Anfrage - 21/SVV/0015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Im Hauptausschuss hatte der Oberbürgermeister berichtet, dass im Gespräch mit der GL und dem MIL Krampnitz zunächst nur bis ca. 5.000 Einwohner entwickelt werden soll. Der ÖPNV soll allein durch Busverkehre geleistet werden.

Gem. dem Bescheid der GL vom 16.10.2020 und der Stellungnahme des MIL vom 01.10.2020 ssen diverse bauliche Veränderungen zur Bevorzugung der Bus- und Radfahrerverkehre zur Vergrämung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zur Erfüllung des Mobilitätskonzeptes und der Einhaltung der interessengesteuerten Annahmen der Verkehrswirkungsanalyse getroffen werden.

 

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich:

 

Welche Maßnahmen müssen vor dem ersten Einzug eines Mieters in Krampnitz für die Bevorzugung der Busverkehre und der Radfahrer, zum Nachteil des MIV bis wann erfüllt sein?

 

Loading...