Anfrage - 20/SVV/1198
Grunddaten
- Betreff:
-
Auskunftsrechte von Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung gegenüber dem Oberbürgermeister?
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.11.2020
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Beschlussvorschlag
In der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist das Auskunftsrecht für Stadtverordnete im Paragraphen 29 geregelt.
Im Ratsinformationssystem (RIS) der Landeshauptstadt Potsdam werden wiederholt Fragen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung eingestellt und beantwortet.
Zur Kontrolle des Hauptverwaltungsbeamten frage ich daher:
Auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet der Hauptverwaltungsbeamte Fragen der Fraktionen?