Antrag - 20/SVV/1320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt wird beauftragt, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass die jüdischen Gemeinden bei der außen- wie innenarchitektonischen Gestaltung der Potsdamer Synagoge gleichberechtigt herangezogen und von dem Architekten als Partner akzeptiert werden. 

Er soll dafür werben, dass die Jüdischen Gemeinden in Potsdam vertraglich so gestellt werden, dass sie die gleichen Rechte wie ein Bauherr haben.

Ebenso dafür, dass die Landesregierung alle Aktionen fördern möge, die ein erneutes Zusammengehen der beiden Jüdischen Gemeinden in Potsdam wieder ermöglichen, um die Begleitung des Baus, die Nutzung und den Betrieb der Synagoge in gemeinsamer Verantwortung zu bewältigen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Es gibt Fortschritte auf dem Weg zum Synagogenbau in Potsdam, aber es ist noch keine tragfähige Einigung der maßgeblichen Jüdischen Gemeinden erreicht. Die Landeshauptstadt möchte daran mitwirken, die beiden großen Jüdischen Gemeinden in Potsdam wieder für das Synagogenprojekt zusammenzuführen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist die einzige Landeshauptstadt, in der es seit der Zerstörung der Synagoge 1938/45, ihrem Abriss im Jahr 1957 und vor allem 30 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch keine Synagoge gibt.  Das ist auch kein alleiniges Problem der Landesregierung, sondern auch eines von uns Potsdamerinnen und Potsdamern. Denn die Synagoge soll mitten in Potsdam wieder aufgebaut werden und hunderte von jüdischen Mitbürgern sind unsere Nachbarn; im ganzen Stadtgebiet. Sicher haben die jüdischen Gemeinden in den vergangenen 20 Jahren nicht immer einheitlich agiert. Aber die Krisen und Spaltungen im letzten Jahrzehnt haben vielfach auch den Grund in den Handlungen der Landesregierung, der BLB und des von ihr verpflichteten Architekten. Die Krise war im Juli 2019 mit einem Entwurf, hinter dem sich beide großen jüdischen Gemeinden versammelt und dies durch Beschlüsse festgehalten haben, nahezu behoben. Jedoch wurde die geschlossene Kluft  im September 2019 erneut durch die Ablehnung des Architekturentwurfes seitens des Landes aufgerissen.Der Einigungsversuch der Landesregierung vom April 2020 war leider nicht tragfähig und konnte noch nicht zur Befriedung der Lage beitragen.

 

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem möglichen Vorhaben der Landesregierung, am 9. November 2020 nur mit einem Teil der Gemeinden am geplanten Synagogenstandort in der Schloßstraße 1 ein Bauschild aufzustellen. Noch bevor es eine Einigung mit den Jüdischen Gemeinden gegeben hat. Deshalb und mit Blick auf die jüdische Geschichte in Deutschland ergibt sich vor den Gedenk-Feierlichkeiten am 9. November die Notwendigkeit eines einigenden Signals von der Stadtverordnetenversammlung Potsdams Richtung der Landesregierung.

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