Anfrage - 03/SVV/0308

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Lt. Vorlage 02/0725 zum Erbbaurecht SVB 03 beträgt der städtische Anteil an der Flutlichtanlage, für welchen der SVB 03 Erbbauzins zu zahlen hat, 76.000 € (inzwischen presseveröffentlicht). Inzwischen wurde bekannt, dass der städtische Anteil mit ca. 445.000 € wesentlich höher ausgefallen ist, woraus sich vielfach höhere Zinsen des Vereins an die Stadt ergeben, ohne abgefordert zu werden.

 

Dazu frage ich den OBM:

 

Wie erklären Sie den Stadtverordneten den erheblichen Widerspruch zwischen SV-Beschluss und tatsächlicher städtischer Aufwendungen für die Flutlichtanlage?

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

 

Loading...