Antrag - 20/SVV/1459

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt und in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum „Ernst von Bergmann“ gGmbH angewiesen, keine rechtsverbindlichen Handlungen zur Besetzung der Geschäftsführung zu unternehmen, solange der vom Aufsichtsrat des Klinikums beauftragte Untersuchungsbericht nicht vorliegt und im Hauptausschuss beraten wurde.

 

Die Entscheidungen über die Konditionen der Auflösung von Arbeitsverträgen mit der beurlaubten Geschäftsführung sowie über die Neubesetzung oder Neuausschreibung der Geschäftsführung sollen im Anschluss daran gefällt werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im April 2020 beurlaubte der Oberbürgermeister die Geschäftsführung des Klinikums „Ernst von Bergmann“r sechs Monate. Parallel dazu setzte der Aufsichtsrat eine Untersuchungskommission ein, die die Hintergründe des Infektionsausbruches im Klinikum untersuchen und Empfehlungen für deren künftige Organisation erarbeiten soll. Ein Antrag unserer Fraktion, den Vorsitzenden der Geschäftsführung zu entlassen, wurde mit dem Argument abgelehnt, dass zunächst das Ergebnis dieser Untersuchung abgewartet werden sollte.

 

Nun hat der Oberbürgermeister llig überraschend öffentlich angekündigt, mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Steffen Grebner, einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Laut Presseberichten soll dieser Vertrag Herrn Grebner Bezüge in Höhe von 460.000 Euro sichern. Dieser „goldene Abschied“ trifft bei vielen Beschäftigten und Bürger*innen auf wenig Verständnis. Schließlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Herrn Grebner wegen des Verdachtes der Fahrlässigen Tötung.

 

Auch die Berufung des Interimsgeschäftsführers Hans-Ulrich Schmidt zum neuen Geschäftsführer erscheint voreilig. Es erschließt sich nicht einmal ansatzweise, warum die Stelle nicht neu ausgeschrieben werden soll.

 

In der Lokalpresse kritisierte auch die Leiterin der Untersuchungskommission, Anita Tack, die Entscheidungen des Oberbürgermeisters zur Klinikspitze als verfrüht und kündigte an, dass der Untersuchungsbericht Versäumnisse der Geschäftsführung offenlegen wird. Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, den Bericht abzuwarten, ehe weitreichende Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen getroffen werden.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Eine fristgerechte Einbringung des Antrages war leider nicht möglich, weil uns die Pläne des Oberbürgermeisters erst nach Antragsschluss durch Berichte der Lokalpresse bekannt geworden sind. Die Angelegenheit erlaubt auch keine Verschiebung in die nächste reguläre Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, weil dann die angekündigten Entscheidungen des Oberbürgermeisters bereits vollzogen wären.


 


 

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