Anfrage - 20/SVV/1198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist das Auskunftsrecht für Stadtverordnete im Paragraphen 29 geregelt.

Im Ratsinformationssystem (RIS) der Landeshauptstadt Potsdam werden wiederholt Fragen der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung eingestellt und beantwortet.

 

Zur Kontrolle des Hauptverwaltungsbeamten frage ich daher:

 

Auf welcher Rechtsgrundlage beantwortet der Hauptverwaltungsbeamte Fragen der Fraktionen?

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