Beschlussvorlage - 20/SVV/1273

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Handlungskonzept „rderung der Chancengerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen in Potsdam“
 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Am 05.03.2014 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass ein Maßnahmen- und Umsetzungsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut in der Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen ist. Dieser sollte auf dem Sozialbericht „Armut und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen in der Landeshauptstadt Potsdam“ (2004/2005) und seiner Zwischenberichterstattung (2006) aufbauen.

In der Evaluation zur Umsetzung des Sozialberichtes wurde erkannt, dass eine konsequente Umsetzung aller beschriebenen Handlungsempfehlungen nicht erfolgt ist.

Im vorgelegten Handlungskonzept wurde in der Erarbeitung darauf geachtet, dass es neben der wissenschaftlichen thematischen Aufarbeitung, konkrete Maßnahmen gibt, die eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit haben.

Seit Sommer 2017 wurde daher mehrfach mit dem Deutschen Kinderhilfswerk beraten, welcher Prozess zu einem ergebnis- und beteiligungsorientierten Bericht führen kann. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist ein wichtiger nationaler Interessenverband, der die Kommunen im Kampf gegen Kinderarmut unterstützt und begleitet.

Im Dezember 2017 gründete sich eine Steuerungsgruppe aus Vertreter*innen von Fraktionen und Verwaltung, die über den Prozessvorschlag zur Berichterstellung berieten. So wurde durch eine externe Prozessbegleiterin im ersten Schritt eine IST-Analyse zu bereits vorhandenen kommunalen Förderungen von Familien mit geringem Einkommen durchgeführt. Hierbei erfolgte die Prüfung und Plausibilisierung von thematisch relevanten Konzepten und Verfahren. Besonders hervorzuheben ist, dass neben den Interviews mit Fachkräften aus Verwaltung, Praxis und Zivilgesellschaft, auch Befragungen mit Kindern zum Thema Kinderarmut durchgeführt worden sind.

 

Die hinterlegte Zielstellung ist ambitioniert, aber realisierbar und ein aktives Handeln der LHP ist laut aktuellem Sozialindex, den Angaben im Gesundheitsatlas sowie weiteren wissenschaftlichen Studien dringend notwendig. So schrieb beispielsweise das WZB bereits in einer Presseerklärung vom 23.05.2018, dass in ca. 80 Prozent der untersuchten Städte die räumliche Ballung von Menschen, die Grundsicherung nach SGB II beziehen, seit 2005 vor allem dort zugenommen hat, wo viele Familien mit kleinen Kindern (unter 6 Jahren) und viele arme Menschen leben: „Den höchsten Anstieg verzeichnen ostdeutsche Städte wie Rostock, Schwerin, Potsdam, Erfurt, Halle und Weimar. Zudem schreitet die sozialräumliche Spaltung in Städten schneller voran, wo eine bestimmte Schwelle der Armutssegregation bereits überschritten ist.“ (Ebd.)

Der Anteil der Kinder in Potsdam, die auf Transferleistungen angewiesen sind, hält sich seit Jahren konstant bei rund 15 Prozent, was in Potsdam eine weitere soziale Segregation nach sich gezogen hat (vgl. die entsprechenden Passagen im Handlungskonzept). Zusätzlich hat die Corona-Pandemie gezeigt, dass die soziale Teilhabe als Ausdruck von Chancengerechtigkeit durch die Digitalisierung der Gesellschaft vor zusätzlichen Herausforderungen steht.

 

Die Corona-Pandemie hat zu einer grundlegenden Überarbeitung des Handlungskonzeptes für die Förderung der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche in Potsdam geführt. Der gesellschaftliche Shutdown und das Distanzlernen haben aufgezeigt, dass es gerade für Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf schwer ist, am schulischen Alltag zu partizipieren. Neben den fehlenden digitalen Endgeräten als einer wichtigen materiellen Grundlage für die Teilnahme am Distanzlernen, zeigten sich mit Bezug auf die erforderlichen Kompetenzen, um die schulische Herausforderung des Distanzlernens zu meistern, zusätzliche Defizite dies sowohl auf Seiten der Kinder und Jugendlichen als auch auf Seiten der Eltern und pädagogischen Fachkräfte.

 

Diese Einsichten haben zu einer Fokussierung und Präzisierung der Maßnahmen geführt. Die Förderung der digitalen Teilhabe ist zu einem festen Maßnahmenbestandteil geworden. Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und pädagogische Fachkräfte werden mit konkreten Maßnahmen darin gefördert, auch auf digitalen Wegen gesellschaftlich zu partizipieren bzw. die Partizipation von Kindern und Jugendlichen adäquat zu begleiten.

Der geänderte Maßnahmenkatalog wurde auf der Sitzung des Steuerungskreises gegen Kinderarmut und für mehr Chancengerechtigkeit am 5. August 2020 den Mitgliedern bestehend aus Stadtverordneten der Fraktionen und Akteure der Geschäftsbereiche vorgestellt. Die Mitglieder haben die Fokussierung und Präzisierung der Fördermaßnahmen begrüßt und die schnelle Umsetzung eingefordert, um die soziale und digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Potsdam zu fördern.

 

Der Maßnahmenplan wird mit keiner definierten Laufzeit hinterlegt. Vielmehr soll das Handlungsfeld Chancengerechtigkeit dauerhaft ein Arbeitsthema der LHP sein. Das bedeutet für zukünftige Fachplanungen (Jugendhilfeplan, Digitale Bildung, Ganztag etc.) aus dem Fachbereich, dass auch hier ein wesentlicher Fokus auf dem Handlungsfeld Chancengerechtigkeit liegen wird.

Auf Basis der o.g. Erkenntnisse wird ein kontinuierliches Projektmanagement zur Umsetzung der Maßnahmen für die Steigerung der Chancengerechtigkeit initiiert. Die operative Verantwortung für die Koordination liegt dabei bei den Stellen Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring, die den Umsetzungsprozess leiten und über den Ergebnisstand in den relevanten Gremien und gegenüber der Öffentlichkeit berichten werden. Ein Monitoring der initiierten Maßnahmen soll deren Wirksamkeit im Hinblick auf die Förderung der Bildungsgerechtigkeit abbilden. Daneben wird sich der Fachbereich am Landesprojekt „Monitoring zur Sozialen Lage von Kindern und Jugendlichen“ federhrend beteiligen.

 

r die Haushaltsjahre 2020 und 2021 sind jeweils 100.000 EURO für die Umsetzung des Vorhabens angemeldet. Der Anspruch ist hierbei nicht, mit der hinterlegten Planungssumme alle Maßnahmen umzusetzen, sondern die Maßnahmen mit hoher Priorität und hohem Umsetzungspotenzial zu realisieren. Die Maßnahmen, die einer komplexeren Planung und Umsetzung bedürfen, werden im nächsten Haushaltsplanprozess beplant. Zum jetzigen Zeitpunkt eine allumfassende konkrete Umsetzungssumme für alle Maßnahmen zu hinterlegen wäre unrealistisch.

 

Es wird empfohlen, dem vorliegenden Handlungskonzept und dem Maßnahmenplan durch einen Stadtverordnetenbeschluss die notwendige Legitimation für eine konsequente Umsetzung zu verleihen. Die eingesetzte Steuerungsgruppe wird im Anschluss die nächsten Schritte für die Umsetzung des Handlungskonzeptes festlegen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Siehe Formular „Darstellung der finanziellen Auswirkungen“
 

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Anlagen

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