Anfrage - 20/SVV/1248
Grunddaten
- Betreff:
-
Optionen bei irreführenden Stellungnahmen des Oberbürgermeisters auf Anfragen von Stadtverordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB/Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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04.11.2020
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02.12.2020
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Beschlussvorschlag
Zu der DS 20/SVV/1002, betr.: B-Plan Änderung Nr. 11A Waldsiedlung wegen Cafe/Imbiss/Nahversorger in Prioritätenliste vorgezogen!, erhielt ich entgegen dem § 15 Abs. 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erst am 08.10.2020, also 19 Tage nach der Sitzung, folgende Stellungnahme:
„Mit dem Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11A "Waldsiedlung" (DS 20/SVV/0493) erfolgte zugleich auch die Entscheidung über die Zurückstufung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 22 "Am Weinberg" (OT Groß Glienicke) in die Priorität II der Prioritätenliste für die Verbindliche Bauleitplanung.“
Ich frage den Oberbürgermeister:
Welche Optionen stehen Stadtverordneten bei irreführenden oder Nichtantworten ihrer Fragen zur Verfügung?