Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1319

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeiratge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch geeignete Schritte dafür Sorge zu tragen, dass zu Beschlüssen der Ortsbeiräte seitens der Verwaltung grundsätzlich innerhalb einer Frist von vier Wochen Stellung genommen wird. 

 

Geschieht dies nicht oder lehnt der Oberbürgermeister das Anliegen des Ortsbeirates ab, ist der jeweilige Beschluss des Ortsbeirates unverzüglich der Stadtverordnetenversammlung in der chst möglichen Sitzung zur Entscheidung vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

Mit dieser Verfahrensweise soll den Anliegen der Ortsteile mehr Nachdruck verliehen werden.


 

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