Anfrage - 03/SVV/0283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit dem 1. Januar 2003 ist das Grundsicherungsgesetz in Kraft. Dadurch sind völlig neue Herausforderungen für den Sozialbereich entstanden.

 

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Welche Auswirkungen hat das Grundsicherungsgesetz in der Landeshauptstadt Potsdam?

 

 

 

 

Antwort:

 

Seit dem in Kraft treten des Grundsicherungsgesetzes am 01.01.2003 wurden in der bearbeitenden Stelle bisher 2.066 Anträge für die Stadt Potsdam eingereicht.

An der Bearbeitung der Anträge arbeiten vier Mitarbeiterinnen.

 

In den ersten Monaten gab es einen hohen Informationsbedarf, so dass fast ausschließlich Beratungen von Einzelpersonen aber auch für spezielle Personengruppen und auf Anforderung von Trägern durchgeführt wurden.

Infolge dieser Beratungen haben viele Bürger keinen schriftlichen Antrag gestellt.

 

Folgender Bearbeitungsstand liegt mit Stand 30.04.03 vor:

bewilligte Anträge:                                                                                  169

Ablehnungen:        - bereits entschieden                                                  402

                               - stehen nach Erstprüfung zur Bescheidung an         472

unbearbeitete Anträge:                                                                          1.028

 

Derzeit wurden rund 330.000 Euro für die Grundsicherung ausgezahlt. Unberücksichtigt dabei sind Vorleistungen, die aus der Hilfe zum Lebensunterhalt gezahlt wurden bzw. noch gezahlt werden.

Die Personal- und Sachkosten belaufen sich per 30.04.2003 auf rund 28.370 Euro.

 

Eine endgültige Aussage zur Belastung des Haushaltes kann erst nach Abarbeitung der o. g. 1028 unbearbeiteten Anträge abgegeben werden

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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