Antrag - 20/SVV/1288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Konzept zur Durchführung dezentraler Bürger-Budgets im Jahr 2020/21“

 

Die zentralen Inhalte lauten:

 

-          Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) beteiligt ihre Einwohnerinnen und Einwohner weiterhin aktiv und umfangreich an der Gestaltung ihres Haushalts. Dazu gehören sowohl die Durchführung eines gesamtstädtischen Bürgerhaushalts, als auch zukünftig die Bereitstellung gesonderter dezentraler Bürger-Budgets. Die Verfahren sollen sich grundsätzlich am Haushaltsaufstellungsprozess orientieren und abwechselnd stattfinden. Aufgrund der Ausnahmesituation, begründet durch die Ausbreitung des Corona-Virus, ist im Jahr 2021 sowohl die Durchführung eines gesamtstädtischen Bürgerhaushalts als auch die Einführung dezentraler Bürger-Budgets vorgesehen.

 

-          Die Bürger-Budgets werden jeweils in den sechs Sozialräumen der LHP vergeben, dabei kann eine weitere räumliche Differenzierung (Stadt- / Ortsteile) vorgenommen werden.

 

-          Bürger-Budgets bieten der Bewohnerschaft finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung von Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern, Nachbarschaften stärken oder das Wohnumfeld verschönern.

 

-          Erstmalig stehen mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 insgesamt 120.000 Euro zur Durchführung von bis zu sechs Bürger-Budgets zur Verfügung. Pro Bürger-Budget sind demnach 20.000 Euro vorgesehen. Davon sind 18.000 Euro zur Realisierung der Bürgervorschläge und bis zu 2.000 Euro für die Prozessorganisation zu verwenden. Bürgervorschläge, die durch das Bürger-Budget finanziert werden, dürfen den Maximalwert von 5.000 Euro nicht überschreiten und sollen bis zum Ende des Jahres 2021 realisiert werden.

 

-          Partner vor Ort sind dazu aufgerufen, mit der LHP bei der Durchführung von Bürger-Budgets zusammenzuwirken. Sie werden Ansprechpartner bei der Einreichung von Vorschlägen sein. Daneben sichern sie die direkte Abstimmung über die Vorschläge durch die Einwohnerinnen und Einwohner oder die Entscheidung einer öffentlich tagenden Bürgerjury. In Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemielage wird angeregt, das Verfahren digital zu realisieren.

 

-          Nach der erstmaligen Realisierung der Bürger-Budgets soll eine Evaluation des Prozesses stattfinden. Hierbei ist der Beteiligungsrat der Landeshauptstadt Potsdam mit einzubeziehen.

 

Mit dem als Anlage vorliegenden Konzept wird ein zeitlich angepasstes, konkretes Vorgehen definiert.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. Januar 2019 beschlossen, eine Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts Potsdam vorzunehmen (vgl. DS 19/SVV/0062). Daraufhin hat die Landeshauptstadt unter dem Titel „Grundlagen für dezentrale Bürger-Budgets“ einen allgemeinen Konzeptvorschlag vorgelegt, der am 3. April 2019 von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommen wurde (vgl. DS 19/SVV/0343). Ziel war es, zum Ende des Jahres 2019 eine weitere Verständigung zum weiteren Vorgehen vorzunehmen. Sowohl ein Cyberangriff Anfang des Jahres 2020, als auch die Ausbreitung des Corona-Virus hatten erhebliche Auswirkungen auf die ursprünglich geplante Abstimmung.

 

In einer Sitzung am 28. September 2020 hat sich die Lenkungsgruppe AG Bürgerhaushalt darauf verständigt, weiterhin an der Einführung dezentraler Bürger-Budgets in der Landeshauptstadt Potsdam mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 festzuhalten.

 

Die Durchhrung der Bürger-Budgets 2020/2021 setzt eine rechtskräftige Haushaltssatzung voraus. Diese wurde für die Jahre 2020 und 2021 am 6. Mai 2020 mit großer Mehrheit beschlossen. Damit wurden auch die finanziellen Grundlagen zur Durchführung der Bürger-Budgets geschaffen.

 

Mit dem vorliegenden Konzept wird ein zeitlich angepasstes und konkretes Vorgehen vorgeschlagen. Bis Anfang des Jahres 2021 soll demnach eine Auswahl der Kooperationspartner erfolgen. Im ersten Halbjahr 2021 findet die eigentliche Bürgerbeteiligung im Rahmen der dezentralen Bürger-Budgets statt, die gemeinsam mit ausgewählten Partnern vor Ort organisiert wird. Bis Ende des Jahres 2021 soll eine Umsetzung der jeweils wichtigsten Bürgerideen erfolgen.

 

Anpassungen im Vergleich zum Grundlagenpapier (vgl. DS 19/SVV/0343) ergeben sich durch Hinweise und Rückmeldungen aus dem mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung besetzten Projektteam im Februar 2020. Im Wesentlichen sind hier Streichungen konkreter Vorgaben bei der Ideensammlung, die Erhöhung des Maximalwerts für die Finanzierung einzelner Vorschläge von 3.000 auf 5.000 Euro und einige Konkretisierungen für das organisatorische Vorgehen zu nennen. Zudem der Kreis der möglichen Partner vor Ort weiter geöffnet (nicht nur „Freie Träger“). In Abhängigkeit der Entwicklung der Pandemielage aufgrund des Corona-Virus wird zudem angeregt, das Verfahren alternativ zu den zunächst aufgeführten veranstaltungsbezogenen Beteiligungsformaten, digital zu realisieren.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Aufwendungen für die Durchführung dezentraler Bürger-Budgets in den Jahren 2020/2021 sind im Produkt 1119100 Steuerungsunterstützung enthalten und belaufen sich auf 120.000 Euro.


 

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Anlagen

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