Anfrage - 21/SVV/0016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Hauptausschuss hat der Oberbürgermeister berichtet, dass im Gespräch mit der GL und dem MIL Krampnitz zunächst nur bis ca. 5.000 Einwohner entwickelt werden soll. Der ÖPNV soll allein durch Busverkehre geleistet werden.

Gem. dem Bescheid der GL vom 16.10.2020 und der Stellungnahme des MIL vom 1.10.2020 ssen diverse bauliche Veränderungen zur Bevorzugung des Bus- und Radfahrerverkehre zur Vergrämung des Motorisierten Individual Verkehrs zur Erfüllung des Mobilitätskonzeptes und der Einhaltung der interessengesteuerten Annahmen der Verkehrswirkungsanalyse getroffen werden.

 

Zur Kontrolle der Verwaltung frage ich:

 

Welche Kosten fallen für die Maßnahmen zur Bevorzugung der Busverkehre und der Radfahrer und zum Nachteil der Autofahrer in den jeweiligen Entwicklungsjahren an und wo sind diese bisher in den Kosten- und Finanzierungsübersicht Entwicklungsmaßnahme Krampnitz berücksichtigt?

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