Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1362
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Mittel aus dem Sachaufwand des Ortsteils Satzkorn für 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Satzkorn
- Einreicher*:
- Dieter Spira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Satzkorn
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Entscheidung
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26.11.2020
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Satzkorn übernimmt die Trägerschaft für die nachfolgend aufgeführten im Jahr 2021 im OT Satzkorn stattfindenden Traditionsveranstaltungen.
Dafür können durch den Ortsbeirat entsprechend der "Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen" nachfolgende Zuwendungen gewährt werden.
- Osterfeuer 160,00 €
- Website 50,00 €
- Osterskat 50,00 €
- Frühjahrsputz 400,00 €
- Kinderfest 100,00 €
- Sommerfest 1.000,00 €
- Seniorenevents 300,00 €
- Aufwandsentschädigung Reinigung 350,00 €
- Lampionumzug 50,00 €
- Seniorenweihnachtsfeier 300,00 €
- Bürobedarf/Reinigungsmittel 200,00 €
- Herbstfeuer 160,00 €
- Sportliche Aktivitäten 100,00 €
- Weihnachtsskat 50,00 €
- Präsente/Ehrungen/Jubiläen/sonstige Anlässe 100,00 €
- Freiwillige Feuerwehr/Einweihung neue Feuerwehr/
Kameradschaftstreffen 300,00 €
- Mitfahrbank; Eigenanteil Ortsteil 800,00 €
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4.470,00 €
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Erläuterung
Begründung:
Die Verwendungsnachweise werden zur sachlichen und formellen Prüfung beim Büro der Stadtverordnetenversammlung eingereicht, untersetzt mit Angaben des Durchführungszeitraumes, den Angaben im zahlenmäßigen Nachweis (Ausgaben und Einnahmen) und der Höhe gemäß § 46 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf).