Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/1502
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsbeirat von Groß Glienicke lehnt 2. FNP Änderung (14/17B) Krampnitz ab
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Groß Glienicke
- Einreicher*:
- Andreas Menzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Groß Glienicke
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Entscheidung
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12.01.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Groß Glienicke lehnt den Entwurf der 2.Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) ab und beauftragt den Ortsvorsteher, diesen Beschluss und die damit verbundenen Einwendungen dem Oberbürgermeister der LH Potsdam im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der FNP- Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) rechtzeitig vor dem Auslegungsende 15.01.2021 zuzusenden. Der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, dem Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, dem Senator für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Spandau ist dieser Beschluss nachrichtlich zur Information und Bitte um Hilfe zu übersenden.
Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Auflagen 3a) und 3 b) des Zielabweichungsbescheides vom 29.April 2013 nicht erfüllt sind.
Da im ZAV-Bescheid verfügt ist, dass zur Vorbereitung weiterer Planungsschritte eine Verkehrswirkungsanalyse und ein Mobilitätskonzept unter Prüfung der Möglichkeit einer schienengebundenen Anbindung des neuen Wohnstandortes und eine detaillierte Prognoseuntersuchung über die Luftschadstoff- und Lärmauswirkungen vorzulegen ist, die fehlen, sind weitere Planungsschritte, wie die vorgelegte FNP Änderung unzulässig und werden daher vom OBR abgelehnt!
Der Ortsbeirat wendet sich auch gegen die im Landschaftsplan-Änderungsplan durch die nach dem Masterplan jetzt geplanten verdichteten Bebauung zu einem Biotopwertverlust von 61,8 ha, bei ca. 140 ha Gesamtfläche, kommen würde. Einer Neuversiegelung von 19,5 ha wird entschieden widersprochen. Es ist im Gegenteil eine Entsiegelung von nicht mehr benötigten versiegelten Flächen im erheblichen Maße anzustreben, um das Klima der Region positiv zu unterstützen.
Der Ortsbeirat besteht insofern auf die ursprüngliche Größenordnung der Entwicklung von höchstens 1.600 Wohnungen allein in Bestandsgebäuden bei strengem Nachweis und unabhängiger Prüfung der Erfüllung der Auflagen des ZAV- Bescheides durch Dritte. Dafür sind wegen fehlerhafter Nachweise die Verkehrswirkungsanalyse und die Emissionsbetrachtungen zu korrigieren und erneut der GL zur Prüfung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
In der Zeitung war zu lesen, dass das Rathaus Krampnitz zwar zunächst mit 5.000 Einwohner in Krampnitz planen und den ÖPNV unter den Annahmen allein durch Busverkehre erreichen will. Dafür sieht der OBR keine Rechtsgrundlage.
Im Zielabweichungsbescheid der GL vom 29.4.2013 werden lediglich ca. 1.600 Wohnungen und das auch nur unter folgenden Auflagen erlaubt:
"3) Die Zielabweichung nach 2) erfolgt unter folgenden Auflagen:
a) Die Landeshauptstadt Potsdam führt in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte (insbesondere Bauleitplanung) eine detaillierte Verkehrsauswirkungsanalyse durch und erstellt in Abstimmung mit der Abteilung 4 des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) sowie weiteren betroffenen Stellen ein belastbares Konzept für die individuelle und öffentliche Verkehrsanbindung des Standortes Krampnitz in den Raum Potsdam - Berlin-Spandau. Dabei sind auch die Möglichkeiten einer schienengebundenen Anbindung des neuen Wohnstandortes zu prüfen.
b) Die Landeshauptstadt Potsdam führt in Vorbereitung der weiteren Planungsschritte (insbesondere Bauleitplanung) eine detaillierte Prognoseuntersuchung über die Luftschadstoff- und Lärmauswirkungen durch, die durch die zusätzliche Bebauung in Krampnitz verursacht werden und weist in Abstimmung mit der Abteilung 5 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) durch geeignete Maßnahmen nach, dass die Luftschadstoffgrenzwerte der 39. BlmSchV eingehalten und gesundheitsrelevante Lärmbelastungen entlang der B2 vermieden werden."
Die Auflage 3b) ist für den Masterplan (ca. 12.000 Einwohner, 3.500 Arbeitspolätze, 156.000 m² Gewerbeflächen und ca. 96.000 m² sonstiger Flächen) noch immer nicht erfüllt. Lärmuntersuchungen will Potsdam erst bei der Planung der Tram durchführen.
Der OBR ist der Meinung, dass solange die Auflagen des ZAV Bescheides vom 29.04.2013 nicht in unabhängig geprüfter Form nachgewiesener Maßen erfüllt sind, darf es nach dem Bescheid der GL keine weiteren Planungsschritte Potsdams geben, da diese gegen die Raumplanung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg verstößt.
Der Obr ist entsetzt darüber, in welcher Größenordnung Biotopverluste durch die Entwicklung Krampnitz drohen würden, wenn der Masterplan umgesetzt wird. Dies würde dem Ziel der Bundesrepublik bis 2030 nur noch 30 ha Fläche pro Tag zu verlieren, wohl nicht entsprechen. Die Lebensqualität im ländlichen Nordraum Potsdam würde durch die geplante urbane Entwicklung der ehemaligen Kaserne Krampnitz zu stark beeinträchtigt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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