Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1191
Grunddaten
- Betreff:
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Prüfergebnisse November 2020 zum Beschluss "Potsdam erklärt den Klimanotstand"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Klima, Umwelt und Grünflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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04.11.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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zur Kenntnis
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08.12.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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zur Kenntnis
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19.11.2020
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17.12.2020
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25.02.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die gemäß Beschluss 19/SVV/0543 – Potsdam erklärt den Klimanotstand – vorzulegenden Prüfergebnisse zu den Punkten:
- D) Verkehrswende in Potsdam einleiten
- F) Stärkung des Baum- und Grünschutzes – Teilfrage zu Moor- und Baumpotentialen
- G) Dekarbonisierungsstrategie der EWP
- H) Vermeidung von Einzelheizungen und Einzelfeuerstätten
sowie zu den mit der MV im März verschobenen Punkte
- B) Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten – Teilfrage zu „grauen Emissionen“
- I) Klimaauswirkungen in allen Beschlüssen berücksichtigen
Weiterhin informiert die Verwaltung über die bereits
- beabsichtigten Verfahren zur Treibhausgasneutralen Energieversorgung von Neubauten sowie der Festsetzung von Klimaschutzzielen im Rahmen von Bebauungsplänen und bei Grundstücksverkäufen (Punkte A) und B)).
Prüfergebnisse August 2020 zum Beschluss „Potsdam erklärt den Klimanotstand“ (19/SVV/0543)
Federführend: Koordinierungsstelle Klimaschutz
1 Verständnis des stufenweisen Prüfverfahrens und Umgang mit den Ergebnissen
Der Klimanotstand umfasst 10 Punkte (A-J).
Der Auftrag zur Jugendbeteiligung wurde umgesetzt (Punkt J).
Zum Auftrag zur Beschlussvorlage zu Klimaauswirkungen in Beschlüssen (Punkt I) wird mit der vorliegenden MV ein Zwischenstand zur Verfahrensentwicklung vorgelegt. Derzeit finden noch Abstimmungen mit dem Klimarat, den Fraktionen und Anbietern geeigneter Software statt; mit einer Beschlussvorlage wird im ersten Quartal 2021 gerechnet.
Die Aufträge zur Prüfung (Punkte A-H) wurden in Teilen mit den Drucksachen 19/SVV/1362 und 20/SVV/0294 beantwortet. Nun werden die noch ausstehenden Prüfergebnisse zu folgenden Punkten vorgelegt:
- D) Verkehrswende in Potsdam einleiten,
- F.2) Stärkung des Baum- und Grünschutzes – Teilfrage zu Moor- und Baumpotentialen,
- G) Dekarbonisierungsstrategie der EWP,
- H) Vermeidung von Einzelheizungen und Einzelfeuerstätten
sowie zu dem mit der MV im März verschobenen Punkt
- B.2) Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten – Teilfrage zu „grauen Emissionen“.
Weiterhin informiert die Verwaltung über die beabsichtigten Verfahren zur Treibhausgasneutralen Energieversorgung von Neubauten sowie der Festsetzung von Klimaschutzzielen im Rahmen von Bebauungsplänen und bei Grundstücksverkäufen (erste Umsetzung der Prüfergebnisse aus den Klimanotstandspunkten A) und B)).
Parallel zu dieser Mitteilungsvorlage legt die Verwaltung die MV „Klimanotstand - 2. Aktionsplan zum Masterplan 100% Klimaschutz“ vor. Dort wird mitgeteilt, wie sich die Ergebnisse der Prüfungen zum Klimanotstand bereits im Verwaltungshandeln niederschlagen. Dieses Maßnahmenpaket zum Klimanotstand wird dort mit der Fortschreibung des Aktionsplans zum Masterplan 100% Klimaschutz zusammengeführt.
2 Prüfergebnisse
D) Verkehrswende in Potsdam einleiten
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit der Landesregierung aufzunehmen, um die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für alternative Finanzierungsmodelle für den öffentlichen Nahverkehr (bspw. in Form einer kommunale Nahverkehrsabgabe), Verbesserungen in der Tarifstruktur des VBB (Ausweitung des Tarifbereichs Berlin C sowie ein 365 Euro Jahresticket) und die Erhöhung der ÖPNV-Zuschüsse an die Gemeinden zu erreichen.
Die Landeshauptstadt Potsdam und der Landkreis Potsdam-Mittelmark stellen einen gemeinsamen Antrag zur Bundesförderung eines Modellprojekts zur Stärkung des ÖPNV. Neben einem 365-EUR-Jahresticket für Potsdam ABC sollen im Antrag Maßnahmen zur Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität sowie die Digitalisierung des ÖPNV vorgeschlagen werden.
F) Stärkung des Baum- und Grünschutzes (Teilfrage zu Moor- und Baumpotentialen)
Der Oberbürgermeister wird weiterhin beauftragt, zu prüfen, welches Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen durch Nachpflanzung von Bäumen und Pflege der Potsdamer Moore genutzt werden kann.
Bäume
Eine Buche bindet in 80 Jahren ca. 1t CO2, das entspricht 12,5 kg pro Jahr. Das bedeutet, es benötigt 80 Bäume um per anno 1t CO2 zu binden. Baumarten mit geringerer Holzdichte haben eine etwas geringere CO2-Kapazität. (Quelle: Uni Münster).
1.000 Bäume zusätzlich in der LHP, wie seitens der SVV als Maßnahme angedacht, würden demnach ca. 13t CO2/a binden. Um diese zusätzlichen Pflanzungen zu realisieren ist zusätzliches Personal notwendig.
Die langfristige CO2-Bindung ist nur bei anaerober Einlagerung oder mindestens einer Kaskadennutzung des Holzes gegeben.
Allein zur Treibhausgasreduzierung, bezogen auf die Treibhausgasbilanz der Stadt Potsdam, ist die Nachpflanzung von Bäumen aufgrund der relativ geringen Effekte und relativ hohen Aufwendungen nicht zu begründen.
Aus Gründen der Klimaanpassung, des Naturschutzes, der Biodiversität sowie der Verbesserung des Bodens und des Grundwasserspiegels sind zusätzliche Baumpflanzungen dennoch zu empfehlen.
In Bezug auf Waldgebiete in der LHP würden durch die Entstehung von naturnahen und stabilen Wäldern durch Nachpflanzung von Laubbäumen nicht nur die Bindung von CO2 erhöht, sondern auch eine Stresstoleranz der Wälder verbessert werden. Gleichzeitig würde das Waldbrandrisiko gesenkt und die Biodiversität gesteigert werden.
Erste Maßnahmen um Nachpflanzungen im Herbst 2020 zu realisieren wurden bereits getätigt. Als erster Schritt erfolgt eine Standortanalyse.
Auch Baumpflanzprogramme wie Baumpatenschaften, Hochzeits- oder Tauf-Bäume usw. könnten genutzt werden, um den urbanen Baumbestand weiter zu erhöhen. All diese Dinge sind jedoch verwaltungsseitig mit erheblichem Organisations- und Pflegeaufwand zu flankieren und können daher nur mit mehr Personal abgeleistet werden.
Moore
Es gibt ca. 1.800ha moorrelevante Flächen in der LHP. Laut der Kurzstudie „Aktivierung der Klimaschutzfunktion von Niedermoorflächen in der Landeshauptstadt Potsdam“ aus dem Jahr 2012 teilen sich diese in folgende Nutzungen nebst Treibhausgaspotentialen auf:
Derzeit werden demnach ca. 30.000t CO2 / a durch nicht angepasste Niedermoornutzung in der LHP emittiert. Das Wiedervernässungs- und somit CO2-Minderungspotential liegt bei ca. 15.-18.000t/a. Dies entspricht ca. 2% der derzeitigen Treibhausgasemissionen Potsdams. Dieses Potential ist vergleichsweise hoch einzuschätzen; das gesamte Minderungspotential im Industriebereich liegt z.B. nur bei ca. 10.000t/a.
Projekte zur Verbesserung der CO2-Bindungsfähigkeit konnten bisher nicht realisiert werden. Die Gründe sind v.a. häufig ungenügende Wirtschaftlichkeit oder unzureichende finanzielle und personelle Ressourcen, um die zwar vorhandenen, jedoch häufig ungenügenden Anreize in Vorhaben umzusetzen.
Derzeit ist die LHP in Kontakt mit dem Land über verbesserte Förderung. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass in vielen Fällen eine Flurneuordnung günstig wäre, um Flächen in sinnvoller Weise zu revitalisieren. Die Durchführung eines solchen erforderlichen Flurneuordnungsverfahrens dauert in der Regel 10 Jahre. Allerdings sind auch in der bestehenden Flurordnung Vorhaben denkbar, jedoch mit relativ hohem Analyse- und Koordinierungsaufwand verbunden.
Dieser Prozess muss von demjenigen angestoßen werden, der den größtmöglichen Vorteil aus der Maßnahme ziehen würde. Das ist nicht die Landeshauptstadt, der dafür auch die Ressourcen fehlen würden. Die LHP hat daher beim Land angeregt, Projektentwicklungsgesellschaften zu fördern, welche tragfähige Wiedervernässungsprojekte entwickelt und die nutzungsrechtlichen Fragen begleitet.
G) Dekarbonisierungsstrategie der EWP
Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH beauftragt, die Eckpunkte der kommunalen Strategie 100 % Klimaschutz im Masterplan 100 % Klimaschutz umzusetzen und durch die Einführung eines systematischen Managementprozesses langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahmen voranzutreiben. Dafür ist zu prüfen, ob und wie die ambitionierten Ziele des Klima- und Ressourcenschutzes (THG-Emissionen bis 2050 um 95 % zu senken und Reduzierung des Endenergiebezugs um mindestens 50%) in der Dekarbonisierungsstrategie der EWP deutlich vor 2050 umgesetzt werden können.
Die Kernstrategien des Masterplan 100% Klimaschutz wurden mit 17/SVV/0532 als Ordnungsrahmen der kommunalen Klimapolitik beschlossen und mit 18/SVV/0730 in mittelfristige Strategien und einen maßnahmenbezogenen Aktionsplan überführt. Im Zuge dessen wurde eine Verbundstrategie der kommunalen Unternehmen und der LHP untereinander auf den Weg gebracht (S1.3). U.a. haben die EWP und die ProPotsdam auf Basis des Masterplan 100% Klimaschutz der LHP Dekarbonisierungsstrategien entwickelt und aufeinander abgestimmt. Zur Dekarbonisierungsstrategie der EWP sollte ab März 2020 ein öffentlicher Beteiligungsprozess zur weiteren Ausdifferenzierung der Strategie starten; dieser ist aufgrund der Sars-CoV2-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen und akuten Herausforderungen der Stadtwerke vorerst verschoben worden. Als weitere Instrumente zum Management der Dekarbonisierungsstrategie wurde seitens der LHP ein Controlling-Tool zu Nachverfolgung der Zwischenziele des Masterplan 100% Klimaschutz eingerichtet.
Regelmäßig finden Treffen zwischen der Koordinierungsstelle Klimaschutz der LHP und dem Umweltmanagement der Stadtwerke statt.
LHP und EWP haben verabredet eine gemeinsame Analyse der Bereitstellung öffentlicher Flächen bzw. fiskalischer Flächen für Energieanlagen und für die Errichtung neuer Anlagen im Sinne der Dekarbonisierungsstrategie durchzuführen.
Bis dato zielt die Dekarbonisierungsstrategie der EWP auf die Umsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz schrittweise bis 2050 ab. Durch die Streckung auf diesen Zeitraum erscheinen – unter den aktuellen bzw. erwartbaren Rahmenbedingungen – sowohl die hohen Investitionen als auch erhöhte Brennstoffkosten (v.a. durch zunehmende Nutzung grüner Gase) sowohl für das Unternehmen als auch für die Endverbraucher in Potsdam darstellbar. Eine vollständige Umsetzung deutlich vor 2050 würde – nach heutigem Stand – die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und die Kosten für die Verbraucher spürbar verschlechtern. Letzteres ist im weitgehend freien Markt mit weiteren negativen Rückkopplungen auf das Unternehmen verbunden. Im Zuge des Werkstattverfahrens sollten daher Evaluationsstufen festgelegt werden, zu denen die Vorziehung von Maßnahmen regelmäßig geprüft wird.
H) Vermeidung von Einzelheizungen und Einzelfeuerstätten
Der Oberbürgermeister wird als Gesellschaftervertreter der Energie und Wasser Potsdam GmbH beauftragt, zu prüfen, wie durch günstigere Konditionen zum Anschluss an das bestehende Fern- und Nahwärmenetz erreicht werden kann, dass der Neubau und Betrieb von Einzelheizungen und Einzelfeuerstellen reduziert werden kann.
Die meisten Einzelheizungen werden außerhalb des Fernwärmegebietes, bzw. des Fernwärmepotentialgebietes, errichtet und können mit den angefragten Maßnahmen nicht beeinflusst werden. Die grundlegende Strategie der LHP gemäß Masterplan 100% Klimaschutz ist die Fernwärmeverdichtung und –erweiterung in Kombination mit der Dekarbonisierung. Die EWP erarbeitet zurzeit ein Modell, welches insbesondere im Rahmen der Fernwärmeverdichtung zur Anwendung kommen wird. Das Modell basiert im Wesentlichen auf pauschalierte Anschlusspreise für verschiedene Fernwärmehausanschlussgrößen. Mit diesem Anschlusspreismodell soll der Anschluss an das Fernwärmenetz neben dem sehr hohen ökologischen Standard (Primärenergiefaktor 0,17) auch preislich attraktiver gestaltet werden. Weiterhin streben die LHP und die EWP ein Konzept zur Anbindung der Übergangstatbestände nach §5 der Fernwärmesatzung an.
B) Treibhausgasneutrale Energieversorgung von Neubauten (Teilfrage zu „grauen Emissionen“)
[…] soll untersucht werden, welche Optimierungsmöglichkeiten bei den „grauen Emissionen“ (Emissionen durch die Erstellung und den Abriss der Gebäude) bestehen.
„Als graue Energie wird die Primärenergie bezeichnet, die notwendig ist, um ein Gebäude zu errichten. Graue Energie umfasst Energie zum Gewinnen von Materialien, zum Herstellen und Verarbeiten von Bauteilen, zum Transport von Menschen, Maschinen, Bauteilen und Materialien zur Baustelle, zum Einbau von Bauteilen im Gebäude sowie zur Entsorgung. Durch die Verwendung heimischer Materialien und durch ressourcenschonendes Bauen lässt sich die im Gebäude verbaute graue Energie minimieren.“ (Quelle: www.BauNetzWissen.de)
Äquivalent zur grauen Energie können die grauen Emissionen angenommen werden, die bei den energetischen Prozessen entstehen.
„Der Anteil der grauen Energie über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie steigt mit sinkendem Betriebsenergieaufwand. Zusammen mit den im Laufe der Nutzung eines Gebäudes erforderlichen Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen macht die graue Energie im Lebenszyklus eines energieeffizienten Gebäudes etwa 20 bis 40% des gesamten Primärenergieaufwands aus. Umgerechnet auf ein Jahr sind dies 20 bis 50 kWh/m², je nach Baukonstruktion (Holz- oder Massivbau) und Ausstattungsmerkmalen (z. B. mit oder ohne Tiefgarage). Variantenrechnungen weisen darauf hin, dass der Einfluss solcher Merkmale größer ausfällt als der durch eine Bauweise als Nullenergiegebäude im Vergleich zur Standardausführung verursachte Mehraufwand an grauer Energie, der z. B. aus den erhöhten Dämmstärken oder zusätzlichen Solaranlagen resultiert.
Damit der Nullenergiestandard im Sinne einer ausgeglichenen Bilanz über den gesamten Lebenszyklus erreicht wird, müssen die jährlichen Überschüsse in der Betriebsenergiebilanz auch den Energieaufwand für Herstellung und Instandhaltung (und Abriss) ausgleichen. Die jährliche Betriebsenergiebilanz muss also ein Plus erreichen. Solche Dimensionierungen sind allerdings in der Praxis höchstens bei Einfamilienhäusern vorzufinden, denn die zusätzlich nötigen Erzeugungskapazitäten sind meist nicht am Gebäude unterzubringen. Mittelfristig erscheint die am Lebenszyklus eines Gebäudes orientierte Bilanzierung zielführend, um beispielsweise auch die Entscheidung zwischen Neubau oder Sanierung rechnerisch mit einbeziehen zu können. Bei der Bestandssanierung verbessert der Gegenwert des Rohbaus als Gutschrift das Ergebnis einer Gesamtenergiebilanzierung. Er macht etwa ein Viertel der Herstellungsenergie eines Gebäudes aus” (Quelle: Bine Informationsdienst)
Das Potential und die Optimierungsmöglichkeiten zur Treibhausgasreduktion sind demnach sehr hoch. Sie liegen voraussichtlich im Bereich des Unterschieds zwischen Standardgebäude und Passivhaus. Dabei ist der rein technische Mehraufwand zur Reduktion der grauen Emissionen (z.B. durch Holz- statt Betonbau) in manchen Fällen möglicherweise geringer als die Errichtung in Passivhausbauweise. Zur genaueren Quantifizierung liegen uns jedoch keine ausreichenden Untersuchungen vor.
Material und Konstruktion von Gebäuden entfalten demnach langfristige Wirkungen, die sich nur über eine Lebenszyklusbetrachtung umfänglich bewerten lassen. Dies ist bisher in den gesetzlichen Vorgaben der EnEV und in den zugehörigen Berechnungsverfahren, z.B. nach DIN 18599, nicht abgebildet. Durch eine Ökobilanzierung, die beispielsweise im Rahmen einer Nachhaltigkeitszertifizierung erfolgt, kann die Energiebilanz eines Gebäudes von der Herstellung über die Nutzung bis zur Lebensendphase dargestellt werden.
In den eigenen Gebäuden der LHP gibt es bisher keine Erfahrungen zur Optimierung der grauen Emissionen bei Bauvorhaben. Im Rahmen der geplanten Nachhaltigkeitszertifizierungen bei Neubauten ab 15 Mio. € wird der KIS jedoch besonderes Augenmerk auf eine starke Wichtung dieses Kriteriums legen.
Um die planerischen Ziele zur Optimierung der Grauen Emissionen dann baulich umsetzen zu können, bedarf es rechtlicher Klärungen. Bisher ist im Vergaberecht eine Wertung der Angebote nach lokaler Erzeugung aus heimischen Rohrstoffen nicht zulässig. Bei der Wiederverwendung von Bauteilen entfällt die Gewährleistung der Ausführenden.
I) Klimaauswirkungen in allen Beschlüssen berücksichtigen
Alle an die Stadtverordnetenversammlung oder den Hauptausschuss gerichteten Beschlussvorlagen sollen die klimapolitischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Entscheidung berücksichtigen. Das Antragsformular soll künftig ein Feld „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „Ja, positiv“, „Ja, negativ“ und „Nein“ sowie ein zugehöriges Begründungsfeld enthalten. Für Beschlussvorlagen der Verwaltung kann die entsprechende Prüfung bereits vor Einbringung erfolgen. Vorlagen der Fraktionen sollen unverzüglich nach deren Einreichung an die Koordinierungsstelle Klimaschutz zur Stellungnahme weitergeleitet werden. Die Stellungnahme soll vor der Befassung in den Fachausschüssen bzw. vor Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Der Oberbürgermeister soll einen entsprechenden Verfahrensvorschlag und Kriterien für die Bewertung der Klimaauswirkungen erarbeiten.
Ziel: Auswirkungen auf den Klimaschutz bei der Erstellung von Beschlussvorlagen für die politischen Gremien abschätzen und in Beschlussvorlagen ausweisen. | ||||||||||
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Form: im Formblatt zur Einbringung der Vorlage in die StVV sind auf Seite 3 die Klimaauswirkungen darzustellen und ggf. zu begründen | ||||||||||
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Verfahren: Die Prüfung der Klimaauswirkungen erfolgt in einem zweistufigen Verfahren in den zuständigen Facheinheiten. | ||||||||||
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Stufe 1: |
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Im Rahmen einer Basisprüfung wird ermittelt ob die Vorlage ein Thema/Projekt behandelt, das sich negativ oder positiv auf das Klima auswirkt. Dabei soll als erstes geschaut werden, ob das Thema/Projekt/die Maßnahme im Masterplan 100% Klimaschutz bis 2050 oder in der Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels enthalten ist.
Ist dies nicht erfüllt, wird anhand weiterer Leitfragen die Betroffenheit zum Klimaschutz geprüft. Je nach Ergebnis erfolgt dann in Stufe 2 eine positive oder negative Wirkabschätzung. | ||||||||||
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Stufe 2 : |
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In Stufe 2 soll die positive oder negative Wirkabschätzung nach Menge und Dauer erfolgen. Ist die positive oder negative Wirkung nur gering, erfolgt keine weitere Prüfung. Ist die geschätzte Wirkung mittel bis erheblich sollen Alternativen (evtl. mit Unterstützung der Koordinierungsstelle Klimaschutz oder extern) geprüft werden und die Auswirkungen in der Begründung kurz dargelegt werden. | ||||||||||
Unterstützung: Die Koordinierungsstelle Klimaschutz (403) steht als Ansprechpartner für die Einschätzung der Klimarelevanz und die Bewertung von Optimierungsmöglichkeiten wie auch für Rückfragen zur Funktionsweise des Tools zur Verfügung. | ||||||||||
Beabsichtigte Verfahren zur Treibhausgasneutralen Energieversorgung von Neubauten sowie der Festsetzung von Klimaschutzzielen im Rahmen von Bebauungsplänen und bei Grundstücksverkäufen (Punkte A) und B))
Parallel zu den Prüfungen zum Klimanotstand hat die Verwaltung im Zuge des 1. Aktionsplans zum Masterplan 100% Klimaschutz (18/SVV/0730) das nachfolgend beschriebene Verfahren entwickelt. Mit der Bereitstellung von Stellenanteilen für die verstärkte Klimaschutzarbeit in der Stadtplanung mit dem Haushalt 2020/21 kann dieses Verfahren nach entsprechender Besetzung dieser Stellen demnächst umgesetzt werden.
Die StVV hat die Ziele und Kernstrategien des Masterplan 100% Klimaschutz beschlossen (17/SVV/0532), dazu gehören
- energieeffiziente Stadtentwicklung
- Ausnutzung des Potentials der Erneuerbaren Energien
- Erhöhung der Energiestandards im Neubaubereich
Im Zuge der Prüfungen zum Klimanotstand wurde u.a. geprüft, inwieweit bei Neubauten der (seitens des Masterplans empfohlene) KfW-55-Standard im Zielkonflikt mit sozialverträglichen Mieten und dem wirtschaftlichen Betrieb von Gebäuden steht. Anhand der Beispiele des KIS und der ProPotsdam sowie den Ergebnissen von Studien kann festgehalten werden, dass Wirtschaftlichkeit und sozialverträgliche Mieten mit diesem Standard im Potsdamer Fernwärmegebiet in der Regel erreicht werden bzw. häufig besser sind als der EnEV-Standard. Dies liegt an den günstigen Förderanreizen durch die KfW, die jedoch häufig nicht genutzt werden bzw. nicht bekannt sind. Die ProPotsdam hat relevante Vorhaben bisher nur im Fernwärmegebiet umgesetzt. Außerhalb des Fernwärmegebietes sind Wirtschaftlichkeit und sozialverträgliche Mieten häufig ebenfalls zu erwarten. Beim KIS ist auch hier die Wirtschaftlichkeit stets gegeben – solange die Fördermittel der KfW verfügbar sind. Studien zufolge kann es Fälle geben, in denen die Wirtschaftlichkeit schlechter ggü. EnEV-Standard ist
Um der Vorreiterrolle der LHP und dem Beschluss zum Masterplan gerecht zu werden beabsichtigt die LHP daher bei Entwicklungsmaßnahmen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen das Ziel des KfW-55-Standards. An welchen Stellen die verbindlichen Vorgaben möglich ist, wird derzeit geprüft. Zielkonflikte sind aufgrund der i.d.R. gegebenen Wirtschaftlichkeit nicht zu erwarten. Ausnahmefälle können mit mangelnder Wirtschaftlichkeit begründet und entsprechend geprüft werden.
Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sollen künftig verbindlich Energiekonzepte aufgestellt werden, um die Integration der Masterplanziele in das Vorhaben zu prüfen und entsprechende Vereinbarungen in städtebaulichen Verträgen festzuhalten. Der KfW-55-Standard wird dabei als Minimum angestrebt. Die LHP berät auf Wunsch Käuferinnen und Käufer städtischer Grundstücke, Investoren, Bauträger und Projektentwickler schon vor dem Bau bezüglich der Ziele und deren Umsetzung und stellt Merkblätter zum Thema zur Verfügung.
Im Bereich von angebotsbezogenen Bebauungsplänen und Bauvorhaben nach §34 BauGB wird die LHP stärker beratend und informierend tätig, mit dem Ziel auch hier mindestens den KfW55-Standard zu erreichen.
Im Rahmen von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen werden die Klimaschutzziele der LHP in die Zielstellungen übernommen. Auch hier wird die Beratung und Information verstärkt.
Neben den Vorgaben und Zielen zum Gebäudestandard ist im Masterplan auch ein deutlicher Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen vorgesehen. Dort sind durchschnittliche Anteile an der Dachfläche und ein gesamtstädtisches Ausbauszenario definiert. Ein hoher Anteil bei der Errichtung von Neubauten soll daher künftig in die Zielstellungen, die Energiekonzepte und die Beratungsangebote übernommen werden. Die Möglichkeiten der verbindlichen Vorgabe oder Vereinbarung werden vertieft geprüft.
Die beteiligten Bereiche der Stadtplanung und Stadterneuerung, die Koordinierungsstelle Klimaschutz sowie bedarfsweise weitere Beteiligte werden sich künftig regelmäßig zu aktuellen Vorhaben abstimmen, reflektieren die Verfahren und passen diese ggf. an.