Antrag - 20/SVV/1146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob an allen im städtischen Bereich befindlichen öffentlichen Standorten von Glascontainern, sogenannte Ablagerungsverbotsschilder gut sichtbar angebracht worden sind. Für den Fall, dass dies nicht an allen Standorten geschehen ist, wird die Landeshauptstadt Potsdam aufgefordert, das Anbringen in zeitlicher Nähe zur Beschlussfassung des hier vorliegenden Antrags, vorzunehmen.

Darüber hinaus soll der Oberbürgermeister prüfen, ob und wie das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Potsdam effektiver gegen die illegale Müllentsorgung an Standorten von öffentlichen Glascontainern vorgehen kann.


 

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Erläuterung

Begründung: 

Das Phänomen der illegalen Müllentsorgung an öffentlichen Standorten von Glascontainern insbesondere zu Nachtzeiten ist ein stadtbekanntes und stadtweites Problem und Unsitte unserer Gesellschaft.

Die Beantwortung der Landeshauptstadt Potsdam zur Kleinen Anfrage - 20/SVV/0556 - Illegale Müllentsorgung an Standorten von öffentlichen Glascontainern wird der Begründung zum vorliegenden Antrag hier wie folgt  beigefügt:

 

„...Alle Wertstoffstandplätze werden wöchentlich durch die Mitarbeiter der Stadtentsorgung Potsdam GmbH gereinigt. Im Rahmen der Reinigung werden die illegalen Sperrmüllablagerungen, die nicht durch das Einsatzfahrzeug mitgenommen werden können, fotografisch dokumentiert und zeitnah dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übersendet. Es erfolgt eine unmittelbare Beauftragung zur Beräumung an das Entsorgungsunternehmen. Die Beräumung der Ablagerung erfolgt innerhalb einer Frist von 5 Tagen. Durch diese Vorgehensweise wird gewährleistet, dass ein schnelle Beräumung der Ablagerungen erfolgt.

 Durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wurden an Wertstoffstandplätzen, die besonders durch illegale Ablagerungen betroffen sind, Ablagerungsverbotsschilder aufgestellt. 

Weiterhin werden die Wertstoffstandplätze regelmäßig durch die Mitarbeiter des Außendienstes kontrolliert. Dabei wird vor Ort auch nach Hinweisen von Verursachern gesucht...“

 

Ein operatives Mittel der Vorbeugung dieser Umweltstraftaten, kann die wiederkehrende zeitunabhängige (und nicht regelmäßige) ordnungsbehördliche Kontrolle der Standorte zu tatrelevanten Zeiten sein. Begleitend können in diesem Zusammenhang auch finanzielle oder materielle Belohnungen für Hinweisgeber_innen geprüft werden, die „beweissicher“ zur Aufklärung von Umweltstraftaten an öffentlichen Standorten illegaler Müllentsorgung beigetragen haben. Der Antrag soll in Summe auch dem Schutz und dem Erhalt unserer Umwelt dienen.

 


 

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