Beschlussvorlage - 03/SVV/0301

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die mit Landesmitteln geförderten städtebaulichen Planungsmaßnahmen

 

-                    Entwicklungspotenzialanalyse Kaserne Eiche einschließlich Vermessungsleistungen

 

-    Areal Villa Carlshagen / Luftschiffhafen –

     B-Plan LPh 1-3 incl. grünplanerischem Fachbeitrag, besondere städtebauliche Leistungen, besondere Leistungen GOP, Fachgutachten und MDF-Vorentwurf

 

-    Leitlinien für die Erhaltungssatzung „Berliner Vorstadt“

 

sind durchzuführen. Der Durchführungsbeschluss erfolgt unter Vorbehalt der haushaltsmäßigen Absicherung der städtischen Eigenmittel.

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

Zur Durchführung der im Beschlusstext aufgeführten Planungsmaßnahmen sind der Stadt Potsdam durch das Land Brandenburg, vertreten durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg und durch das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen im Rahmen der Förderrichtlinie zur Entwicklung städtebaulich relevanter Brachflächen und im Rahmen der Förderrichtlinie zur Stadtentwicklung Fördermittel zu Planungsleistungen bewilligt worden.

 

Die Nebenbestimmungen zu den jeweiligen Zuwendungsbescheiden verpflichten die Stadt Potsdam, einen sogenannten Durchführungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeizuführen, mit dem die Bestätigung der Stadtverordnetenversammlung zur Durchführung der jeweiligen städtebaulichen Planungsmaßnahme erfolgt. Dieser Durchführungsbeschluss ist dem Fördergeber vorzulegen.

 

Folgende Kerninhalte sind Gegenstand der aufgeführten städtebaulichen Planungsleistungen:

 

1.       Entwicklungspotenzialanalyse Kaserne Eiche einschließlich Vermessungsleistungen

 

Die Notwendigkeit der planerischen Steuerung ergibt sich aus dem Freizug dieses Kasernenareals und der Notwendigkeit der Einbindung der künftigen Nutzung dieses Areals in die siedlungsstrukturelle Entwicklung des Ortsteiles Eiche.

 

Im Vorfeld eines formellen Bauleitplanverfahrens sollen die grundsätzlichen Entwicklungspotenziale auf der Grundlage geeigneter Vermessungsunterlagen ausgelotet und der Stadtverordnetenversammlung anschließend zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

2.  Areal Villa Carlshagen / Luftschiffhafen – B-Plan LPh 1-3 incl. grünplanerischem Fachbeitrag, besondere städtebauliche Leistungen, besondere Leistungen GOP, Fachgutachten und MDF-Vorentwurf        

 

Gegenstand der Planung ist die Erarbeitung eines Vorentwurfs zu einem Bebauungsplan für das Areal Villa Carlshagen / Luftschiffhafen incl. der notwendigen Fachgutachten und eines Maßnahmen-, Durchführungs- und Finanzierungskonzeptes.

 

Die Erarbeitung dieser Planung dient der Reaktivierung des noch unzureichend genutzten und funktionell kaum eingebundenen Gebietes in günstiger innenstadtnaher Lage sowie der städtebaulich und funktionellen Entwicklung dieses Bereiches. Eine denkmalgerechte und zugleich wirtschaftlich tragfähige Mobilisierung des Gesamtareals ist nur über ein förmliches Bebauungsplanverfahren mit dazugehörigem landschaftsplanerischem Fachbeitrag möglich.

 

Bei der Planerarbeitung sollen die konzeptionellen Ansätze zur Entwicklung des Geländes des Luftschiffhafens ebenso berücksichtigt werden wie die Ansätze zur Reaktivierung des Areals um die Villa Carlshagen.

 

Die Ergebnisse dieser Planung sollen der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorlegt werden.

 

 

 

3.  Leitlinien für die Erhaltungssatzung „Berliner Vorstadt“

 

Durch die Erarbeitung von Leitlinien für den Bereich der bereits am 04.03.1992 beschlossenen Erhaltungssatzung für die Berliner Vorstadt soll deren Akzeptanz in der Bürger- und Eigentümerschaft verbessert werden.

 

Diese Leitlinien sollen nach Fertigstellung der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.

 

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, kann der Durchführungsbeschluss zu den aufgeführten Planungsmaßnahmen unter Vorbehalt der haushaltsmäßigen Absicherung gefasst werden.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

1.       Entwicklungspotenzialanalyse Kaserne Eiche einschließlich Vermessungsleistungen

 

Diese Maßnahme wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), gefördert.

 

Lt. Zuwendungsbescheid 80100235 vom 26.07.2001 / Änderungsbescheid vom 14.01.2003 betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 64.802,77 EUR, davon Fördermittel (80 %) in Höhe von 51.842,00 EUR und Eigenmittel (20 %) in Höhe von 12.960,77 EUR. (HHST 61000.17154 / 61000.63054)

 

                        Gesamt                         Fördermittel                   Eigenmittel

2001                 13.878,51 EUR             11.095,00 EUR             2.783,51 EUR

2002                 35.647,00 EUR             28.525,00 EUR             7.122,00 EUR

2003                 15.277,26 EUR             12.222,00 EUR             3.055,26 EUR

 

Aufgrund der dargestellten Umbewilligung zur Fördermaßnahme soll die Haushaltsstelle 61000.63054 im Haushalts 2003 durch außerplanmäßige Ausgaben gedeckt werden. Hierfür kann die Haushaltsstelle 61000.63005 Sachaufwand Bebauungsplanung herangezogen werden.

 

2.  Areal Villa Carlshagen / Luftschiffhafen – B-Plan LPh 1-3 incl. grünplanerischem Fachbeitrag, besondere städtebauliche Leistungen, besondere Leistungen GOP, Fachgutachten und MDF-Vorentwurf          

 

Diese Maßnahme wird durch das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen gefördert.

 

Lt. Zuwendungsbescheid LP 54/004-02 vom 30.05.2002 / Änderungsbescheid vom 09.07.2002 betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 100.599,45 EUR, davon Fördermittel (60 %) in Höhe von 60.359,67 EUR und Eigenmittel (40 %) in Höhe von 40.239,78 EUR. (HHST 61000.17122 / 61000.63022)

 

                        Gesamt                         Fördermittel                   Eigenmittel

2003                 33.932,78 EUR             20.359,67 EUR             13.573,11 EUR

2004                 66.666,67 EUR             40.000,00 EUR             26.666,67 EUR

 

3.  Leitlinien für die Erhaltungssatzung „Berliner Vorstadt“

 

Diese Maßnahme wird durch das Landesamt für Bauen, Verkehr und Straßenwesen gefördert.

 

Lt. Zuwendungsbescheid LP 54/007-02 vom 29.05.2002 betragen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben 20.100,00 EUR, davon Fördermittel (60 %) in Höhe von 12.060,00 EUR und Eigenmittel (40 %) in Höhe von 8.040,00 EUR. (HHST 61000.17123 / 61000.63023)

 

                        Gesamt                         Fördermittel                   Eigenmittel

2003                 10.100,00 EUR             6.060,00 EUR               4.040,00 EUR

2004                 10.000,00 EUR             6.000,00 EUR               4.000,00 EUR

 

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