Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.08.2020 zur Drucksache 20/SVV/0438 „Barrierefreiheit auch an Schulen mit Denkmalschutz“ wurde die Verwaltung beauftragt

 

  1. darzulegen, worin die Probleme an einigen Potsdamer Schulen bestehen, sie barrierefrei umzubauen. Bitte für jeden einzelnen Standort detailliert auflisten;
  2. zu prüfen, wie die Barrierefreiheit an den anderen Potsdamer Schulen realisiert werden kann, an denen Barrierefreiheit hergestellt werden kann;
  3. darzustellen, mit welchem Investitionsbedarf hierfür zu rechnen ist.

Im Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass es grundsätzlich technisch und rechtlich möglich wäre, alle Schulimmobilien barrierefrei umzubauen. Neben den allgemein erforderlichen Maßnahmen, wie der Herstellung notwendiger Türbreiten, der weitestgehenden Schwellenlosigkeit der Verkehrswege, der barrierefreien Bedienbarkeit von Türen, und von Schaltern, der Ausstattung mit barrierefreiem Mobiliar, der Umsetzung kontrastreicher Farbkonzepte, der Gewährleistung der Mindestanforderungen an die Raumakustik etc. stellen insbesondere der Einbau einer behindertengerechten Aufzugsanlage zur Anbindung aller Ebenen, die Schaffung von mindestens einer barrierefreien WC-Anlage je Ebene und i.d.R. die Schaffung eines (brandschutztechnisch) gesicherten Bereiches je Ebene eine erhebliche und grundlegende Herausforderung dar, da die Umsetzung dieser Maßnahmen mit beträchtlichen und umfassenden Eingriffen in die vorhandene und denkmalgeschützte Bausubstanz verbunden ist.

 

Die Realisierung dieser Maßnahmen ist zwar prinzipiell bautechnisch und rechtlich möglich. Jedoch wird durch die Notwendigkeit der Anbindung dieser zusätzlichen Funktionsbereiche an die bestehenden Verkehrswege, durch die Umsetzung der erforderlichen baulichen Veränderungen, eine Umnutzung von vorhandenen und bisher anderweitig genutzten Räumen erforderlich.

 

Bei einem zusätzlichen Flächenbedarf von durchschnittlich ca. 20 bis 25 m² je Ebene eines Gebäudes führt dies zwangsläufig zur Umnutzung von bisher schulisch genutzten Klassen- oder Gruppenräumen. Das bedeutet, je Ebene eines Gebäudes geht somit mindestens ein Raum für die schulische Nutzung verloren.

 

Um die vorhandene und langfristig im Schulentwicklungsplan entsprechend vorgesehene Zügigkeit der jeweiligen Schule weiterhin zu gewährleisten, wäre der schulische Raumverlust durch entsprechende Erweiterungsbauten zu kompensieren. Insbesondere bei innerstädtischen Schulstandorten lässt die Grundstückssituation derartige Erweiterungsbauten nur ausnahmsweise zu (wie z.B. am Humboldt-Gymnasium oder am Helmholz-Gymnasium).

 

An Standorten mit dem fehlenden Erweiterungspotential würde somit in der Konsequenz die barrierefreie Umgestaltung der Bestandsgebäude zu einer Reduzierung der jeweiligen Zügigkeit führen und dadurch dann gegebenenfalls sogar bis zur Aufgabe des Schulstandortes, aufgrund der Unterschreitung der gesetzlichen Mindestzügigkeit.

 

Folgende Schulstandorte können deshalb nicht als barrierefreie Schulstandorte entwickelt werden:

 

  • Grundschule Max Dortu (GRS 8). Vorbehaltlich konkreter Planung, ist hier der Verlust von mindestens 3 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sst keinen Ersatzbau zu.
  • Gerhart-Hauptmann-Grundschule (GRS 12). Vorbehaltlich konkreter Planung ist hier der Verlust von mindestens 3 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt keinen Ersatzbau zu.
  • Grundschule Bruno-H.-Bürgel (GRS 16). Vorbehaltlich konkreter Planung ist hier der Verlust von mindestens 5 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt keinen Ersatzbau zu.
  • Eisenhart-Schule (GRS 24). Vorbehaltlich konkreter Planung, ist hier der Verlust von mindestens 7 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sst keinen Ersatzbau zu.
  • Goethe-Grundschule (GRS 31). Vorbehaltlich konkreter Planung, ist hier der Verlust von mindestens 4 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche sst keinen Ersatzbau zu.
  • the-Kollwitz-Oberschule (OS 13). Vorbehaltlich konkreter Planung ist hier der Verlust von mindestens 4 Unterrichtsräumen zu erwarten. Das auf dem Grundstück vorhandene Baufeld wird für einen dringend benötigten Erweiterungsbau zur Absicherung der Kapazitätserweiterung der Schule benötigt. Eine Erweiterung des in Planung befindlichen Neubaus ist nicht möglich.
  • Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg (GYM 21). Vorbehaltlich konkreter Planung ist hier der Verlust von mindestens 3 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt keinen Ersatzbau zu.
  • Einstein-Gymnasium (GYM 54). Vorbehaltlich konkreter Planung ist hier der Verlust von min. 6 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt keinen Ersatzbau zu.
  • Schule Zweiter Bildungsweg, Heinrich von Kleist. (15) Vorbehaltlich konkreter Planung, ist hier der Verlust von mindestens 3 Unterrichtsräumen zu erwarten. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche lässt keinen Ersatzbau zu.

 

Zu 2.) und 3.)

Der Anlage 1 sind die Schulstandorte zu entnehmen, bei denen ein barrierefreier Umbau praktisch möglich ist. Die Investitionskosten wurden auf der Grundlage vergleichbarer, bereits realisierter Umbauten/Sanierungen auf der Preisbasis des Jahres 2020 grob geschätzt. Da die Herstellung der Barrierefreiheit mit wesentlichen Eingriffen in die denkmalgeschützte Bausubstanz verbunden ist, beziehen sich die dargestellten Kostenangaben auf die Gesamtsanierung der betroffenen Gebäude bzw. Gebäudeteile.

 

Zum besseren Verständnis wird als Anlage 2 eine, im Werksausschuss des KIS am 29.05.2020 zum Thema Barrierefreiheit Potsdamer Schulen, behandelte Präsentation beigefügt.

 

 

 


 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen

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