Beschlussvorlage - 03/SVV/0286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1. Zur erfolgreichen Bekämpfung von Schadinsekten  wird zur Rettung der Kastanien- und Eichenbestände der Magistratsbeschluss Nr. 0064/91 v. 08. 05. 1991 zum Verbot der Anwendung von Pestiziden auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind die Freiflächen an Schulen und Kinderspielplätzen, gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 32 Brandenburgisches Naturschutzgesetz und Trinkwasserschutzzonen I und II.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für die unter 1 genannte Flächenkulisse beim zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landes Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 3 Pflanzenschutzgesetz zu beantragen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Zur Rettung des Baumbestandes auf öffentlichen Straßen, Parks und Grünanlagen ist der Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln zwingend erforderlich.

 

Die ca. 1.000 Kastanien im öffentlichen Straßen- und Parkraum (Grünanlagenbereich) sind ausnahmslos von der Miniermotte befallen. Parallel zu den vorgesehenen Maßnahmen, die 2003 flächendeckend in der Stadt und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Preußische Schösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) unternommen werden (Laub einsammeln von Juli – Dezember), ist an die Behandlung mit einem Insektizid gedacht.

Dabei geht es in erster Linie um die Jungkastanien der letzten Jahre und der kommenden Pflanzung, die ohne die Spritzung mit dem vom Pflanzenschutzamt  genehmigten Mittel die nächsten Jahre nicht überleben würden. Eine Behandlung muss auch deshalb erfolgen, weil das durchschnittlich zu erwartende warme Sommerwetter die Entwicklung stark begünstigt. Es kommt sogleich im Hoch- und Spätsommer zu einer Zerstörung der gesamten Blattmasse, was wiederum häufig zum erneuten Blütenaustrieb im Herbst führt. Das dadurch im folgenden Jahr verminderte Wachstum der Bäume führt wiederum zur erneut erhöhten Anfälligkeit für die Motte wie auch für den im Winter bevorstehenden Frost.

Vor allem dort, wo die Bäume ohnehin dem Stress der Stadt ausgesetzt sind, führt ein sich wiederholender Befall in den Jahren darauf zum kompletten Abgang der Bäume.

Hinzu kommt, dass die schwärmenden Motten eine Belästigung für den Bürger darstellen. Bis hin zur Verschmutzung und Beeinträchtigung von technischen Geräten kann die Mottenplage gehen, da die Flugzeit einer Generation bis zu 4 Wochen dauern kann. Im Jahr 2002 hatten wir auch in Potsdam 3 Generationen, die bis auf 4 oder sogar 5 anwachsen können, wenn sich klimatisch eine günstige, langanhaltende Warmwetterlage einstellt.

 

Die ca. 5.000 Eichen – ebenfalls in kommunalen Grün- und Freiflächen sowie als Straßenbäume gepflanzt – werden seit einigen Jahren durch den Eichensplintkäfer befallen.

Durch den Einsatz eines Bekämpfungsmittels besteht die Möglichkeit, eine wirksame Behandlung durchzuführen. An den Eichen kann jedoch keine „Revitalisierung“ erfolgen, d. h., einmal befallene Bäume sind dem Absterben preisgegeben. Umso mehr und deutlicher muss der gesunde Baumbestand vor dem einsetzenden Befall geschützt werden. In erster Linie trifft dieses für die Jungbaumgeneration zu, die gleich nach der Pflanzung einer Behandlung unterzogen werden muss, die aus einer Applikation im Streichverfahren besteht und an jedem einzelnen Baum erfolgt.

Da an vielen Großbäumen/Eichen der Stadt wie auch an den Alleen und Altbäumen der SPSG bereits ein Befall aufgetreten ist – Schuld hieran tragen abermals viele Faktoren, die für die Bäume den Stress bedeuten, wie Verdichtungen, Abgrabungen, Wasser- und Sauerstoffmangen usw., besteht eine erhöhte Befallgefahr für die Jungbäume. Auch hier muss ein Einvernehmen mit dem Pflanzenschutzdienst hergestellt werden, das die erforderlichen Ausnahmege-nehmigung für den öffentlichen Bereich erteilt.

 

Die Pflege und Standarderhaltung der mit öffentlichen Fördermitteln anlässlich der BUGA geschaffenen und rekonstruierten Grünanlagen, Pflanzungen und Wegebeläge (Freundschaftsinsel, Karl-Foerster-Garten, Russische Kolonie, Platz der Einheit, Lustgarten) sind zukünftig nur mit Unterstützung von Pflanzenschutzmitteln möglich, da sich mit dem derzeitigen Personalbesatz durch ausnahmslos mechanische Bearbeitung keine den geforderten Zustand entsprechende Pflege als ausreichend erzielen lässt.

Hiermit wollen wir den kritischen Hinweisen des Landes mit teilweiser Androhung möglicher Fördermittelrückzahlungen entgegen wirken.

 

 

 

Die in der Stadt Potsdam zum Einsatz angedachten Pflanzenschutzmittel sind auf Grund der oben erwähnten neuesten Entwicklung inzwischen weitestgehend umweltschonend in der Anwendung. Folgende Auflagen sind vor dem Einsatz der Mittel durch den Bereich Grünflächen zu beachten und zu gewährleisten:

 

 

- Gemäß der Pflanzenschutzzuständigkeitsverordnung vom 30. 01. 1993 wird beim zuständigen

  Landesamt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landes Brandenburg eine Ausnahmegenehmigung nach § 6 (3) Pflanzenschutzgesetz für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Grünflächen und städtischen Grundstücken beantragt.

 

- Ausgenommen von der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind alle Freiflächen an Schulen und Kinderspielplätzen, gesetzlich geschützte Biotope, wie auch Bereiche der Trinkwasserschutzzonen I und II.

 

- Im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen, Bereich Grünflächen, wird ein Verantwortlicher für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Stadt Potsdam benannt.

 

- Über den Einsatz eines Pflanzenschutzmittels, die ausgebrachte Menge, den Ausbringungsort und das angewandte technische Verfahren ist ein Nachweis zu führen.

 

- Der Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen teilt dem Fachbereich Umwelt und Gesundheit, Bereich Gesundheitsamt und Bereich Umwelt und Natur, die Anwendung für die Notwendigkeit von Pflanzenschutzmitteln mit und beantragt die Zustimmung. Darüber ist kurzfristig, innerhalb eines Tages, zu entscheiden (Diese Verfahrensweise dient der Selbstprüfung.).

 

 

Weitere Grundlagen sind zwingend zu beachten:

 

- Merkblatt des Landesamtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft

- Brandenburgisches Wassergesetz vom 13. 07. 1994

- Beschlüsse der SVV über die Festsetzung von Trinkwasserschutzgebieten von 1975, 1980, 1981,   1990

- DVGW-Arbeitsblätter W 101 Schutzgebiete für Grundwasser

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

1. Beschaffung von Ausbringungsgeräten (Nutzungsdauer bis 10 Jahre)

60200.93500 Ausrüstung Straßenmeisterei - 1 Rotofix-Gerät (Schaumausbringer)                                                 4.900 EUR

58000.52208 Gartengeräte - 3 Rückenspritzen à 150,00 EUR                                                                                    450 EUR

                                                                                                                                                           einmalig          5.350 EUR

2. Beschaffung von Verbrauchsmitteln

Pflanzenschutzmittel                                                                                                                                                 2.300 EUR

Schutzbekleidung                                                                                                                                                         500 EUR

                                                                                                                                                            jährlich           2.800 EUR

Die Finanzierung erfolgt entsprechend den zu bearbeitenden Flächen aus u. g. Haushaltsstellen:

58000.51500 Unterhaltung von Grünanlagen

63000.51104 Unterhaltung von Gehwegen

63000.51125 Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns

 

 

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