Antrag - 20/SVV/1277

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen:

 

Oberbürgermeister wird beauftragt, folgende Bereiche, an denen das Parken verboten ist, mit Farbe auf der Fahrbahn zu kennzeichnen und nach Möglichkeit einen physischen Schutz gegen das Abstellen von Autos zu errichten:

  • Vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten;
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber;
  • vor Bordsteinabsenkungen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in § 12 Abs. 3 die Modalitäten für das Halten und Parken. In der Praxis werden diese Regeln in Potsdam weitgehend ignoriert. Diese Situation führt zu erheblichen Risiken für alle Verkehrsteilnehmer*innen insbesondere für Kinder.

 

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Anlagen

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