Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1299
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung von Unterlagen aus Bauplanungs- und Beteiligungsverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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04.11.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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zur Kenntnis
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08.12.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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12.01.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 20.05.2020 zur DS 20/SVV/0008 den Oberbürgermeister beauftragt, künftig alle Unterlagen der Landeshauptstadt Potsdam, die im Rahmen von Bauplanungs- und anderen Beteiligungsverfahren digital veröffentlicht wurden, dauerhaft digital bereitzustellen. Die Stadtverordnetenversammlung ist diesem Beschluss zufolge im Oktober 2020 über die Umsetzung zu unterrichten.
Da im Oktober keine Sitzung der Stadtverordnetenversammlung stattgefunden hat, erfolgt diese Berichterstattung zur Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2020.
Bereits während der Beratung dieses Anliegens im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Entwicklung des ländlichen Raumes am 12.05.2020 ist deutlich geworden, dass eine dauerhafte digitale Bereitstellung von Unterlagen, die im Rahmen von Bauplanungs- und anderen Beteiligungsverfahren digital veröffentlicht wurden, mit den in der Planungsverwaltung bestehenden Kapazitäten nicht abgedeckt werden kann. Das Interesse aus der Öffentlichkeit richtet sich in der Regel auf aktuelle Planunterlagen. Ältere, inhaltlich oft nicht mehr aktuelle Verfahrensstände werden demgegenüber kaum nachgefragt.
An dieser Ausgangssituation hat sich bis heute nichts geändert.
Kapazitäten für die Wahrnehmung dieser Aufgabe stehen in der Planungsverwaltung bislang nicht zur Verfügung.
Wünsche nach Bereitstellung digitaler Unterlagen, die im Rahmen von abgeschlossenen Bauplanungs- oder anderen Beteiligungsverfahren digital veröffentlicht wurden, sind im Zeitraum nach der Beschlussfassung nicht geäußert worden.
Zur Vermeidung von Missverständnissen zwischen dem Wortlaut des Beschlusses und der oben beschriebenen Vorgehensweise wird empfohlen, den Beschluss zur DS 20/SVV/0008 aufzuheben oder an die verabredete Verfahrensweise anzupassen.