Antrag - 20/SVV/1244

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Potsdamer Schulen und Horteinrichtungen, gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 8 und 9 SARS-CoV-2-UmgV, zu streichen und aufzuheben.


 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Schulen ist ein Akt der Beliebigkeit. Eine klare Definition der zu verwendenden Mund-Nasen-Bedeckung und die Verpflichtung zertifizierter Schutzkategorien fehlen, womit geltende Gesundheitsanforderungen für nichtig erklärt werden. Die Leistungsfähigkeit des Infektionsschutzes wird, durch die somit für überflüssig erklärten Normen, ad absurdum geführt. 

Zum anderen entstehen weitere Widersprüche, da die Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht nicht getragen werden muss, auf dem Schulflur oder in der Mensa jedoch verpflichtend ist. Durch das somit häufige Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckung, kann eine rasche Kontamination mit Keimen nicht ausgeschlossen werden, welche Tag für Tag direkten Zugang in die Atemwege der Schüler finden können. 

Die üblichen, teils auch selbstgenähten Behelfsmasken, garantieren nach Aussage des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) keinen systematischen Schutz: „Träger der Beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen (hier: DIY-, Behelfs- und community mask) können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde“.

Während in Dänemark das Ausbleiben der Maskenpflicht an Schulen zu keinen höheren Infektionszahlen führte, ist der Umgang hierzulande mit Angstszenarien und Drohmechanismen nicht länger haltbar. Vor allem, wenn Kinder die Leidtragenden einer verfehlten Gesundheitspolitik sind. Der aktuelle Umgang der Maskenpflicht in Potsdam, Brandenburg und Deutschland fußt nicht auf gesundheitspräventiven Maßnahmen, sondern ist rein symbolpolitisches Handeln, dessen Ausübung zu lasten der Kinder schnellstmöglich beendet werden muss! 

 

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/kopf-li.97815

 

 

Loading...