Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0324
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilkonzept Wohnen im Alter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Herr Kahle, Tel. 2516
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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07.05.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit und Soziales
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Anhörung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt ein Teilkonzept
Wohnen im Alter für alle Wohnquartiere der Stadt mit Maßnahmekonzept und nach
sozialräumlichen Schwerpunkten gegliedert zu erarbeiten.
Der Behindertenbericht 2001 befasst sich ausführlich mit dem
Schwerpunktthema senioren- und behindertengerechtes Wohnen in Potsdam und gibt
die Anregung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Stadtumbau Ost)
ein Teilkonzept zu erarbeiten. Dahinter stehen die Erkenntnis, dass die Zahl der alten und
mobilitätseingeschränkten Bürger zunimmt und das Ziel, für diese große Gruppe
von Menschen vergleichsweise gute Wohnbedingungen zu schaffen.
Auf Grund des SVV-Beschlusses haben die zuständigen und
betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung gemeinsam mit Stadtkontor unter
Federführung des Bereiches Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung geprüft wie ein
solches Teilkonzept unter den gegenwärtigen Bedingungen erarbeitet werden und
wie die damit verfolgten Ziele realisiert werden können.
1. Prüfergebnis zur Erarbeitung eines Teilkonzeptes Wohnen im
Alter
Das Teilkonzept in einem Guss für
das gesamte Stadtgebiet kann gegenwärtig nicht erarbeitet werden, da innerhalb
der Verwaltung keine ausreichende Personalkapazität dafür vorhanden ist und für
eine externe Vergabe der Aufgabe keine Finanzmittel vorhanden sind.
Dies bedeutet aber nicht, dass das eigentliche Anliegen
nicht realisiert werden kann. Hinter der Erarbeitung des Teilkonzeptes steht
das Ziel eine höhere Zahl von Wohnungen als jetzt vorhanden alten- und
behindertengerecht herzurichten und auch das Wohnumfeld und die Infrastruktur
den Bedürfnissen alter Menschen anzupassen.
Dieses Ziel kann auch auf anderem Weg als über das
Teilkonzept erreicht werden. Im Behindertenbericht 2001 sind die räumlichen
sozialen Schwerpunkte benannt worden. Es sind dies die Großsiedlungen Stern,
Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt I und II und Schlaatz.
Diese Gebiete befinden sich bereits, jedes für sich, in
einem besonderen städtebaulichen Erneuerungsprozess, der durch den Bereich
Stadterneuerung gesteuert und durch Stadtkontor umgesetzt wird.
Im Rahmen dieser Stadterneuerungsmaßnahmen werden die im
Behindertenbericht 2001 genannten grundsätzlichen Ziele für die Verbesserung
der Wohn- und Wohnumfeldsituation für alte Menschen realisiert.
2.
Maßnahmen für die Verbesserung der
Wohnsituation alter Menschen
Die Maßnahmefelder für die Verbesserung der Wohnsituation
sind:
-
die
Wohnung
-
das
Wohnhaus
-
das
Wohnumfeld
-
die
Infrastruktur.
Maßnahmen in der Wohnung
-
Schwellenloser
Fußboden
-
Rutschsicherer
Fußbodenbelag
-
Türbreiten
für Rollstuhlfahrer
-
Ausreichend
Bewegungsraum in Küche und Bad
-
Haltegriffe
im Bad
-
Gut
zugänglicher Balkon/Terrasse
Maßnahmen am Gebäude
-
Einbau
eines Fahrstuhles
-
Leichte
Erreichbarkeit der Türen, Briefkästen u.ä.
-
Stufenloser
Hauseingang
Maßnahmen im Wohnumfeld
-
Übersichtlichkeit
des Hauseingangsbereiches
-
Sitzplatz
in Hausnähe
-
Abgesenkte
Borde in Straßenübergangsbereichen
Maßnahmen Infrastruktur
-
Nahversorgung
Einzelhandel (periodischer Bedarf) sichern
-
Gesundheitsbereiche,
soziale Betreuungsstellen, Kultureinrichtungen dezentral sichern
-
Anbindung
ÖPNV sichern.
3.
Einflussnahmemöglichkeiten durch
die Stadt
Direkte Einflussnahmemöglichkeiten hat die Stadt nur auf
eigenen Grundstücken, d.h. im öffentlichen Raum, auf Straßen, Plätzen, Gehwegen
und öffentlichen Grünanlagen. Eine indirekte Einflussnahmemöglichket besteht,
wo sie zum Umbau oder zur Sanierung von Wohnungen Fördermittel einsetzt.
In den anderen wesentlichen Maßnahmefeldern Wohnung,
Gebäude, Infrastruktur kann die Stadt sich nur bemühen durch Verhandlung,
Beratung, Werbung die o.g. Ziele zu erreichen.
3.1. Wohnungen
und Gebäude
Bei den Wohnungen und Gebäuden besteht seitens der großen
Wohnungsanbieter ein eigenes, wirtschaftliches Interesse die Zahl der Wohnungen
mit altersgerechter Ausstattung zu erhöhen, da eine immer größere Zahl von
Mietern alte Menschen sein werden. Die Mieterzufriedenheit ist zukünftig immer
mehr ein entscheidendes Kriterium der Vermietbarkeit der Wohnungen, da die
Wahlmöglichkeiten zunehmen werden. Da hiermit Investitionen verbunden sind wird
es ein allmählicher Prozess der Verbesserung sein.
Seitens der Stadt wird über die Rahmenpläne zu den einzelnen
Gebieten versucht auf eine Verbesserung der Situation Einfluss zu nehmen. Die
Rahmenpläne werden unter Beteiligung der Wohnungsanbieter erarbeitet.
3.2 Wohnumfeld
Das Wohnumfeld außerhalb der Wohngrundstücke ist das
unmittelbare Betätigungsfeld der Stadt.
Im Rahmen möglicher Landes- / Bundesförderungen
wurden schon mehrere Maßnahmen realisiert. Es besteht aber immer noch ein hoher
Verbesserungsbedarf. Dieser kann auf Grund der städtischen Finanzsituation und
auf Grund der Priorisierung der Erneuerung des Hauptstraßensystems nur in
kleinen Abschnitten erfüllt werden. Ähnlich ist die Situation der öffentlichen
Grünanlagen für deren Erneuerung kaum städtische Gelder zur Verfügung stehen.
3.3. Infrastruktur
Im Rahmen der Stadterneuerung und im Zusammenwirken der
zuständigen städtischen Bereiche bemüht sich die Stadt gemeinsam mit
Stadtkontor die notwendigen Versorgungseinrichtungen möglichst wohnungsnah zu
organisieren und eine entsprechende Ansiedlung möglich zu machen.
Der Nahverkehrsplan der Stadt Potsdam versucht auch mit
seinen Prämissen besonders auf die Bedürfnisse alter und behinderter Menschen
mit geringer individueller Mobilität einzugehen
indem behindertengerechte Fahrzeuge eingesetzt werden, eine
einfache Orientierung ermöglicht wird und neben einer ausreichenden Dichte zu
den Tagstunden auch der Spätabend- und Nachtverkehr aufrecht erhalten wird.
4.
Besondere Maßnahmen
Eine besondere Erschwernis tritt ein, wenn zu der
vorhandenen Alterssituation eine Behinderung hinzukommt und die bisher genutzte
Wohnung den neuen Anforderungen nicht mehr genügt. In solchem Fall sollte der
Umbau der Wohnung für eine behindertengerechte Nutzung nach Möglichkeit
finanziell durch die Stadt gefördert werden, weil damit dem Nutzer, das in
dieser Situation besonders wichtige soziale Umfeld erhalten bleibt und ein
sonst notwendiger Umzug vermieden werden kann.
5.
Zusammenfassung
Die Ziele, die mit einem Teilkonzept Wohnen im Alter
erreicht werden sollen (barrierefreies Wohnen, möglichst uneingeschränkte
Teilnahme am allgemeinen Leben für Alte und Behinderte) werden gegenwärtig und
zukünftig in den bestehenden Strukturen und mit den aktuellen Planungsmitteln
verfolgt. Die räumlichen Schwerpunktgebiete sind benannt (Behindertenbereicht
2001). Diese werden einzeln schwerpunktmäßig bearbeitet.
Die im jeweiligen Raum notwendigen Maßnahmen werden durch
die Beteiligung der zuständigen Bereiche an der Planung und Umsetzung
erarbeitet und in die Planung eingebracht. Damit sind die Voraussetzungen
gegeben, dass die im Behindertenbericht 2001 genannten Grundsätze
gebietsspezifisch geplant und umgesetzt werden können entsprechend den verfügbaren
finanziellen Möglichkeiten seitens der Stadt und der Wohnungswirtschaft.
Beispiele für die aktuellen Maßnahmen zur Erfüllung dieser
Ziele in einzelnen Gebieten sind in der Anlage aufgeführt.