Anfrage - 03/SVV/0282

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Uferweg am Griebnitzsee erfreut sich großer Beliebtheit bei Potsdamern und Gästen der Stadt. In letzter Zeit mehren sich jedoch wieder kritische Bemerkungen wegen Einschränkungen des öffentlichen Weges durch Anwohner.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was unternimmt die Stadtverwaltung, um die öffentliche Begehbarkeit des Uferweges am Griebnitzsee zu sichern?

 

 

Antwort:

 

Der Bund (Bundesrepublik Deutschland) und die Stadt Potsdam begehren die Zuordnung der Ufergrundstücke am Griebnitzsee gemäß Artikel 21, 22 Einigungsvertrag (EV) i.V. mit dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG). Daher erfolgte die Beantragung der Zuordnung der vg. Grundstücke bei der OFD Cottbus, Vermögenszuordnungsstelle Potsdam.

 

Unabhängig davon liegen dem ARoV zu den Ufergrundstücken am Griebnitzsee noch Anträge nach dem Vermögensgesetz (VermG) vor, über die bisher noch nicht abschließend entschieden worden ist. Auch hat das ARoV in der Vergangenheit mit Bescheid vereinzelt ungeteilte Grundstücke am Griebnitzsee an die Antragsteller nach dem VermG zurückübertragen. Diese Bescheide sind bestandskräftig.

 

Dem Bund wurden im vorigen Jahr mit Bescheid der OFD Cottbus die noch verbleibenden Ufergrundstücke, hier ehemalige Grenzgrundstücke, zugeordnet. Diese Entscheidung wird von der OFD Cottbus damit begründet, dass es sich bei den vg. Ufergrundstücken aufgrund der Nutzung zu den Stichtagen 01.10.1989 und 03.10.1990 ausschließlich um Verwaltungsvermögen des Bundes handelt. Die Zuordnungsanträge der Stadt Potsdam wurden zurückgewiesen.

 

Gegen diese Bescheide hat die Stadt Potsdam fristwahrend Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam erhoben. Auch hat die Stadt Potsdam in drei Fällen gegen die Entscheidung des LARoV, hier  Rückübertragung von Ufergrundstücke am Griebnitzsee nach dem VermG, Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam erhoben. Sämtliche Entscheidungen stehen noch aus.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung des öffentlichen „Uferparkes Griebnitzsee“ mit Wanderweg und zur Dokumentation des Planungs- und Durchführungswillens der Stadt für den Uferwanderweg ist ein baldiger Abschluss des Bebauungsplanes Nr. 8 „Uferweg Griebnitzsee“ notwendig. Zur Zeit wird dieser B-Plan jedoch wegen der Prioritätensetzung der B-Planliste, nicht bearbeitet.

 

Die Stadtverwaltung ist im intensiven Kontakt mit der Bürgerinitiative Griebnitzsee; auch diese ist an einer Lösung in Richtung öffentlicher Weg interessiert.

 

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Herrn Dr. Scharfenberg und Frau Hüneke wird bestätigt, dass die Fälle, wo der Uferweg zugebaut wird, der Verwaltung bekannt sind. Leider bestehen für die Verwaltung hier kaum Eingriffsmöglichkeiten, außer das Gespräch zu suchen.

Ebenso wird die Zusage erneuert, dass die Bearbeitung des B-Planes 8 wieder erfolgt, sobald sich Möglichkeiten in der Prioritätenliste 1 ergeben.

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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