Beschlussvorlage - 03/SVV/0296
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 92 "Klein-Glienicke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Fr. Britz, Tel. 2521
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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07.05.2003
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04.06.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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13.05.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger
und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 92
„Klein Glienicke“ entsprechend
Anlage 1, 1a und 1b entschieden.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Klein Glienicke“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung
beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 2).
Erläuterung
Anlage 1
Begründung:
Zusammenfassung des
Abwägungsvorschlages und Empfehlung der Verwaltung
Hinweis zur Gliederung der
Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der
Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den Mitgliedern
der beteiligten Fachausschüssen vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
- Anlage 1 Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur
Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und der Bürger (3 Seiten)
- Anlage 1a Abwägung der Träger
öffentlicher Belange (13 Seiten)
- Anlage 1b Abwägung der Bürger (24
Seiten)
- Anlage 2 Bebauungsplan mit Begründung (Plan und 61 Seiten) + GOP (Auszug- 6 Seiten und 1 Plan)
Anlass
für die Beschlussvorlage
Aufgrund des fast 9 Jahre zurückliegenden
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 „Klein Glienicke“ und der sich seit
diesem Zeitpunkt weiter- bzw. neuformulierten öffentlichen und privaten Belange
zum Plangebiet erschien die Aufhebung des bisherigen Satzungsbeschlusses
verbunden mit einer Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Klein
Glienicke", weitgehend in den bisherigen Plangebietsgrenzen, sinnvoll.
Dementsprechend hat auch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am
05.07.2000 die Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3
"Klein Glienicke" und die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 92
"Klein Glienicke" mit annähernd gleichem räumlichen Geltungsbereich
beschlossen. Die Einbeziehung einzelner, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 3 noch enthaltener, Flurstücke in den räumlichen Geltungsbereich ist nicht
erforderlich, da hierfür kein Planungsanlass mehr besteht.
Durch die politisch bedingte Abgeschiedenheit des Ortsteils
Klein Glienicke ist die historische Bebauungsstruktur weitgehend erhalten
geblieben. Seit der Wiederöffnung der Grenze zu Westberlin führte die hohe
Lagegunst zu einem großen Verwertungsdruck seitens der Grundstückseigentümer.
Die Dimensionen der in den vergangenen Jahren umgesetzten Bauvorhaben zeigen,
dass es u.a. dringend einer Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung bedarf,
welche die historische Bebauungsstruktur aufgreift und maßvoll
weiterentwickelt. Besondere Berücksichtigung findet dabei, dass der größte Teil
des Gebietes Bestandteil des Unesco-Weltkulturerbe ist.
Gegenstand
der Planung sind die Unterteilung des Plangebietes in einzelne Baugebiete
(reine und allgemeine Wohngebiete), in Straßenverkehrs- und öffentliche und
private Grünflächen sowie in Flächen für den Gemeinbedarf sowie in Wald- und
Wasserflächen. Mit der Festsetzung von Grundflächenzahlen bzw. Grundflächen,
zum Teil auch mit Geschossflächenzahlen sowie der Anzahl der zulässigen
Vollgeschosse als Höchstmaß und der Höhe baulicher Anlagen als Höchstmaß wird
das Maß der baulichen Nutzung der Baugebiete bestimmt. Mittels Baulinien und
Baugrenzen werden die überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Für die
Sicherung von Anlagen der Ver- und Entsorgung werden fünf entsprechende Flächen
bestimmt. Weiterhin werden den privaten und öffentlichen Grünflächen
unterschiedlicher Zweckbestimmungen sowie Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft zugeordnet. Geh-,
Fahr- und Leitungsrechte dienen der Erschließung von derzeit und künftig nicht
direkt an Verkehrsflächen gelegenen Grundstücken. Nach anderen gesetzlichen
Vorschriften getroffene Festsetzungen sowie Denkmale nach Landesrecht werden in
den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
Zusammenfassung der Anregungen der Bürger und der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Im Zeitraum vom 09.10.2002 bis zum 11.11.2002 wurde zur
Planung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4
BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24.08.2002. An der Planung wurden insgesamt 29
Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein
können, die Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR sowie das Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf von Berlin als Nachbargemeinden beteiligt.
Anregungen der Bürger
Im
Ergebnis dieses zweiten Beteiligungsverfahrens der Bürger gingen 16
schriftliche Anregungen ein. Der Schwerpunkt liegt bei
verkehrsorganisatorischen Fragen, bei der Zweckbestimmung und der Eigentumsart
von Grünflächen, bei der Überbaubarkeit von Grundstücksflächen und der
Berücksichtigung kulturhistorischer Belange. Die einzelnen Inhalte der
vorgebrachten Anregungen sind dem Abwägungsmaterial zu entnehmen.
In Auswertung der zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes sind vorbehaltlich der abschließenden Abwägungsentscheidung der Stadtverordnetenversammlung Änderungen, welche die Grundzüge der Planung berühren, am öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurf nicht vorgesehen. Die Berücksichtigung von zwei Anregungen führt jedoch zu redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanentwurfes.
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Bis auf sieben Träger öffentlicher Belange sowie das
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR nahmen alle Beteiligten zum
Vorentwurf Stellung. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung
geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen. Die schwerpunktmäßig
unmittelbar zur Planung getroffenen Äußerungen beziehen sich auf die Fragen zum
Immissionsschutz bezüglich des auf das Plangebiet treffenden Verkehrslärms, auf
Berücksichtigung der Planungen zur Bundeswasserstraße Teltowkanal, zu den
Denkmalbereichen in und um Klein Glienicke einschließlich der Bodendenkmale
sowie auf die Berücksichtigung forstwirtschaftlicher Belange. Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den
Abwägungsprozess eingestellt worden.
Zusammenfassung des Abwägungsbeschlusses der Verwaltung zur
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger
Den Anregungen des Amtes für Immissionsschutz Brandenburg an
der Havel, der unteren Forstwirtschaftsbehörde sowie des Brandenburgischen
Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums, als auch der
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wurde bereits im
Bebauungsplanentwurf durch die Berücksichtigung in der Planzeichnung bzw. in
textlichen Festsetzungen gefolgt. Die Anregungen der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind mittels redaktioneller Änderung des
Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt worden.
Redaktionelle Änderungen wurden auch aufgrund der
vorgebrachten Anregungen der Bürger vorgenommen. Das betrifft geringfügige
Korrekturen an der Gliederung zwischen öffentlichen und privaten Grünflächen
sowie die Korrektur an Flächen für Pflanzbindungen aufgrund einiger nicht mehr
vorhandener Bäume. Nicht berücksichtigt werden konnte das Verlangen vieler
Bürger nach Klärung verkehrsplanerischer Fragen, da diese
umsetzungsorientierten Charakter tragen und verkehrsorganisatorische Belange
nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes sind.
Die Zurücknahme von öffentlich gewidmeten Flächen der
Wannseestraße auf eine frühere Straßenführung wird nicht erfolgen, da die damit
entstehenden Kosten für Leitungsuzverlegungen in keinem vertretbaren Aufwand
stehen. Ebenfalls wird der angeregten Planänderung bezüglich der Umwandlung von
Waldflächen in Grünflächen nicht gefolgt. Diesem Anliegen stehen nach anderen
gesetzlichen Vorschriften zu berücksichtigende Belange vor. Entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung sind aus der Bürgerbeteiligung und der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange keine Änderungen der Planung
erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung nicht zu ändern.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger an der Bauleitplanung gefolgt
wird, kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Grundstückserwerb f. öffentl. Grün- und Verkehrsflächen 181.000,-
€
Straßen- und Brückenbau sowie Rückbaumaßnahmen 621.500,- €
Öffentliche Grünflächen
70.000,- €
Die Maßnahmen sind nicht zwingend notwendig zur Erschließung
der ausgewiesenen Baugebiete.
Mit der Beschlussfassung zur Satzung des Bebauungsplanes
sind unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
Die o. a.
Ausgaben können erst getätigt werden, wenn hierfür im Haushalt die
entsprechende Ermächtigung vorhanden ist. Derzeit sind diese Maßnahmen in der
mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung nicht enthalten.