Antrag - 20/SVV/1174
Grunddaten
- Betreff:
-
24-Stunden Dienst des Ordnungsamtes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.11.2020
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02.12.2020
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18.02.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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18.11.2020
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13.01.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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24.11.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche strukturellen, personellen und materialen Veränderungen es in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam bedarf, damit die Dienste des Ordnungsamtes den Bürgerinnen und Bürgern 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden können. Dazu soll eine Kosteneinschätzung vorgelegt werden. Der Prüfbericht ist im Februar 2021 dem Hauptausschuss vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Kommunale Ordnungsdienste stellen einen wichtigen Baustein im Gefüge der Sicherheitsarchitektur dar. Die Ordnungsbehörden haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren vgl. §1 Abs. 1 OBG des Landes Brandenburg, Gefahrenabwehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind unter anderem zuständig für die Kontrolle von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum und den Grünanlagen, den ruhenden Verkehr, Parkverstöße, Haus- und Nachbarschaftslärm sowie Jugendschutz. Der Service des Ordnungsamtes steht den Bürgerinnen und Bürgern in Potsdam nicht rund um die Uhr zur Verfügung, unter der Woche 6:30 Uhr bis 22 Uhr, am Wochenende 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Viele Kontrollaufgaben des Ordnungsamtes fallen allerdings auch außerhalb der derzeitigen Arbeitszeiten an, denn auch nach 22 Uhr werden Ordnungswidrigkeiten jeglicher Art begangen. So muss die Polizei teilweise die Aufgaben des Ordnungsamtes mit übernehmen. Dadurch fehlen an anderen Stellen Kapazitäten. Das Ordnungsamt Potsdam muss den Anspruch haben, 24 Stunden und 7 Tage die Woche Sicherheit und Ordnung für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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297 kB
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