Beschlussvorlage - 03/SVV/0286
Grunddaten
- Betreff:
-
Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 "Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Frau Solmsdorf, Tel. 3600
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Zur
erfolgreichen Bekämpfung von Schadinsekten wird zur Rettung der Kastanien- und Eichenbestände der
Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 v. 08. 05. 1991 zum Verbot der Anwendung von
Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken
aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind die Freiflächen an Schulen und
Kinderspielplätzen, gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 32
Brandenburgisches Naturschutzgesetz und Trinkwasserschutzzonen I und II.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
für die unter 1 genannte Flächenkulisse beim zuständigen Landesamt für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landes Brandenburg eine
Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz zu beantragen.
Erläuterung
Begründung:
Zur Rettung des Baumbestandes auf öffentlichen Straßen, Parks und Grünanlagen ist der Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich.
Die ca. 1.000 Kastanien im öffentlichen Straßen- und
Parkraum (Grünanlagenbereich) sind ausnahmslos von der Miniermotte befallen.
Parallel zu den vorgesehenen Maßnahmen, die 2003 flächendeckend in der Stadt
und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische Schösser und Gärten
Berlin-Brandenburg (SPSG) unternommen werden (Laub einsammeln von Juli –
Dezember), ist an die Behandlung mit einem Insektizid gedacht.
Dabei geht es in erster Linie um die Jungkastanien der letzten Jahre und der kommenden Pflanzung, die ohne die Spritzung mit dem vom Pflanzenschutzamt genehmigten Mittel die nächsten Jahre nicht überleben würden. Eine Behandlung muss auch deshalb erfolgen, weil das durchschnittlich zu erwartende warme Sommerwetter die Entwicklung stark begünstigt. Es kommt sogleich im Hoch- und Spätsommer zu einer Zerstörung der gesamten Blattmasse, was wiederum häufig zum erneuten Blütenaustrieb im Herbst führt. Das dadurch im folgenden Jahr verminderte Wachstum der Bäume führt wiederum zur erneut erhöhten Anfälligkeit für die Motte wie auch für den im Winter bevorstehenden Frost.
Vor allem dort, wo die Bäume ohnehin dem Stress der Stadt
ausgesetzt sind, führt ein sich wiederholender Befall in den Jahren darauf zum
kompletten Abgang der Bäume.
Hinzu kommt, dass die schwärmenden Motten eine Belästigung für den Bürger darstellen. Bis hin zur Verschmutzung und Beeinträchtigung von technischen Geräten kann die Mottenplage gehen, da die Flugzeit einer Generation bis zu 4 Wochen dauern kann. Im Jahr 2002 hatten wir auch in Potsdam 3 Generationen, die bis auf 4 oder sogar 5 anwachsen können, wenn sich klimatisch eine günstige, langanhaltende Warmwetterlage einstellt.
Die ca. 5.000 Eichen – ebenfalls in kommunalen Grün- und
Freiflächen sowie als Straßenbäume gepflanzt – werden seit einigen Jahren durch
den Eichensplintkäfer befallen.
Durch den Einsatz eines Bekämpfungsmittels besteht die
Möglichkeit, eine wirksame Behandlung durchzuführen. An den Eichen kann jedoch
keine „Revitalisierung“ erfolgen, d. h., einmal befallene Bäume sind dem
Absterben preisgegeben. Umso mehr und deutlicher muss der gesunde Baumbestand
vor dem einsetzenden Befall geschützt werden. In erster Linie trifft dieses für
die Jungbaumgeneration zu, die gleich nach der Pflanzung einer Behandlung
unterzogen werden muss, die aus einer Applikation im Streichverfahren besteht
und an jedem einzelnen Baum erfolgt.
Da an vielen Großbäumen/Eichen der Stadt wie auch an den
Alleen und Altbäumen der SPSG bereits ein Befall aufgetreten ist – Schuld
hieran tragen abermals viele Faktoren, die für die Bäume den Stress bedeuten,
wie Verdichtungen, Abgrabungen, Wasser- und Sauerstoffmangen usw., besteht eine
erhöhte Befallgefahr für die Jungbäume. Auch hier muss ein Einvernehmen mit dem
Pflanzenschutzdienst hergestellt werden, das die erforderlichen
Ausnahmege-nehmigung für den öffentlichen Bereich erteilt.
Die Pflege und Standarderhaltung der mit öffentlichen
Fördermitteln anlässlich der BUGA geschaffenen und rekonstruierten Grünanlagen,
Pflanzungen und Wegebeläge (Freundschaftsinsel, Karl-Foerster-Garten, Russische
Kolonie, Platz der Einheit, Lustgarten) sind zukünftig nur mit Unterstützung
von Pflanzenschutzmitteln möglich, da sich mit dem derzeitigen Personalbesatz
durch ausnahmslos mechanische Bearbeitung keine den geforderten Zustand
entsprechende Pflege als ausreichend erzielen lässt.
Hiermit wollen wir den kritischen Hinweisen des Landes mit
teilweiser Androhung möglicher Fördermittelrückzahlungen entgegen wirken.
Die in der Stadt Potsdam zum Einsatz angedachten
Pflanzenschutzmittel sind auf Grund der oben erwähnten neuesten Entwicklung
inzwischen weitestgehend umweltschonend in der Anwendung. Folgende Auflagen
sind vor dem Einsatz der Mittel durch den Bereich Grünflächen zu beachten und
zu gewährleisten:
- Gemäß der Pflanzenschutzzuständigkeitsverordnung vom 30. 01.
1993 wird beim zuständigen
Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des
Landes Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 (3) Pflanzenschutzgesetz
für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Grünflächen und städtischen
Grundstücken beantragt.
- Ausgenommen von der Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln sind alle Freiflächen an Schulen und Kinderspielplätzen,
gesetzlich geschützte Biotope, wie auch Bereiche der Trinkwasserschutzzonen I
und II.
- Im Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen, wird ein Verantwortlicher für den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln in der Stadt Potsdam benannt.
- Über den Einsatz eines
Pflanzenschutzmittels, die ausgebrachte Menge, den Ausbringungsort und das
angewandte technische Verfahren ist ein Nachweis zu führen.
- Der Fachbereich Grün- und
Verkehrsflächen teilt dem Fachbereich Umwelt und Gesundheit, Bereich
Gesundheitsamt und Bereich Umwelt und Natur, die Anwendung für die
Notwendigkeit von Pflanzenschutzmitteln mit und beantragt die Zustimmung.
Darüber ist kurzfristig, innerhalb eines Tages, zu entscheiden (Diese
Verfahrensweise dient der Selbstprüfung.).
Weitere Grundlagen sind zwingend zu beachten:
- Merkblatt des Landesamtes für Verbraucherschutz und
Landwirtschaft
- Brandenburgisches Wassergesetz vom 13. 07. 1994
- Beschlüsse der SVV über die Festsetzung von
Trinkwasserschutzgebieten von 1975, 1980, 1981, 1990
- DVGW-Arbeitsblätter W 101 Schutzgebiete für Grundwasser
Fazit finanzielle Auswirkungen
1. Beschaffung von Ausbringungsgeräten (Nutzungsdauer bis 10 Jahre)
60200.93500 Ausrüstung Straßenmeisterei - 1 Rotofix-Gerät
(Schaumausbringer)
4.900 EUR
58000.52208 Gartengeräte - 3 Rückenspritzen à 150,00
EUR
450 EUR
einmalig
5.350 EUR
2. Beschaffung von Verbrauchsmitteln
Pflanzenschutzmittel
2.300 EUR
Schutzbekleidung
500 EUR
jährlich 2.800 EUR
Die Finanzierung erfolgt entsprechend den zu bearbeitenden
Flächen aus u. g. Haushaltsstellen:
58000.51500 Unterhaltung von Grünanlagen
63000.51104 Unterhaltung von Gehwegen
63000.51125 Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns