Anfrage - 03/SVV/0283
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsicherungsgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Jana Schulze, PDS-Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
07.05.2003
|
Beschlussvorschlag
Seit dem
1. Januar 2003 ist das Grundsicherungsgesetz in Kraft. Dadurch sind völlig neue
Herausforderungen für den Sozialbereich entstanden.
Ich frage
den Oberbürgermeister:
Welche
Auswirkungen hat das Grundsicherungsgesetz in der Landeshauptstadt Potsdam?
Antwort:
Seit dem in Kraft treten des Grundsicherungsgesetzes am 01.01.2003
wurden in der bearbeitenden Stelle bisher 2.066 Anträge für die Stadt
Potsdam eingereicht.
An der Bearbeitung der Anträge arbeiten vier Mitarbeiterinnen.
In den ersten Monaten gab es einen hohen Informationsbedarf, so
dass fast ausschließlich Beratungen von Einzelpersonen aber auch für spezielle
Personengruppen und auf Anforderung von Trägern durchgeführt wurden.
Infolge dieser Beratungen haben viele Bürger keinen schriftlichen
Antrag gestellt.
Folgender Bearbeitungsstand liegt mit Stand 30.04.03 vor:
bewilligte Anträge:
169
Ablehnungen: - bereits
entschieden
402
- stehen nach Erstprüfung zur Bescheidung an 472
unbearbeitete Anträge:
1.028
Derzeit wurden rund 330.000 Euro für die Grundsicherung
ausgezahlt. Unberücksichtigt dabei sind Vorleistungen, die aus der Hilfe
zum Lebensunterhalt gezahlt wurden bzw. noch gezahlt werden.
Die Personal- und Sachkosten belaufen sich per 30.04.2003
auf rund 28.370 Euro.
Eine
endgültige Aussage zur Belastung des Haushaltes kann erst nach Abarbeitung der
o. g. 1028 unbearbeiteten Anträge abgegeben werden