Antrag - 20/SVV/1120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  • umgehend den durch die Sperrung der Französischen Straße entstehenden zusätzlichen Schleichverkehr durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden (z.B. Einbahnstraßen- oder Sackgassenregelung),
  • über die Ergebnisse der durchzuführenden verkehrlichen Untersuchung nach deren Vorliegen den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität unverzüglich zu informieren
  • zeitnah mit dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse einen Vorschlag zur Reduzierung bzw. Unterbindung des Schleichverkehrs vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Posthofstraße und der angrenzende Abschnitt der Charlottenstraße haben sich als „Abkürzung“ zwischen Französische Straße und Berliner Straße - Am Kanal für so genannten Schleichverkehr etabliert. Die Posthofstraße ist eine Anwohnerstraße mit lärmintensivem Natursteinpflaster und in schlechtem Unterhaltungszustand. Der betreffende Abschnitt der Charlottenstraße ist ebenfalls Anwohnerstraße und stellt zusätzlich die Zufahrt zur Rettungsstelle des Klinikums Ernst von Bergmann dar. In Richtung Bassinplatz können (und sollen) problemlos die Französische Straße und die Straße am Platz der Einheit genutzt werden.

Die Lärm- und Verkehrsbelastung im genannten Abschnitt einschließlich der Frequentierung der ohnehin schmalen Zufahrt zur Rettungsstelle des Klinikums Ernst von Bergmann lassen ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde und eine Einflussnahme auf eine geordnete städtebauliche Situation an diesem Ort für geboten erscheinen.

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