Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 07.10.2015 (DS 15/SVV/0620) wurden Maßnahmen für saubere Luft und Einhaltung der Grenzwerte in der Zeppelinstraße umgesetzt. Die Maßnahmen wurden im Rahmen eines Verkehrsversuchs einer Evaluation eines externen Dienstleisters im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam unterzogen. Die Ergebnisse stellte die Verwaltung in einer Mitteilungsvorlage (DS 18/SVV/0228) vor.

 

Um die Ausweichverkehre in Maybachstraße und Geschwister-Scholl-Straße als Folge der Maßnahmen in der Zeppelinstraße zu reduzieren, wurde im Januar 2019 die Verbindungsstraße zwischen Maybachstraße und Geschwister-Scholl-Straße mit einer Einbahnstraßenregelung von der Geschwister-Scholl-Straße in Richtung Maybachstraße belegt. Auch diese Maßnahme wurde in einen Verkehrsversuch eingebettet. Hierzu wurde mit dem Beschluss DS 19/SVV/0199 „Verkehrsführung Geschwister-Scholl-Str.“ eine Überprüfung der Einbahnstraßenregelung gefordert.

 

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) hat, aufbauend auf der Evaluation der LH Potsdam, eine ergänzende Untersuchung in Auftrag gegeben (Titel: „Begleitende Untersuchung zur Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung der 2. Fortschreibung 2015/16“). Unter anderem wurden hierbei die vorliegenden Berechnungsergebnisse überprüft sowie die Folgen aus der Einbahnstraßenregelung betrachtet. Den Evaluationsbericht veröffentlichte das MLUK unter:

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/immissionsschutz/luft/luftreinhalteplanung/.

 

r die Überprüfung der Berechnungsergebnisse kamen Passivsammler zum Einsatz, die die NO2-Konzentration zusätzlich zum Messcontainer in der Zeppelinstraße gemessen haben und auch in zuführenden Straßen bzw. mutmaßlichen Ausweichstrecken (Forststr., Nansenstr., Kastanienallee und Geschwister-Scholl-Str.) zum Einsatz kamen.

 

Im Ergebnis stellt das Gutachten fest, dass der mit 31 µg/m³chste Wert in der Zeppelinstraße gemessen wurde. Damit liegt dieser deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³.

26 µg/m³ liegen bei der Nansenstraße (zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Zeppelinstraße) vor, während der NO2-Belastung in Geschwister-Scholl-Straße und Kastanienallee von unter 25 µg/m³ ein eher niedriges Niveau beschieden wird. Somit konnten die Berechnungsergebnisse der LH Potsdam aus der ersten Evaluation für das die Zeppelinstraße umgebende Straßennetz bestätigt werden. Das heißt, in allen Fällen ist aufgrund des geringen Konzentrationsniveaus, welches vor den Maßnahmen in der Zeppelinstraße herrschte, weiterhin eine deutliche Unterschreitung des Grenzwertes von 40 µg/m³ gegeben. Die Veränderungen in den zuführenden Straßen vor und nach den Maßnahmen sind gering. Eine Grenzwertrelevanz besteht nicht.

 

Mit Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Verbindungsstraße zwischen Maybachstraße und Geschwister-Scholl-Straße konnte der Durchgangsverkehr in der Geschwister-Scholl-Straße in Fahrtrichtung Ost vollständig eingedämmt werden. Im Ergebnis fahren täglich 1.100 weniger Kraftfahrzeuge in der Geschwister-Scholl-Straße, welches einem Rückgang von rund 64 % in Fahrtrichtung Ost und 19 % im gesamten Querschnitt entspricht.

Durch Umwege sind einige Fahrten länger, was aber in der Gesamtschau kaum zum Tragen kommt. Im gleichen Zeitraum wurde in der Zeppelinstraße keine nennenswerte Verkehrszunahme verzeichnet.

 

Mit dem Nachweis der Wirksamkeit der Einbahnstraßenregelung wurden Veränderungsmöglichkeiten der Einbahnstraßenregelung gemäß DS 19/SVV/0199 überprüft. Beantragt wurde, den Streckenabschnitt in dem die Einbahnstraßenregelung gilt, so zu verkürzen, dass die Garagen und der kleine Parkplatz sowohl von der Geschwister-Scholl-Straße als auch von der Maybachstraße aus angefahren werden können.

Dazu ist zunächst aufzuführen, dass durch die Einführung der Einbahnstraßenregelung ein erheblicher Kontrollaufwand der Polizei notwendig war, um die Bürgerinnen und Bürger auf die neue Regelung hinzuweisen und die regelwidrige Benutzung zu unterbinden. Zahlreiche Beschwerden über regelwidriges Befahren kundeten auch später noch von einer hohen Missachtungsrate der Regelung.

Eine Verkürzung des Streckenabschnitts mit Einbahnstraßenregelung würde nun die Hemmschwelle verringern, gegen die Regelung zu verstoßen. Darüber hinaus würde die Kontrollierbarkeit durch die Polizei erschwert, da bei Sichtbarwerden der Kontrolle, dass falsche Befahren einfacher abgebrochen werden kann. Auch die soziale Kontrolle würde erschwert. Die Nachvollziehbarkeit der Maßnahme für die Verkehrsteilnehmenden wäre ebenfalls kaum noch gegeben, da die geringe nutzbare Fahrbahnbreite der Straße und die damit verbundenen Schwierigkeiten beim Begegnen von Kraftfahrzeugen nicht mehr als Grund für eine Einbahnstraßenregelung herangezogen werden könnte. Eine Verkürzung des Streckenabschnitts mit Einbahnstraßenregelung ist vor diesem Hintergrund ungeeignet und damit letztendlich auch aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht anordnungsfähig.

 

Insgesamt ist damit festzustellen, dass die erfolgten Maßnahmen einerseits zur Luftreinhaltung in der Zeppelinstraße geführt haben und anderseits keine bleibenden negativen Auswirkungen auf das Umfeld zu verzeichnen sind. Somit erfolgt eine dauerhafte Beibehaltung der durchgeführten Anpassungen.

 

Um die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu stärken und die Bedingungen für den notwendigen Kfz-Verkehr zu verbessern, sind auch weiterhin Maßnahmen geplant. So soll der Bau der Busspur aus Richtung Geltow bis zum Bahnhof Pirschheide die Verspätungsanfälligkeit des Busverkehrs verringern. Die Realisierung der 300 m langen Busspur erfolgt derzeit. Zudem wird eine Ausweitung des Verkehrs- und Informationsmanagements in den Bereich der Nachbargemeinden hinein zu einem Regionalen Verkehrs- und Informationsmanagementsystem geplant, womit die Steuerung des Verkehrs bereits bei den Nachbargemeinden beginnen soll. Im ersten Schritt werden hierzu Möglichkeiten und notwendige Maßnahmenschritte untersucht.

 


 

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