Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1294

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Landeshauptstadt Potsdam wurde eine Vielzahl von Prüfaufträgen der Stadtverordnetenversammlung zum Ausbau des ÖPNV bearbeitet. Wie mit der Beschlussvorlage zum Nahverkehrsplan 2019 der Landeshauptstadt Potsdam (DS 20/SVV/0222) aufgelistet wird, trifft dies auch auf die Prüfung einer Ausweitung des Fährbetriebes auf der Linie F1 gemäß DS 19/SVV/0311 zu. Entsprechende Ergebnisse sind damit in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans eingeflossen und die enthaltenen Maßnahmen als Ergebnis der geforderten Prüfung zu verstehen.

Im Ergebnis der Prüfung zeigte sich, dass die Fähre bereits ab 17 Uhr eine so geringe Auslastung aufweist, dass sich eine Ausdehnung des Bedienzeitraums bis 24 Uhr nicht wirtschaftlich darstellen ließe. Als Kompromiss sieht die Fortschreibung des Nahverkehrsplans daher die Ausweitung um vier Stunden (morgens eineinhalb, abends zweieinhalb Stunden) auf 6 bis 20 Uhr vor.

 

In der Berichterstattung zum Beschluss 17/SVV/0478 „Brücke auf dem Kiewitt/ Hermannswerder“ (DS 19/SVV/0350) wurden zudem die gewünschten Prüfergebnisse zur Ersatzbeschaffung der Fähre bereits durch den Bereich Verkehrsentwicklung dargestellt.

Darin sind auch die notwendigen Aufwendungen (Investitions- und Betriebskosten)r einen Ersatz des aktuell eingesetzten Schiffes aufgeführt. Konkret heißt es in der MV „r ein frei fahrendes Schiff mit einem umweltfreundlichen Antrieb (z. B. mit Solarstrom) wären Investitionskosten von ca. 1,5 bis 2 Mio. erforderlich. Dazu kommen jährlichen Betriebskosten von 220.000 €. Im Vergleich zur Seilfähre fallen bei einem Schiff höhere Personalkosten an, da eine höhere Qualifizierung des Schiffspersonals notwendig ist und nach jetzigem Stand pro Schiff zwei Personen als Besatzung benötigt werden.

 

Weiterführende Beschlüsse zur Finanzierung einer Ersatzbeschaffung liegen der Verwaltung nicht vor. Da die bestehende Seilfähre nach Einschätzung der ViP noch bis zum Jahr 2027 eingesetzt werden kann, sind für die Ersatzbeschaffung im Doppelhaushalt 2020/21 der Landeshauptstadt Potsdam keine finanziellen Mittel vorgesehen. Für eine Ersatzbeschaffung müssen spätestens zwei Jahre vor dem Erwerb des neuen Schiffes die entsprechenden finanziellen Mittel mit dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam bereitgestellt werden.

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