Beschlussvorlage - 20/SVV/1030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

  1. Das Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) ist als städtebauliches Konzept für die Einzelhandelsentwicklung der Landeshauptstadt Potsdam anzuwenden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ziele, Instrumente und Umsetzungsempfehlungen des Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel umzusetzen, insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und des besonderen Städtebaurechts sowie sie bei der Vorhabenzulassung entsprechend zu berücksichtigen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Innenstadt als bedeutendstem Einzelhandelsstandort und dem Einzelhandelsstandortes Stadtteilzentrum Babelsberg vertiefende gutachterliche Bewertungen durchzuführen und Handlungsempfehlungen bezogen Perspektiven, Entwicklungsszenarien und Profilierungsstrategien erarbeiten zu lassen. Basis der Erarbeitung sind die bisherigen Erkenntnissen des Stadtentwicklungskonzeptes Einzelhandel.

 

Das Thema Innenstadtentwicklung soll in einem größeren Rahmen in Form eines Leitbildprozesses eingebunden werden. Der Prozess ist vorzubereiten und durchzuführen. Die ansässigen Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümer, die Handelsverbände und die Stadtpolitik sind eng einzubeziehen.

 

Die laufende Erarbeitung der Handlungsempfehlungen für Babelsberg soll fortgesetzt werden.

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Das vorgelegte Stadtentwicklungskonzept Einzelhandel (Anlage 1) schreibt das Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Jahr 2014 fort. Es kann auch bei den derzeitigen, von einigen Unsicherheiten durch die COVID-19-Pandemie geprägten Rahmenbedingungen als konsistentes Gesamtkonzept genutzt werden und erfüllt die Anforderungen eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB). Es bildet die Grundlage für zielgerichtete handelsbezogene und bauleitplanerische Entscheidungen.

 

Nicht in der vorgesehenen Bearbeitungstiefe enthalten sind Ausarbeitung für die beiden wichtigen Einzelhandelsstandorte Innenstadt und Babelsberg im Hinblick auf Perspektiven, Entwicklungsszenarien und Profilierungsstrategien. Diese Inhalte sollten ursprünglich in das vorliegende Konzept eingebunden werden, sind jedoch nun in einem größeren bzw. neuen Rahmen zu betrachten. Hintergrund sind die durch COVID-19 im Frühjahr 2020 ausgelöste Infektionswelle mit Schutzmaßnahmen und Kontakteinschränkungen, die sich restriktiv auf viele Einzelhandelsbranchen auswirkten.

Das Thema Innenstadtentwicklung wird im Rahmen eines Leitbildprozesses aufgegriffen, der auch die Perspektiven, Entwicklungsszenarien und Profilierungsstrategien umfasst.

Basis der Erarbeitungen sind die bisherigen Erkenntnissen des Stadtentwicklungskonzeptes Einzelhandel. Die Lage ist darauf aufbauend neu zu bewerten und die bisherigen Erkenntnisse zu überprüfen. Gegebenenfalls sind die erforderlichen Arbeitsschritte zu wiederholen bzw. zu vertiefen.

 

Die Konzepterarbeitung wurde begleitet durch eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe und den Arbeitskreis Einzelhandel der Landeshauptstadt Potsdam. Im Arbeitskreis Einzelhandel sind vertreten: die Stadtpolitik und -verwaltung, der Handelsverband Berlin-Brandenburg, die IHK Potsdam, die Standortgemeinschaften (AG Innenstadt, Aktionsgemeinschaften Babelsberg und Holländisches Viertel), die Einkaufszentren (u.a. Stern-Center, Bahnhofspassagen) sowie die Unternehmen des filialisierten Lebensmitteleinzelhandels.

 

Der Entwurf des Stadtentwicklungskonzeptes wurde im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens zur Diskussion gestellt. Zur Stellungnahme aufgefordert wurden die Mitglieder und Gäste des Arbeitskreises Einzelhandel, die Nachbargemeinden sowie fachlich berührte Behörden und Träger öffentlicher Belange. Die Inhalte der Stellungnahmen und die Abwägung dazu sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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