Beschlussvorlage - 03/SVV/0294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

für die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2003

 

1. Das Bundeskabinett hat am 11.12.2002 einen Gesetzentwurf beschlossen, der es Einzelhandelsgeschäften künftig erlauben soll, an Samstagen bis 20.00 Uhr zu öffnen. Der Einzelhandel kann dann an allen Werktagen von Montag bis Sonnabend  von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr öffnen.

Diese Regelung sollte bereits im April 2003 in Kraft treten. Nach Aussagen das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen ist aber mit einer Veränderung des Ladenschlussgesetzes frühestens im Jahre 2004 zu rechnen.

 

Somit ist das Ladenschlussgesetz in der Fassung vom 30.07.1996 (BGBL I S 1186) derzeitig noch gültig.

 

 

2. Das Ladenschlussgesetz  (LSchlG) erlaubt die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 14 LSchlG an maximal vier Sonn- und Feiertagen für höchstens fünf Stunden (unter Beachtung der Bindungswirkung von § 14 (1) Satz 2) und gemäß § 16 an maximal 6 Sonnabenden bis 21.00 Uhr. Die Landesregierung Brandenburg hat mit Verordnung vom 25.09.1999 bestimmt, dass die Kreisordnungsbehörden diese Tage mit Rechtsverordnung freigeben können.

 

Die zusätzliche Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass kann erfolgen, wenn auf Grund von Märkten und Messen bzw. ähnlichen Veranstaltungen wie Kulturveranstaltungen, Kongressen, Theater- und Filmfestspielen, Ausstellungen, Musikfesten, Sportveranstaltungen, Volksfesten, Verbraucherveranstaltungen u.s.w. mit traditioneller und überörtlicher Bedeutung, damit zu rechnen ist, dass diese einen bedeutenden Besucherstrom anziehen.

Der Besucherstrom darf nicht erst durch ein Offenhalten der Verkaufsstellen ausgelöst werden. Vielmehr muss durch die Vielzahl der Besucher ein Bedürfnis zur Offenhaltung der Läden bestehen.

 

Für eine ordnungsbehördliche Verordnung besteht keinesfalls Anlass, wenn der Zweck der Veranstaltung primär darin zu sehen ist, Verkaufsstellen offen zu halten und deren Umsatz zu steigern, oder wenn das Offenhalten von Verkaufsstellen den Zweck einer Veranstaltung überhaupt erst rechtfertigen soll.

 

Diese Kriterien waren Anlass der Prüfung der Verwaltung, für welche der im Jahr 2003 geplanten Veranstaltungen mit ihrem Charakter und ihrer Tradition und dem zu erwartenden Besucherstrom ein Bedürfnis einer zusätzlichen Versorgung außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten hervorgerufen werden.

 

Im August 2002 wurden der Bereich Kulturkooperation, der Bereich Sport, Veranstalter und Interessenvertretungen des Einzelhandels um entsprechende Zuarbeiten gebeten.

Im Oktober bzw. November 2002  wurden die benannten Veranstaltungen gewertet und Schwerpunkte gesetzt. Die anhörungspflichtigen Stellen, wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bezirk Potsdam, der Einzelhandelsverband Land Brandenburg e.V. (EHV) , die Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) wurden im Dezember 2002 bzw. Januar 2003 gehört.

 

Per 24.01.2003 lagen endgültig alle ergänzenden Zuarbeiten und abgeforderten Stellungnahmen vor. Sie wurden geprüft und fanden in der Verordnung Berücksichtigung.

 

Durch den EHV und die IHK gab es keine Einwände.

 

Für die Gewerkschaft ist für die im Jahr 2003 vorgesehenen Veranstaltungen im Stadtgebiet Potsdam kein besonderer Anlass gegeben um Sonderöffnungszeiten festzulegen.

Das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass im gesamten Stadtgebiet wird von ihnen abgelehnt.

 

So werden durch die Gewerkschaft ver.di nur die traditionellen Feste im Holländischen Viertel und im Bereich Weberplatz für die angegeben Einschränkungen vorgeschlagen.

 

Unabhängig davon wünscht die Gewerkschaft ver.di allen Veranstaltungen, die im Jahre 2003 in Potsdam durchgeführt werden, viele Besucher, einen großartigen Verlauf und Erfolg.

 

Die Bedenken der Gewerkschaft ver.di wurden geprüft. Nach Abwägung der widerstreitenden Interessen wird für den Einzelfall das Erfordernis zur Versorgung der Veranstaltungsbesucher durch zusätzliche Ladenöffnungszeiten höherwertig eingeschätzt.

 

Alle in die Verordnung aufgenommenen Veranstaltungen sind Anlass, nicht Mittel zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntages bzw. verlängerter Sonnabend- Öffnungszeiten. Es sind Veranstaltungen mit eigenständiger, von erweiterten Öffnungszeiten unabhängiger Attraktivität. Sie zählen zu den zulässigen Veranstaltungsformen nach § 14 und § 16 LSchlG.

Diese Veranstaltungen ziehen einen beträchtlichen Besucherstrom an, der sich von dem sonst üblichen Besucherverkehr abzeichnet. Auf Grund dessen besteht ein Bedürfnis zur Offenhaltung der Läden. Diese Veranstaltungen haben überörtliche Bedeutung.

 

Ausgeschlossen ist, dass der Zweck der Veranstaltungen primär darin zu sehen ist, Verkaufsstellen offen zu halten oder deren Umsatz zu steigern.

Für alle Veranstaltungen wird eingeschätzt, dass für die Versorgung der Besucher die Öffnung von ausgewählten Verkaufsstellen mit einem abgeschlossenen Warenangebot und  in bestimmten Ausflugsgebieten gemäß § 10 LSchlG und § 20 (2a) LSchlG nicht ausreichend wäre.

 

Bei der Freigabe der Ladenöffnungszeiten kann die Offenhaltung von Verkaufsstellen auf bestimmte Bezirke/Wohngebiete und Handelszweige beschränkt werden (§ 14 (2) Satz 1 LSchlG). Das freigegebene Stadtgebiet muss sich im Auswirkungsbereich der jeweiligen Veranstaltung befinden.

Eine Beschränkung auf bestimmte Stadtgebiete ist für das Jahr 2003 nicht vorgesehen.

 

In die Verordnung werden alljährlich wiederkehrende traditionelle Veranstaltungen und auch neue, für das Jahr geplante Veranstaltungen aufgenommen. 

So werden auch in diesem Jahr wieder durch den Förderverein zur Pflege Niederländischer Kultur im Holländischen Viertel  das Tulpenfest und der Töpfermarkt mit vorbereitet bzw. durchgeführt.

Der Förderverein Böhmisches Dorf Nowawes und Neuendorf e.V. im Bereich Babelsberg sind Initiator des Weberfestes, das als langjährig wiederkehrende Veranstaltung stattfindet.

 

Hinzu kommen solche Veranstaltungen, die zu Publikumsmagneten in Potsdam geworden sind, wie das Stadtwerkefest auf dem Neuen Lustgarten, das Hafenfest an der Langen Brücke und der Tag des offenen Denkmals.

 

Die 2. Potsdamer Wirtschaftstage am 16.11.2003 werden in Folge wiederum in enger Zusammenarbeit vom Centermanagement der Bahnhofspassagen Potsdam, dem Bereich Wirtschaftsförderung, der Handwerkskammer und den in Potsdam ansässigen Forschungsinstituten organisiert und gestaltet.

Es erfolgt hier eine Präsentation der Wirtschaftskraft Potsdam, eine Darstellung des Potsdamer Handwerks, eine Jobbörse. Praxis- und bürgernah werden Ergebnisse aus Forschung und Wissenschaft vorgestellt.

 

Die Potsdamer Schlössernacht ist mit den o.g. Veranstaltungen nicht vergleichbar. Veranstaltungsbeginn ist  21.00 Uhr. Die Veranstaltungen der letzten Jahre zeigen, das Versorgungsbedürfnis der Besucher richtet sich hauptsächlich auf die gastronomische Versorgung vor Ort.

 

Die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung sind gegeben.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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