Beschlussvorlage - 20/SVV/1368

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

  1. Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH wird ermächtigt, auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 lit. c) der Entwicklungsträgerbeauftragung aus dem Treuhandvermögen die Kosten des 1. bis 3. Bauabschnitts der Planungs- und Herstellungskosten der öffentlichen Wasserversorgungs-, Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen im Entwicklungsgebiet Krampnitz der Landeshauptstadt Potsdam vorzufinanzieren. 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Energie und Wasser Potsdam GmbH auf der Grundlage des Ver- und Entsorgungsvertrages eine Zwischenfinanzierungs-vereinbarung für die Planungs- und Herstellungskosten der öffentlichen Wasserversorgungs-, Schmutzwasserbeseitigungs- und Niederschlagswasser-beseitigungsanlagen des 1. bis 3. Bauabschnitts sowie der Planungsleistungen des 4. bis 13. Bauabschnitts im Entwicklungsgebiet Krampnitz abzuschließen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Ver- und Entsorgungsvertrag vom 20.02.1998 ist die Energie- und Wasser Potsdam GmbH (EWP) von der Landeshauptstadt mit der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung auf dem Stadtgebiet Potsdam beauftragt. Für ihre Leistungen erhält die EWP Entgelte der Landeshauptstadt, die durch Gebühreneinnahmen gedeckt sind.

 

Die Entwicklungsträger Potsdam GmbH (ETP) ist mit der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Krampnitz beauftragt. Ihr wurde von der Landeshauptstadt auch die Aufgabe der Erschließung des Entwicklungsgebietes übertragen4 Abs. 3 lit. c) Treuhandvertrag).

 

Im Hinblick auf den Ver- und Entsorgungsvertrag ist die EWP auch für die innere Erschließung des Entwicklungsgebietes Krampnitz mit Trink- und Abwasseranlagen beauftragt. Für das Entwicklungsgebiet muss die trink- und abwassertechnische Infrastruktur komplett neu erstellt werden. Daher ist die Investition in Krampnitz auch in der Konzeption Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung (18/SVV/0839) Schwerpunkt der Investitionen in den nördlichen Ortsteilen.

 

Da in Krampnitz bisher keine Gebührenzahler vorhanden sind, die Anlagen aber zur Erschliung benötigt werden, soll folgendes Vor- und Zwischenfinanzierungsverfahren Anwendung finden:

-          Der Entwicklungsträger finanziert der LHP die Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen aus dem Treuhandvermögen vor (Entwurf siehe Anlage A). Die Liquidität wird beim Entwicklungsträger durch den mit Drucksache 19/SVV/0946 beschlossenen Kreditrahmen gesichert.

-          Die LHP gewährt der EWP in Höhe des Vorfinanzierungsbetrages eine Zwischenfinanzierung für die Investitionen in Krampnitz (Entwurf siehe Anlage B).

-          Die EWP beauftragt die Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen im Rahmen der Bauabschnitte der Erschließung von Krampnitz.

-          In Abhängigkeit der Benutzbarkeit der Wohnungen (in Schritten von 500 Stück) zahlt die EWP der LHP die zwischenfinanzierten Mittel zurück.

-          Die LHP zahlt dem Entwicklungsträger in das Treuhandvermögen die vorfinanzierten Mittel in Raten zurück.

 

Durch dieses Verfahren kann die Herstellung der Trinkwasser- und Abwasseranlagen im Rahmen der vorgesehenen Bauabschnitte der Erschließung parallel erfolgen. Doppelte Tiefbauarbeiten werden vermieden (Bauablauf- und Baukostenoptimierung). Erst wenn in Krampnitz selbst Gebührenzahler wohnen, zahlt die EWP die zwischenfinanzierten Mittel zurück.

 

Um die Entwicklungsschritte und das aktuell verabredete Besiedlungstempo von Krampnitz zu berücksichtigen, umfassen die vorliegenden Verträge vorerst nur die Herstellung der Trink- und Abwasseranlagen des 1. bis 3. Bauabschnitts in den Jahren 2021 bis 2023 (ca. 5.000 Einwohner) sowie die Planungskosten für die Bauabschnitte 4 bis 13. Für diese Leistungen werden derzeit 14,3 Mio. Euro angenommen. Mit der Begrenzung des Umfangs der jetzt vorliegenden Verträge wird sichergestellt, dass im Hinblick auf weitere Bauabschnitte der Erschließung Anpassungsmöglichkeiten in der Zukunft offenbleiben.

 

Die Erschließung von Krampnitz mit allen Medien und Straßen im 1. Bauabschnitt soll 2021 starten, um für Teile der Erschließung bereits gebundene Fördermittel in Anspruch nehmen zu können und eine rechtzeitige Fertigstellung sicherzustellen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Das Verfahren der Vor- und Zwischenfinanzierung erfordert die Abbildung im städtischen Investitionsprogramm. Das Verfahren an sich erfordert keine Eigenmittel der Landeshauptstadt. Die Einzahlungen entsprechen den Auszahlungen. Im Investitionsprogramm des Doppelhaushaltes 2020/21 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2024 ist der Vorgang abgebildet:

 

47000065 Trinkwassererschließung Krampnitz

 

2020

2021

2022

2023

2024

2020-2024

Einzahlung

610.000

1.480.000

1.088.000

0

317.800

3.495.800

Auszahlung

610.000

1.480.000

1.088.000

0

317.800

3.495.800

Eigenmittel

0

0

0

0

0

0

 

47000066 Abwassererschließung Krampnitz

 

2020

2021

2022

2023

2024

2020-2024

Einzahlung

2.440.000

5.920.000

4.351.000

0

1.271.100

13.982.100

Auszahlung

2.440.000

5.920.000

4.351.000

0

1.271.100

13.982.100

Eigenmittel

0

0

0

0

0

0

 

Hier abgebildet ist nur ein Volumen der Einzahlungen und Auszahlungen von 17.477.900 Euro in den Jahren 2020 bis 2024. In den hier gegenständlichen Verträgen beträgt die Gesamtsumme der Einzahlungen und Auszahlungen bis zum Jahr 2038 insgesamt 28.600.000 Euro. Die entsprechende Berücksichtigung erfolgt in den nächsten Haushaltsjahren.

 

Sollte sich das Entwicklungstempo in Krampnitz anders entwickeln als heute erwartet, sind mit dem nächsten Doppelhaushalt die Haushaltsansätze (Einzahlungen wie Auszahlungen) im Investitionsprogramm anzupassen.

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Anlagen

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