Beschlussvorlage - 20/SVV/1256

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Vorschlag des Oberbürgermeisters, den Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam mit folgenden Mitgliedern zu besetzen, wird bestätigt:

 

Wiederberufung von

 

                                    Frau Prof. Dipl.-Ing. Angela Mensing - de Jong

                                    Frau Prof. Dipl.-Ing Sophie Wolfrum

                                    Frau Prof. Dipl.-Ing. Petra Kahlfeldt

                                    Herrn Dipl.-Ing Dieter Eckert

 

Neuberufung von

                                   Herrn Dipl.-Ing. Stephan Lenzen

Herrn Prof. Dipl.-Ing. Hans van der Heijden

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Mit dem Ende der 3. Sitzungsperiode (regelmäßig 2017-2020) des Gestaltungsrates der Landeshauptstadt Potsdam, die aufgrund der Neuwahl des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt außerplanmäßig erst im Herbst begonnen hat, erfolgt nunmehr die Neuberufung der Mitglieder für die 4. Sitzungsperiode.

 

Gemäß Geschäftsordnung des Gestaltungsrates (DS 10/SVV/0045, DS 16/SVV/0515) werden die Mitglieder des Gestaltungsrates auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Stadtverordneten-versammlung bestätigt2 Abs. 2 der Geschäftsordnung).

 

Mit dieser Beschlussvorlage wird deshalb die vorgesehene Zusammensetzung zur Bestätigung vorgelegt.

 

Der Vorschlag orientiert sich an den in § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung genannten Anforderungen:

Die Mitglieder sind Fachleute aus den Gebieten Architektur, Städtebau und Landschaftsplanung.

Sie besitzen die Qualifikation zum Preisrichter, zeichnen sich aus durch vielfältige Erfahrungen mit historischer Bausubstanz sowie dem Bauen in historisch geprägtem Umfeld und sind der Verknüpfung von baulicher Qualität, Landschaft und Wasser verpflichtet. Sie repräsentieren in ihrer Zusammensetzung auch internationale Bezüge der Potsdamer Bautraditionen.

 

Gemäß § 2 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt nach 3 Jahren die Neuberufung der Mitglieder:

Dabei ist eine Wiederberufung möglich. Neuberufungen sollen jeweils nur einen Austausch eines Teils der Mitglieder zur Folge haben, so dass sowohl Erneuerung als auch Kontinuität in der Arbeit gewährleistet werden.

Dieser Maßgabe entspricht der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Berufung von zwei neuen Mitgliedern und der Wiederberufung von vier bisherigen Mitgliedern.

 

Alle Vorgeschlagenen erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung und sind sich der Folgeverpflichtung bewusst:

Die Mitglieder dürfen zwei Jahre vor ihrer Tätigkeit im Gestaltungsrat nicht in Potsdam

geplant oder gebaut haben. Sie verpflichten sich, auch ein Jahr nach ihrer Mitgliedschaft

im Gestaltungsrat nicht in Potsdam zu planen oder zu bauen.

 

Die genannten Qualifikationen und Bezüge sind unmittelbar nachvollziehbar aus den dieser Vorlage angefügten Vitae der vorgesehenen Mitglieder.

 

Alle vorgeschlagenen Mitglieder haben auf erste Anfrage ihre Bereitschaft zu Ihrer Mitwirkung erklärt. Dies verdeutlicht den hohen Stellenwert, die dem Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam bei bedeutsamen und fachlich renommierten Vertretern der angesprochenen Disziplinen beigemessen wird.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Arbeit des Gestaltungsrates löst Kosten für die Honorierung der Mitglieder, Erstattung von Reisekosten etc. sowie für die organisatorische Durchführung der Sitzungen aus; die Begleitung der Arbeit in einer Geschäftsstelle verursacht Aufwand im Umfang einer halben Stelle im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung.

 

Aufgrund der Erfahrungen der 1. und 2. Sitzungsperiode sind ab 2017 insgesamt Aufwendungen von max. 60.000 € veranschlagt, der maßgebliche Anteil hiervon im Produktkonto 5110500.5431590 - sonstige Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen.

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Anlagen

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