Antrag - 20/SVV/1279

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest, dass der Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt Potsdam weiterhin als angespannt zu betrachten ist. Eine bedarfsdeckende Versorgung der Bevölkerung mit preiswertem Mietwohnraum wird dadurch erheblich erschwert.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb die Landesregierung auf, die derzeit geltenden Maßnahmen zur Mietpreisbremse namentlich die Mietpreisbegrenzungsverordnung sowie die Kappungsgrenzenverordnung über den 31.12.2020 hinaus zu verlängern.
  3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss dem Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und dem Minister für Infrastruktur und Landesplanung umgehend zu übermitteln, sowie den für Potsdam zuständigen Mitgliedern des Landtages zur Kenntnis zu geben.
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Erläuterung

Begründung:

 

In den Jahren 2014/2016 setzte die damalige, rot-rote Landesregierung des Landes Brandenburg die bundesgesetzlichen Beschlüsse zur Mietpreisbremse in Landesrecht um. Dazu wurden vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zuletzt am 01.09.2019 die Kappungsgrenzenverordnung sowie am 01.01.2016 die Mietpreisbegrenzungsverordnung erlassen.

 

Die Kappungsgrenzenverordnung legt fest, dass in 30 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Bestandsmieten in einem Zeitraum von drei Jahren um maximal 15 Prozent angehoben werden dürfen. Die Mietpreisbegrenzungsverordnung legt fest, dass in 31 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Neuvermietung maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete angesetzt werden darf.

 

Beide Verordnungen wurden 2018 bzw. 2019 verlängert, laufen jedoch zum 31.12.2020 aus. Die derzeitige rot-schwarz-grüne Landesregierung teilte in der Fragestunde des Landtages am 24.09.2020 mit, dass bisher nicht über eine Fortsetzung der Maßnahmen entschieden worden ist. Es sei denkbar, dass die Verordnungen nicht verlängert werden.

 

Potsdam gehört seit 2014/2015 zum Geltungsbereich der Maßnahmen zur Mietpreisbremse. Falls die Landesregierung diese nicht verlängert, entfallen ab dem 01.01.2021 die oben genannten Beschränkungen bei der Erhöhung von Bestands- und Neuvermietungsmieten. Damit drohen auch in unserer Stadt im kommenden Jahr erhebliche Mieterhöhungen, die zusätzliche Verdrängungseffekte insbesondere von Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie eine dauerhafte Steigerung des allgemeinen Mietniveaus zur Folge haben können.


 

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