Beschlussvorlage - 03/SVV/0294
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2003
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Erläuterung
für die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Landeshauptstadt Potsdam für das
Jahr 2003
1. Das Bundeskabinett hat am 11.12.2002 einen Gesetzentwurf
beschlossen, der es Einzelhandelsgeschäften künftig erlauben soll, an Samstagen
bis 20.00 Uhr zu öffnen. Der Einzelhandel kann dann an allen Werktagen von
Montag bis Sonnabend von 6.00 Uhr
bis 20.00 Uhr öffnen.
Diese Regelung sollte bereits im April 2003 in Kraft treten.
Nach Aussagen das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen ist
aber mit einer Veränderung des Ladenschlussgesetzes frühestens im Jahre 2004 zu
rechnen.
Somit ist das Ladenschlussgesetz in der Fassung vom
30.07.1996 (BGBL I S 1186) derzeitig noch gültig.
2. Das Ladenschlussgesetz (LSchlG) erlaubt die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen
aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 14 LSchlG
an maximal vier Sonn- und Feiertagen für höchstens fünf Stunden (unter
Beachtung der Bindungswirkung von § 14 (1) Satz 2) und gemäß § 16 an maximal 6
Sonnabenden bis 21.00 Uhr. Die Landesregierung Brandenburg hat mit Verordnung
vom 25.09.1999 bestimmt, dass die Kreisordnungsbehörden diese Tage mit
Rechtsverordnung freigeben können.
Die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem
Anlass kann erfolgen, wenn auf Grund von Märkten und Messen bzw. ähnlichen
Veranstaltungen wie Kulturveranstaltungen, Kongressen, Theater- und
Filmfestspielen, Ausstellungen, Musikfesten, Sportveranstaltungen, Volksfesten,
Verbraucherveranstaltungen u.s.w. mit traditioneller und überörtlicher
Bedeutung, damit zu rechnen ist, dass diese einen bedeutenden Besucherstrom
anziehen.
Der Besucherstrom darf nicht erst durch ein Offenhalten der
Verkaufsstellen ausgelöst werden. Vielmehr muss durch die Vielzahl der Besucher
ein Bedürfnis zur Offenhaltung der Läden bestehen.
Für eine ordnungsbehördliche Verordnung besteht keinesfalls
Anlass, wenn der Zweck der Veranstaltung primär darin zu sehen ist,
Verkaufsstellen offen zu halten und deren Umsatz zu steigern, oder wenn das
Offenhalten von Verkaufsstellen den Zweck einer Veranstaltung überhaupt erst
rechtfertigen soll.
Diese Kriterien waren Anlass der Prüfung der Verwaltung, für
welche der im Jahr 2003 geplanten Veranstaltungen mit ihrem Charakter und ihrer
Tradition und dem zu erwartenden Besucherstrom ein Bedürfnis einer zusätzlichen
Versorgung außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten hervorgerufen werden.
Im August 2002 wurden der Bereich Kulturkooperation, der
Bereich Sport, Veranstalter und Interessenvertretungen des Einzelhandels um
entsprechende Zuarbeiten gebeten.
Im Oktober bzw. November 2002 wurden die benannten Veranstaltungen gewertet und
Schwerpunkte gesetzt. Die anhörungspflichtigen Stellen, wie die Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft, Bezirk Potsdam, der Einzelhandelsverband Land
Brandenburg e.V. (EHV) , die Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) wurden
im Dezember 2002 bzw. Januar 2003 gehört.
Per 24.01.2003 lagen endgültig alle ergänzenden Zuarbeiten
und abgeforderten Stellungnahmen vor. Sie wurden geprüft und fanden in der
Verordnung Berücksichtigung.
Durch den EHV und die IHK gab es keine Einwände.
Für die Gewerkschaft ist für die im Jahr 2003 vorgesehenen
Veranstaltungen im Stadtgebiet Potsdam kein besonderer Anlass gegeben um
Sonderöffnungszeiten festzulegen.
Das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass im
gesamten Stadtgebiet wird von ihnen abgelehnt.
So werden durch die Gewerkschaft ver.di nur die
traditionellen Feste im Holländischen Viertel und im Bereich Weberplatz für die
angegeben Einschränkungen vorgeschlagen.
Unabhängig davon wünscht die Gewerkschaft ver.di allen
Veranstaltungen, die im Jahre 2003 in Potsdam durchgeführt werden, viele
Besucher, einen großartigen Verlauf und Erfolg.
Die Bedenken der Gewerkschaft ver.di wurden geprüft. Nach
Abwägung der widerstreitenden Interessen wird für den Einzelfall das
Erfordernis zur Versorgung der Veranstaltungsbesucher durch zusätzliche
Ladenöffnungszeiten höherwertig eingeschätzt.
Alle in die Verordnung aufgenommenen Veranstaltungen sind
Anlass, nicht Mittel zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages bzw.
verlängerter Sonnabend- Öffnungszeiten. Es sind Veranstaltungen mit
eigenständiger, von erweiterten Öffnungszeiten unabhängiger Attraktivität. Sie
zählen zu den zulässigen Veranstaltungsformen nach § 14 und § 16 LSchlG.
Diese Veranstaltungen ziehen einen beträchtlichen
Besucherstrom an, der sich von dem sonst üblichen Besucherverkehr abzeichnet.
Auf Grund dessen besteht ein Bedürfnis zur Offenhaltung der Läden. Diese
Veranstaltungen haben überörtliche Bedeutung.
Ausgeschlossen ist, dass der Zweck der Veranstaltungen
primär darin zu sehen ist, Verkaufsstellen offen zu halten oder deren Umsatz zu
steigern.
Für alle Veranstaltungen wird eingeschätzt, dass für die
Versorgung der Besucher die Öffnung von ausgewählten Verkaufsstellen mit einem
abgeschlossenen Warenangebot und
in bestimmten Ausflugsgebieten gemäß § 10 LSchlG und § 20 (2a) LSchlG
nicht ausreichend wäre.
Bei der Freigabe der Ladenöffnungszeiten kann die
Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke/Wohngebiete und Handelszweige
beschränkt werden (§ 14 (2) Satz 1 LSchlG). Das freigegebene Stadtgebiet muss
sich im Auswirkungsbereich der jeweiligen Veranstaltung befinden.
Eine Beschränkung auf bestimmte Stadtgebiete ist für das
Jahr 2003 nicht vorgesehen.
In die Verordnung werden alljährlich wiederkehrende
traditionelle Veranstaltungen und auch neue, für das Jahr geplante
Veranstaltungen aufgenommen.
So werden auch in diesem Jahr wieder durch den Förderverein
zur Pflege Niederländischer Kultur im Holländischen Viertel das Tulpenfest und der Töpfermarkt mit
vorbereitet bzw. durchgeführt.
Der Förderverein Böhmisches Dorf Nowawes und Neuendorf e.V.
im Bereich Babelsberg sind Initiator des Weberfestes, das als langjährig
wiederkehrende Veranstaltung stattfindet.
Hinzu kommen solche Veranstaltungen, die zu
Publikumsmagneten in Potsdam geworden sind, wie das Stadtwerkefest auf dem
Neuen Lustgarten, das Hafenfest an der Langen Brücke und der Tag des offenen
Denkmals.
Die 2. Potsdamer Wirtschaftstage am 16.11.2003 werden in
Folge wiederum in enger Zusammenarbeit vom Centermanagement der
Bahnhofspassagen Potsdam, dem Bereich Wirtschaftsförderung, der Handwerkskammer
und den in Potsdam ansässigen Forschungsinstituten organisiert und gestaltet.
Es erfolgt hier eine Präsentation der Wirtschaftskraft
Potsdam, eine Darstellung des Potsdamer Handwerks, eine Jobbörse. Praxis- und
bürgernah werden Ergebnisse aus Forschung und Wissenschaft vorgestellt.
Die Potsdamer Schlössernacht ist mit den o.g.
Veranstaltungen nicht vergleichbar. Veranstaltungsbeginn ist 21.00 Uhr. Die Veranstaltungen der
letzten Jahre zeigen, das Versorgungsbedürfnis der Besucher richtet sich
hauptsächlich auf die gastronomische Versorgung vor Ort.
Die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung sind
gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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