Mitteilungsvorlage - 20/SVV/1445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Freiwilligen Feuerwehren sind eine wichtige Stütze in der Gefahrenabwehr als kommunale Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam. Die Mitgliederzahlen sind rückläufig und müssen zur Sicherung der Daseinsfürsorge gestützt werden. Seit Jahren laufen verschiedene Initiativen zur Attraktivitätssteigerung der Freiwilligen Feuerwehren.

 

Durch den Fachbereich Feuerwehr wurden Gespräche mit unterschiedlichen Behörden und Bereichen geführt, um einen Einblick in die aktuelle Lage zu erhalten.

 

Aus internen Gesprächen ging hervor das eine steuerrechtliche Prüfung für die Mitarbeitenden nicht notwendig war, da das Einkommenssteuergesetz dazu in seiner Ergänzung die Möglichkeit eröffnet hat, dass der Arbeitgeber freiwillige Leistungen für Fahrkosten steuerfrei gewähren kann.   

Eine Prüfung für das Ehrenamt erfolgte hierbei nicht.

Bei der Gewährung des Zuschusses für den ÖPNV wurde eine Steuerbewertung r Beamte*innen vorgenommen. Diese ist auf das Ehrenamt nicht anzuwenden.

 

Der bisherige Verfahrensführer war der Bereich Mobilität und technische Infrastruktur. Dies ergab sich aus der Prüfung eines Bürgertickets, in dem es nicht nur um die Freiwilligen Feuerwehren ging, sondern auch andere Vereine beleuchtet wurden.

 

Die Vorlage Bürgerticket wurde durch die Fraktionen abgelehnt (siehe 19/SVV/0846).

 

Der Bereich Mobilität und technische Infrastruktur sieht folgende Lösung:

Anpassung der Beförderungsbedingungen des VBB in Anlehnung an die Regelung für die Polizei oder die Mitarbeitenden der Berliner Berufsfeuerwehr. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren könnten unter Nutzung der vorhandenen Dienstausweise den ÖPNV kostenfrei nutzen.

 

Bereits im Jahr 2016 wurde diese Thematik im Ministerium des Innern und für Kommunales sowie beim Landesfeuerwehrverband Brandenburg diskutiert.

Bei beiden Institutionen wurden dazu bisher keine Regelungen getroffen.

 

Weitere Vorgehensweise

  1. Im weiteren Vorgehen wird zunächst eine steuerliche Würdigung des Sachverhaltes vorgenommen. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, ob steuerliche Gründe der Unterstützung durch die Landeshauptstadt Potsdam dem Vorhaben entgegenstehen.
  2. Der Fachbereich Feuerwehr nimmt Gespräche mit den Verkehrsbetrieben auf. Darin ist zu klären, ob eine Änderung der Beförderungsrichtlinien durch den VBB möglich ist oder ob in Form eines Sponsorings die freie Fahrt für die 344 aktiven Mitglieder*innen der Freiwilligen Feuerwehr in der Landeshauptstadt ermöglicht werden kann.

 

r die beschriebenen Schritte wird ein Bearbeitungszeitraum bis Ende Mai 2021 benötigt. Danach erfolgt eine erneute Mitteilung der Ergebnisse.

 

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