Beschlussvorlage - 20/SVV/1185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Beschluss 16/SVV/0016 zur Errichtung einer dreizügigen Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee zum Schuljahr 2022/2023 wird aufgehoben. 
  2. Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 wird am Standort Heinrich-Mann-Allee eine dreizügige Grundschule mit Hort zunächst für 4 Jahre in Modularbauweise errichtet.
  3. Die Grundschule startet zunächst in Räumen der Grundschule am Humboldtring (37). Nach Fertigstellung der Modulanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee und nach Abschluss der lärmintensiven Bauarbeiten erfolgt der Umzug voraussichtlich zum Schulhalbjahr.
  4. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2025/2026 erfolgt der Betrieb der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 104 Brandenburgisches Schulgesetz ist die Landeshauptstadt Potsdam als öffentlicher Träger verpflichtet, eine Schule zu errichten, wenn ein Bedürfnis dafür besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Zeitgleich ist der sich daraus ergebende Hortbetreuungsbedarf zu decken.

 

Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020 wurde 2016 festgestellt, dass aufgrund der Bevölkerungszahlen und dem Fehlen einer Grundschule im Planungsraum 601 (Hauptbahnhof, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt) die Errichtung einer dreizügigen Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee zum Schuljahr 2022/2023 notwendig ist. Die Errichtung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2016, Drucksache 16/SVV/0016, beschlossen und durch das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid vom 13.02.2017 genehmigt.

 

In den vergangenen Jahren haben sich die geplanten Wohnungsbauvorhaben weiter konkretisiert und wurden teilweise bereits fertiggestellt. Weitere Wohnungsbauvorhaben befinden sich aktuell in der Planung und Umsetzung. Im Ergebnis soll, aufgrund der weiterhin dynamischen Bevölkerungsentwicklung im Planungsraum 601 und abweichend von der bisherigen Planung und der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Grundschule bereits zum Schuljahr 2021/2022 errichtet werden.

 

Es ist geplant mit der Grundschule zunächst in Räumen der Grundschule am Humboldtring (37) zu starten. Nach Fertigstellung der Modulanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee und nach Abschluss der lärmintensiven Bauarbeiten erfolgt der Umzug voraussichtlich zum Schulhalbjahr in die temporäre Modulanlage. Der Umzug in den Bestandsneubau erfolgt mit dessen Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2025/2026.

 

Bedarfsermittlung:

 

Die Erforderlichkeit einer Dreizügigkeit am Schulstandort ergibt sich aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam und den damit verbundenen steigenden Schülerzahlen für die Primarstufe.

 

Mit der letzten Bevölkerungsprognose 2017 bis 2035 wurde für die Landeshauptstadt Potsdam ein insgesamt stärkeres Wachstum prognostiziert, insbesondere für den Potsdamer den.

 

Der Planungsraum verfügt bislang über keine öffentliche Grundschule, sondern lediglich die in freier Trägerschaft befindliche zweizügige „Internationale Grundschule. Diese Schule kann aktuell jährlich 40 Erstklässler aufnehmen. Die Schule verfügt jedoch über ein überregionales, stadtweites Einzugsgebiet und versorgt somit den Raum nur bedingt.

 

 

 

 

 

In den vergangenen Jahren konnte der Planungsraum durch die angrenzenden Planungsräume, insbesondere 602 (Schlaatz), 603 (Waldstadt I, Industriegelände), 604 (Waldstadt II) sowie 302 (Innenstadt, Am Weinberg) und 401 (Zentrum Ost) mitversorgt werden. Dies war aufgrund vorhandener freier Kapazitäten der dortigen Schulen möglich und erfolgte insbesondere an der Waldstadt-Grundschule (27), welche aufgrund der wenigen schulpflichtigen Kinder im eigenen Planungsraum über freie Kapazitäten verfügte.

 

Durch die in der Vergangenheit ebenfalls steigenden Bevölkerungszahlen und damit verbunden steigenden Schülerzahlen in den benannten Planungsräumen sowie auch durch geplante Baumaßnahmen (z.B. Waldstadt-Grundschule) ist dies zukünftig nicht mehr in diesem Umfang (2-3 Klassen) möglich. Ferner verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam das Ziel einer möglichst wohnortnahen Schulversorgung im Grundschulbereich.

 

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der Schuljahresgänge ab dem Schuljahr 2021/2022 für den Planungsraum 601 dar. Bei den Daten handelt es sich um die bereits im Planungsraum lebenden schulpflichtigen Kinder laut Melderegister des Bereichsrgerservice mit Stand 31.12.2019.

 

Tabelle 1: Entwicklung der Schuljahresgänge ab dem Schuljahr 2021/2022 für den Planungsraum 601 (Hauptbahnhof, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt)

 

 

Schuljahresgänge(Geburtsjahrgänge vom 1.10. bis 30.9. des Folgejahres)

Schuljahr

2021/2022

2022/2023

2023/2024

2024/2025

2025/2026

2026/2027

Schulpflichtige

94

90

115

89

95

*

* Geburtsjahrgang noch nicht vollständig

 

Die in der Tabelle 1 dargestellten Bedarfe stellen dabei nur den Stand der bereits gemeldeten Schulpflichtigen im Planungsraum 601 mit Stand 31.12.2019 dar. In den Zahlen sind zum Beispiel keine zukünftigen Zu- und Wegzüge enthalten. Aufgrund der zahlreichen Wohnungsbauvorhaben mit rund 1.800 Wohneinheiten im Planungsraum 601 (unter anderem Speicherstadt, Brauhausberg, Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim) ist deshalb von einer deutlich höheren Zahl an Schulpflichtigen in den dargestellten Jahren auszugehen. Im Vergleich dazu stehen die Zahlen der Bevölkerungsprognose 2017 (Tabelle 2), welche vorgenannte Daten bereits zum Teil berücksichtigen. In der Fortschreibung der Bevölkerungsprognose, welche sich aktuell in der Verwaltungsabstimmung befindet, werden diese Zahlen, jedoch etwas geringer ausfallend, bestätigt.

 

Tabelle 2, Entwicklung der 6- bis unter 7-jährigen ab dem Jahr 2021r den Planungsraum 601 (Hauptbahnhof, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt)

 

Schuljahr

2021/2022

2022/2023

2023/2024

2024/2025

2025/2026

2026/2027

6- bis unter 7

125

144

145

148

148

147

 

Die Berechnung des Bedarfs an Schulplätzen erfolgt im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit Hilfe eines Strukturquotenmodells. Dabei werden die 6- bis unter 7-jährigen Kinder des Planungsraums mit den dort beschulten Kindern ins Verhältnis gesetzt. Der Planungsraum 601 konnte in der Vergangenheit aufgrund der fehlenden öffentlichen Schulplätze nur 50 bis 60 % der dort lebenden Kinder versorgen. Mit der Neuerrichtung der Grundschule wird unter Berücksichtigung der Kapazitäten der freien Schulen und der freien Schulwahl in Potsdam (deckungsgleiche Schulbezirke) eine Versorgungsquote von bis zu 90% angestrebt. In der Tabelle 3 ist die geplante Entwicklung der Kapazität und Zügigkeit der Grundschule sowie die voraussichtliche Belegung des Hortes dargestellt.


Tabelle 3: Geplante Entwicklung der Kapazität und Zügigkeit der Grundschule sowie die voraussichtliche Belegung des Hortes* am Standort Heinrich-Mann-Allee

 

Jahr-gangs-

stufe

2021/2022

2022/2023

2023/2024

2024/2025

SuS

ge

Hort

SuS

ge

Hort

SuS

ge

Hort

SuS

ge

Hort

1

75

3

73

75

3

73

75

3

73

75

3

73

2

 

 

 

75

3

75

75

3

75

75

3

75

3

 

 

 

 

 

 

75

3

66

75

3

66

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

75

3

64

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

75

 

73

150

 

148

225

 

214

300

 

278

 

Jahr-gangs-

stufe

2025/2026

2026/2027

SuS

ge

Hort

SuS

ge

Hort

1

75

3

73

75

3

73

2

75

3

75

75

3

75

3

75

3

66

75

3

66

4

75

3

64

75

3

64

5

75

3

0

75

3

0

6

 

 

 

75

3

0

375

 

278

450

 

278

Basis der Zahlen ist die Schulstatistik des AfS sowie die kleinräumige Bevölkerungsprognose der Landeshauptstadt Potsdam

* Es wurden die durchschnittlichen Hortquoten (letzten drei Jahre) der Grundschule am Humboldtring angenommen. Der Hort wird voraussichtlich eine Gesamtkapazität von 335 Plätzen besitzen.

 

 

Im Ergebnis ist zur langfristigen Deckung der Bedarfe eine frühzeitige Realisierung dieses Standortes erforderlich. Zusätzlich sind in diesem Zusammenhang auch die entsprechenden Hortkapazitäten sowie Außen- und Sportanlagen zu schaffen.

 

Bis zur Fertigstellung des massiven Neubaus ist ein temporärer Bau erforderlich. Mit den vorgenannten Maßnahmen kann bereits zum Schuljahr 2021/2022 ein bedarfsgerechtes und vor allem wohnortnahes Angebot an Grundschulplätzen gesichert werden.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die per Stand 2020 kalkulierten Gesamtbaukosten inklusive Ausstattung betragen 21.441.000 € (davon 20.721.000 € Baukosten + 720.000 € Ausstattung).

Objekt

Maßnahme

Summe

2021

2022

2023

Grundschule Heinrich-Mann-Allee

Interimsbau + Neubau

20.721.000

6.775.875

8.267.075

5.678.050

 

Wegen der Unabweisbarkeit der Errichtung zusätzlicher Schulkapazitäten wird davon ausgegangen, dass eine kommunalrechtliche Genehmigung für eine vollständige oder teilweise Finanzierung über Kreditmittel erwirkt werden kann; das Genehmigungsverfahren bleibt vorbehalten. Dazu wurde die Investitionsmaßnahme in den Wirtschaftsplan des KIS für das Jahr 2020 ff. und die Refinanzierung in den Ergebnishaushalt der LHP ab 2021 aufgenommen. Bei der Planung des Ergebnishaushaltes 2021 und Folgejahre ist der Beschlussvorschlag im Unterprodukt 2110024 Grundschule Heinrich-Mann-Allee (43) berücksichtigt.

Durch die Vorziehung der Maßnahme entstehen in den Haushaltsjahren 2021 (643.524€), 2022 (1.494.796 €) und 2023 (836.496 €) Defizite i.H.v. insgesamt 2.974.816 € zur HH-Planung 2020/2021. Diese Defizite resultieren zu großen Teilen aus nicht geplanten Miet- und Betriebskostenzahlungen an den KIS, Personalkosten sowie Kosten für den Betrieb der Schule. Im Haushaltsjahr 2024 ergibt sich dann aus der Verzögerung des Neubaus (Fertigstellung voraussichtlich 2025) ein Überschuss i.H.v. 114.904. Dieser Überschuss resultiert aus höheren Ansätzen für Mieten und Betriebskosten für den Neubau.

 

Die Deckung des gegenüber den Planansatz für die HMA im Jahr 2021 ausgewiesenen Defizits erfolgt aus den Unterprodukten 2180005 (Steuben-Gesamtschule) und 4241000 (Sportstätten und Bäder) aus dem Konto 5231500 (Mieten an KIS). Im Detail aus den Mietansätzen für die Brandschutzsanierung und die Errichtung einer Containeranlage an der Steuben-Gesamtschule sowie für den Sportplatz Lerchensteig. Alle Maßnahmen werden nicht planmäßig (Steuben-Gesamtschule) oder derzeit nicht (Sportplatz Lerchensteig) hergerichtet.

r das für die Jahre 2022 und 2023 im Ergebnishaushalt ausgewiesene Defizit werden r die pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe im Rahmen der Planung des kommenden Doppelhaushaltes 2022/2023 die entsprechenden Werte angemeldet.
 

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Anlagen

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