Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1307

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im 2. Quartal 2020 hat der Bereich Grünflächen im Rahmen der turnusmäßigen Prüfung erneut erhebliche Schadensfälle bei den sehr alten Pappeln entlang der Nuthe festgestellt. In regelmäßigen Abständen sind mehrere Baumschauen, Gutachten und Pflegnge erfolgt. Aufgrund der alters und krankheitsbedingten schadhaften Baumzustände, erfolgt zudem eine wesentlich engmaschigere Bearbeitung als innerorts. Arbeiten die die Verkehrssicherheit wiederherstellen würden, sind aus Artenschutz Gründen erst ab Oktober möglich. Der Zustand der überalterten und kranken Pappeln verschlechtert sich auf Grund der Trockenheit der letzten zwei Sommer deutlich dynamischer als anzunehmen war. Eine Verlegung des Weges ginge nur über Privatgrundstücke. Selbst bei Zustimmung der Grundstückseigentümer stehen die notwendigen Haushaltsmittel dafür nicht zur Verfügung.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam strebt an, den Weg entlang der Nuthe wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die dafür erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung der Verkehrssicherung werden auf ca. 350.000 € geschätzt und sind nicht im Haushalt eingestellt. Die Landeshauptstadt Potsdam sieht in diesem Sachverhalt auch eine Mitverantwortung beim Land Brandenburg (bzw. dessen Rechtsvorgänger), das diese Bäume zum Zwecke der Gewässerunterhaltung gepflanzt hat. Hierzu ist die Landeshauptstadt Potsdam im Gespräch mit dem Land Brandenburg.

 

r den 19.11.2020 ist ein Ortstermin mit Mitgliedern der Ausschüsse für Klima, Umwelt und Mobilität sowie für Bildung und Sport mit Vertretern der Verwaltung vorgesehen; gegebenenfalls wird dieser Termin nach Maßgabe der Regelungen in der Umgangsverordnung neu zu terminieren sein.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Es werden 350.000 r die Herstellung der Verkehrssicherung geschätzt. Darüber hinaus werden noch weitere Ressourcen für die Abwicklung der Maßnahmen und der Flächenentwicklung benötigt. Eine Einschätzung kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden. Im Haushalt sind keine freien Kapazitäten vorhanden. Es gilt zu klären, inwieweit sich das Land Brandenburg an den Kosten beteiligen wird.

 

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