Beschlussvorlage - 03/SVV/0301
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführungsbeschluss zu mit Landesmitteln geförderten städtebaulichen Planungsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Holtkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die mit Landesmitteln geförderten städtebaulichen
Planungsmaßnahmen
- Entwicklungspotenzialanalyse
Kaserne Eiche einschließlich Vermessungsleistungen
- Areal Villa Carlshagen /
Luftschiffhafen –
B-Plan LPh 1-3 incl.
grünplanerischem Fachbeitrag, besondere städtebauliche Leistungen, besondere
Leistungen GOP, Fachgutachten und MDF-Vorentwurf
- Leitlinien für die
Erhaltungssatzung „Berliner Vorstadt“
sind
durchzuführen. Der Durchführungsbeschluss erfolgt unter Vorbehalt der
haushaltsmäßigen Absicherung der städtischen Eigenmittel.
Erläuterung
Begründung:
Zur Durchführung der im Beschlusstext aufgeführten
Planungsmaßnahmen sind der Stadt Potsdam durch das Land Brandenburg, vertreten
durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg und durch das Landesamt für
Bauen, Verkehr und Straßenwesen im Rahmen der Förderrichtlinie zur Entwicklung
städtebaulich relevanter Brachflächen und im Rahmen der Förderrichtlinie zur
Stadtentwicklung Fördermittel zu Planungsleistungen bewilligt worden.
Die Nebenbestimmungen zu den jeweiligen Zuwendungsbescheiden
verpflichten die Stadt Potsdam, einen sogenannten Durchführungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, mit dem die Bestätigung der
Stadtverordnetenversammlung zur Durchführung der jeweiligen städtebaulichen
Planungsmaßnahme erfolgt. Dieser Durchführungsbeschluss ist dem Fördergeber
vorzulegen.
Folgende Kerninhalte sind Gegenstand der aufgeführten
städtebaulichen Planungsleistungen:
1. Entwicklungspotenzialanalyse
Kaserne Eiche einschließlich Vermessungsleistungen
Die Notwendigkeit der planerischen Steuerung ergibt sich aus
dem Freizug dieses Kasernenareals und der Notwendigkeit der Einbindung der
künftigen Nutzung dieses Areals in die siedlungsstrukturelle Entwicklung des
Ortsteiles Eiche.
Im Vorfeld eines formellen Bauleitplanverfahrens sollen die
grundsätzlichen Entwicklungspotenziale auf der Grundlage geeigneter
Vermessungsunterlagen ausgelotet und der Stadtverordnetenversammlung
anschließend zur Entscheidung vorgelegt werden.
2. Areal
Villa Carlshagen / Luftschiffhafen – B-Plan LPh 1-3 incl. grünplanerischem
Fachbeitrag, besondere städtebauliche Leistungen, besondere Leistungen GOP,
Fachgutachten und MDF-Vorentwurf
Gegenstand der Planung ist die Erarbeitung eines Vorentwurfs
zu einem Bebauungsplan für das Areal Villa Carlshagen / Luftschiffhafen incl.
der notwendigen Fachgutachten und eines Maßnahmen-, Durchführungs- und
Finanzierungskonzeptes.
Die Erarbeitung dieser Planung dient der Reaktivierung des
noch unzureichend genutzten und funktionell kaum eingebundenen Gebietes in
günstiger innenstadtnaher Lage sowie der städtebaulich und funktionellen
Entwicklung dieses Bereiches. Eine denkmalgerechte und zugleich wirtschaftlich
tragfähige Mobilisierung des Gesamtareals ist nur über ein förmliches Bebauungsplanverfahren
mit dazugehörigem landschaftsplanerischem Fachbeitrag möglich.
Bei der Planerarbeitung sollen die konzeptionellen Ansätze
zur Entwicklung des Geländes des Luftschiffhafens ebenso berücksichtigt werden
wie die Ansätze zur Reaktivierung des Areals um die Villa Carlshagen.
Die Ergebnisse dieser Planung sollen der
Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorlegt werden.
3. Leitlinien
für die Erhaltungssatzung „Berliner Vorstadt“
Durch die Erarbeitung von Leitlinien für den Bereich der
bereits am 04.03.1992 beschlossenen Erhaltungssatzung für die Berliner Vorstadt
soll deren Akzeptanz in der Bürger- und Eigentümerschaft verbessert werden.
Diese Leitlinien sollen nach Fertigstellung der
Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.
Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, kann der Durchführungsbeschluss zu den
aufgeführten Planungsmaßnahmen unter Vorbehalt der haushaltsmäßigen Absicherung
gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
1. Entwicklungspotenzialanalyse
Kaserne Eiche einschließlich Vermessungsleistungen
Diese Maßnahme wird durch
die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), gefördert.
Lt. Zuwendungsbescheid 80100235 vom 26.07.2001 / Änderungsbescheid
vom 14.01.2003 betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 64.802,77 EUR,
davon Fördermittel (80 %) in Höhe von 51.842,00 EUR und Eigenmittel (20 %) in
Höhe von 12.960,77 EUR. (HHST 61000.17154 / 61000.63054)
Gesamt Fördermittel Eigenmittel
2001 13.878,51
EUR 11.095,00
EUR 2.783,51
EUR
2002 35.647,00
EUR 28.525,00
EUR 7.122,00
EUR
2003 15.277,26
EUR 12.222,00
EUR 3.055,26
EUR
Aufgrund der dargestellten Umbewilligung zur Fördermaßnahme
soll die Haushaltsstelle 61000.63054 im Haushalts 2003 durch außerplanmäßige
Ausgaben gedeckt werden. Hierfür kann die Haushaltsstelle 61000.63005
Sachaufwand Bebauungsplanung herangezogen werden.
2. Areal
Villa Carlshagen / Luftschiffhafen – B-Plan LPh 1-3 incl. grünplanerischem
Fachbeitrag, besondere städtebauliche Leistungen, besondere Leistungen GOP,
Fachgutachten und MDF-Vorentwurf
Diese Maßnahme wird durch das Landesamt für Bauen, Verkehr
und Straßenwesen gefördert.
Lt. Zuwendungsbescheid LP 54/004-02 vom 30.05.2002 /
Änderungsbescheid vom 09.07.2002 betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
100.599,45 EUR, davon Fördermittel (60 %) in Höhe von 60.359,67 EUR und
Eigenmittel (40 %) in Höhe von 40.239,78 EUR. (HHST 61000.17122 / 61000.63022)
Gesamt Fördermittel Eigenmittel
2003 33.932,78
EUR 20.359,67
EUR 13.573,11
EUR
2004 66.666,67
EUR 40.000,00
EUR 26.666,67
EUR
3. Leitlinien
für die Erhaltungssatzung „Berliner Vorstadt“
Diese
Maßnahme wird durch das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen
gefördert.
Lt. Zuwendungsbescheid LP 54/007-02 vom 29.05.2002 betragen
die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 20.100,00 EUR, davon Fördermittel (60 %)
in Höhe von 12.060,00 EUR und Eigenmittel (40 %) in Höhe von 8.040,00 EUR.
(HHST 61000.17123 / 61000.63023)
Gesamt Fördermittel Eigenmittel
2003 10.100,00
EUR 6.060,00
EUR 4.040,00
EUR
2004 10.000,00
EUR 6.000,00
EUR 4.000,00
EUR