Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Gewährung einer Zuwendung aus dem Sachaufwand des Ortsteils Golm zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2020 in Höhe von

 

500,00 Euro

 

r die Beschaffung eines Druckers, Nutzung durch Ortsbeirat und Vereine.

 

Die Verwendung der Mittel ist durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dieser ist bis zum 28.02.2021 schriftlich und unterschrieben dem Büro der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Ziffer 3 Absatz 3 der Richtlinie zur Förderung der Ortsteile über Sachaufwendungen gem. § 46 Abs. 4 BbgKVerf (DS-Nr. 16/SVV/0512) können Ortsbeiräte über Maßnahmen bis zu 500 € selbst entscheiden, ohne dass diese Maßnahmen vorher vom Büro der Stadtverordnetenversammlung geprüft werden. Die Verwendung der Mittel ist in diesem Verfahren durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Dies dient vorrangig der Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsbeiräte. Denn die Veranschlagung von Mitteln nach § 46 Abs. 4 BbgKVerf trägt zur Erhaltung der Identität und Stärkung der Eigenverantwortung der Ortsteile bei. Zweck des § 46 Abs. 4 BbgKVerf ist es, den Ortsteil zu integrieren und zugleich eine gewisse Eigenständigkeit durch Entscheidungen über Finanzmittel zu erhalten.

 

r die Arbeit im Ortsteil soll ein Multifunktionsgerät auf Laser-Druck-Basis beschafft werden. Dieses Gerät gewährleistet die Bestückung der Schaukästen (nunmehr 4 offizielle, 4 ergänzende). Vereinsaushänge sowie Ausdrucke bzw. Vervielfältigungen von kleinen Gruppen, wie zum Beispiel dem Literaturclub,nnen kurzfristig ermöglicht und druckbar gemacht werden. Der Standort des Druckersre im Jugendfreizeitladen (Kuhfortdamm 2), was den Zugang für alle Nutzergruppen zu den Öffnungszeiten ermöglicht. 

 

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