Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0324

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

Der Oberbürgermeister wurde beauftragt ein Teilkonzept Wohnen im Alter für alle Wohnquartiere der Stadt mit Maßnahmekonzept und nach sozialräumlichen Schwerpunkten gegliedert zu erarbeiten.

 

Der Behindertenbericht 2001 befasst sich ausführlich mit dem Schwerpunktthema senioren- und behindertengerechtes Wohnen in Potsdam und gibt die Anregung im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen (Stadtumbau Ost) ein Teilkonzept zu erarbeiten. Dahinter stehen die Erkenntnis,  dass die Zahl der alten und mobilitätseingeschränkten Bürger zunimmt und das Ziel, für diese große Gruppe von Menschen vergleichsweise gute Wohnbedingungen zu schaffen.

 

Auf Grund des SVV-Beschlusses haben die zuständigen und betroffenen Bereiche der Stadtverwaltung gemeinsam mit Stadtkontor unter Federführung des Bereiches Stadtentwicklung-Verkehrsentwicklung geprüft wie ein solches Teilkonzept unter den gegenwärtigen Bedingungen erarbeitet werden und wie die damit verfolgten Ziele realisiert werden können.

 

 

1.  Prüfergebnis zur Erarbeitung eines Teilkonzeptes Wohnen im Alter

 

Das Teilkonzept in einem Guss für das gesamte Stadtgebiet kann gegenwärtig nicht erarbeitet werden, da innerhalb der Verwaltung keine ausreichende Personalkapazität dafür vorhanden ist und für eine externe Vergabe der Aufgabe keine Finanzmittel vorhanden sind.

 

 

Dies bedeutet aber nicht, dass das eigentliche Anliegen nicht realisiert werden kann. Hinter der Erarbeitung des Teilkonzeptes steht das Ziel eine höhere Zahl von Wohnungen als jetzt vorhanden alten- und behindertengerecht herzurichten und auch das Wohnumfeld und die Infrastruktur den Bedürfnissen alter Menschen anzupassen.

 

Dieses Ziel kann auch auf anderem Weg als über das Teilkonzept erreicht werden. Im Behindertenbericht 2001 sind die räumlichen sozialen Schwerpunkte benannt worden. Es sind dies die Großsiedlungen Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld, Waldstadt I und II und Schlaatz.

 

Diese Gebiete befinden sich bereits, jedes für sich, in einem besonderen städtebaulichen Erneuerungsprozess, der durch den Bereich Stadterneuerung gesteuert und durch Stadtkontor umgesetzt wird.

 

Im Rahmen dieser Stadterneuerungsmaßnahmen werden die im Behindertenbericht 2001 genannten grundsätzlichen Ziele für die Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldsituation für alte Menschen realisiert.

 

2.      Maßnahmen für die Verbesserung der Wohnsituation alter Menschen

 

Die Maßnahmefelder für die Verbesserung der Wohnsituation sind:

-      die Wohnung

-      das Wohnhaus

-      das Wohnumfeld

-      die Infrastruktur.

 

Maßnahmen in der Wohnung

-      Schwellenloser Fußboden

-      Rutschsicherer Fußbodenbelag

-      Türbreiten für Rollstuhlfahrer

-      Ausreichend Bewegungsraum in Küche und Bad

-      Haltegriffe im Bad

-      Gut zugänglicher Balkon/Terrasse

 

Maßnahmen am Gebäude

-      Einbau eines Fahrstuhles

-      Leichte Erreichbarkeit der Türen, Briefkästen u.ä.

-      Stufenloser Hauseingang

 

Maßnahmen im Wohnumfeld

-      Übersichtlichkeit des Hauseingangsbereiches

-      Sitzplatz in Hausnähe

-      Abgesenkte Borde in Straßenübergangsbereichen

 

Maßnahmen Infrastruktur

-      Nahversorgung Einzelhandel (periodischer Bedarf) sichern

-      Gesundheitsbereiche, soziale Betreuungsstellen, Kultureinrichtungen dezentral sichern

-      Anbindung ÖPNV sichern.

 

 

3.      Einflussnahmemöglichkeiten durch die Stadt

 

Direkte Einflussnahmemöglichkeiten hat die Stadt nur auf eigenen Grundstücken, d.h. im öffentlichen Raum, auf Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Grünanlagen. Eine indirekte Einflussnahmemöglichket besteht, wo sie zum Umbau oder zur Sanierung von Wohnungen Fördermittel einsetzt.

 

In den anderen wesentlichen Maßnahmefeldern Wohnung, Gebäude, Infrastruktur kann die Stadt sich nur bemühen durch Verhandlung, Beratung, Werbung die o.g. Ziele zu erreichen.

 

3.1.  Wohnungen und Gebäude

 

Bei den Wohnungen und Gebäuden besteht seitens der großen Wohnungsanbieter ein eigenes, wirtschaftliches Interesse die Zahl der Wohnungen mit altersgerechter Ausstattung zu erhöhen, da eine immer größere Zahl von Mietern alte Menschen sein werden. Die Mieterzufriedenheit ist zukünftig immer mehr ein entscheidendes Kriterium der Vermietbarkeit der Wohnungen, da die Wahlmöglichkeiten zunehmen werden. Da hiermit Investitionen verbunden sind wird es ein allmählicher Prozess der Verbesserung sein.

 

Seitens der Stadt wird über die Rahmenpläne zu den einzelnen Gebieten versucht auf eine Verbesserung der Situation Einfluss zu nehmen. Die Rahmenpläne werden unter Beteiligung der Wohnungsanbieter erarbeitet.

 

3.2  Wohnumfeld

 

Das Wohnumfeld außerhalb der Wohngrundstücke ist das unmittelbare Betätigungsfeld der Stadt.

 

Im Rahmen möglicher Landes- / Bundesförderungen wurden schon mehrere Maßnahmen realisiert. Es besteht aber immer noch ein hoher Verbesserungsbedarf. Dieser kann auf Grund der städtischen Finanzsituation und auf Grund der Priorisierung der Erneuerung des Hauptstraßensystems nur in kleinen Abschnitten erfüllt werden. Ähnlich ist die Situation der öffentlichen Grünanlagen für deren Erneuerung kaum städtische Gelder zur Verfügung stehen.

 

3.3. Infrastruktur

 

Im Rahmen der Stadterneuerung und im Zusammenwirken der zuständigen städtischen Bereiche bemüht sich die Stadt gemeinsam mit Stadtkontor die notwendigen Versorgungseinrichtungen möglichst wohnungsnah zu organisieren und eine entsprechende Ansiedlung möglich zu machen.

 

Der Nahverkehrsplan der Stadt Potsdam versucht auch mit seinen Prämissen besonders auf die Bedürfnisse alter und behinderter Menschen mit geringer individueller Mobilität einzugehen

indem behindertengerechte Fahrzeuge eingesetzt werden, eine einfache Orientierung ermöglicht wird und neben einer ausreichenden Dichte zu den Tagstunden auch der Spätabend- und Nachtverkehr aufrecht erhalten wird.

 

4.    Besondere Maßnahmen

 

Eine besondere Erschwernis tritt ein, wenn zu der vorhandenen Alterssituation eine Behinderung hinzukommt und die bisher genutzte Wohnung den neuen Anforderungen nicht mehr genügt. In solchem Fall sollte der Umbau der Wohnung für eine behindertengerechte Nutzung nach Möglichkeit finanziell durch die Stadt gefördert werden, weil damit dem Nutzer, das in dieser Situation besonders wichtige soziale Umfeld erhalten bleibt und ein sonst notwendiger Umzug vermieden werden kann.

 

 

5.    Zusammenfassung

 

Die Ziele, die mit einem Teilkonzept Wohnen im Alter erreicht werden sollen (barrierefreies Wohnen, möglichst uneingeschränkte Teilnahme am allgemeinen Leben für Alte und Behinderte) werden gegenwärtig und zukünftig in den bestehenden Strukturen und mit den aktuellen Planungsmitteln verfolgt. Die räumlichen Schwerpunktgebiete sind benannt (Behindertenbereicht 2001). Diese werden einzeln schwerpunktmäßig bearbeitet.

 

Die im jeweiligen Raum notwendigen Maßnahmen werden durch die Beteiligung der zuständigen Bereiche an der Planung und Umsetzung erarbeitet und in die Planung eingebracht. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, dass die im Behindertenbericht 2001 genannten Grundsätze gebietsspezifisch geplant und umgesetzt werden können entsprechend den verfügbaren finanziellen Möglichkeiten seitens der Stadt und der Wohnungswirtschaft.

 

Beispiele für die aktuellen Maßnahmen zur Erfüllung dieser Ziele in einzelnen Gebieten sind in der Anlage aufgeführt.

 

 

 

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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