Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1317

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeiratge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf zu überarbeiten und ggf. zu ergänzen.

 

Das Verfahren und die Grundsätze der Bewilligung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Landeshauptstadt Potsdam sollnftig auch für die rderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gelten! Sinnvolle Querverweise auf die Richtlinie zur Bewilligung und Steuerung von Zuwendungen in der Landeshauptstadt Potsdam sind daher in der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf aufzunehmen.

 

So sollte z. B. eine Vollfinanzierung entsprechend der einschlägigen Verwaltungsrichtlinie grundsätzlich nicht möglich sein, Ausnahme herausragende Bedeutung und Vorliegen besonderer bedeutsamer Gründe. 

Die Zuwendungsgewährung darf nicht willkürlich geschehen, der Gleichheitsgrundsatz ist zu beachten. Die Gründe der Förderung sowie der Mehrwert sind klar und transparent dazustellen.

Anderen Finanzierungsglichkeiten in der Landeshauptstadt Potsdam oder dem Land Brandenburg sind nachvollziehbar und pffähig durch den Antragsteller darzulegen bzw. auszuschließen. 

 

gliche Befangenheitsgründe bzw. Merkmale, die ein Mitwirkungsverbot begründen könnten, sind im Hinblick auf den dörflichen Charakter möglichst klar von Seiten der Verwaltung zu beschreiben.

 

Das Büro der Stadtverordnetenversammlung stellt die Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf r jedermann lesbar ins Netz. Das Büro der Stadtverordnetenversammlung erarbeitet eine Checkliste, welche der Punkte durch die Sachbearbeitung sachlich und inhaltlich vom Antragsteller nachgewiesen und durch die Sachbearbeitung im Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden.

 

Die Ortsbeiräte erhalten vor ihrer Abstimmung mit der Drucksache einen entsprechenden Kontrollbogen des Büros der Stadtverordnetenversammlung.

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Erläuterung

Begründung:

Die Beschlussfassung zur DS 20SVV1073 hrte in der Sitzung des OBR am 29.09.2020 zu kontroversen Diskussionen, so u. a. zur Zulässigkeit einer Vollfinanzierung.  Aus diesem gegebenen Anlass ergab sich das Erfordernis, r zukünftige Entscheidungen über Zuwendungen zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gemäß § 46 Abs. 4 BbgKVerf klarere, transparentere und richtlinienkonforme Entscheidungen herbei zu führen. Die Regelungen im §44 LHO gebieten eine entsprechende klare und rechtsfehlerfreie Regelung.

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