Beschlussvorlage - 01/SVV/0413
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 78 Französisches Viertel/Quartier Francais"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Einreicher*:
- Fb Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.06.2001
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.07.2001
|
Beschlussvorschlag
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB
wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Französisches Viertel/Quartier
Francais" entschieden.
2. Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches
Viertel/Quartier Francais" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Erläuterung
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden insgesamt 21 Träger
öffentlicher Belange, die von der Änderung des Bebauungsplanentwurfs betroffen
sind, gebeten, zu den Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 78 Stellung zu nehmen.
Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 17
Stellungnahmen hervor. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung
geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden
geprüft und sind in den Abwägungsprozess einbezogen worden. In den
Stellungnahmen wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung
geäußert, sondern lediglich Hinweise gegeben. Neun der beteiligten Träger
öffentlicher Belange äußerten keine Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 78.
Stellungsnahmen, welche sich auf die geänderten Teile der Planung beziehen,
wurden nicht formuliert.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der
Fachbereiche
Es wurden 13 Fachbereiche gebeten, zu den Änderungen des
Bebauungsplanentwurfs Nr. 78 Stellung zu nehmen. Aus der Beteiligung der
Fachbereiche gingen insgesamt 11 Stellungnahmen hervor.
Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden geprüft und sind
in den Abwägungsprozess einbezogen worden. Die Begründung zum Bebauungsplan
wurde bis auf einzelne redaktionelle Änderungen nicht geändert. In den
Stellungnahmen der Fachbereiche wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die
Planung geäußert. Stellungnahmen, welche sich auf die Änderungen zum Bebauungsplan
Nr. 78 vom 13.11.00 beziehen, sowie darüber hinausgehende konkrete Anregungen
oder Bedenken wurden nur von einem Fachbereich formuliert.
Seitens des Bereiches Umwelt und Natur wird die Beteiligung
der Naturschutzbehörde bei der detaillierten Trassenführung für die
Blockerschließung der Feuerwehr vorgeschlagen, da in Einzelfällen ein
aufwendiger Baumschutz notwendig sein wird. Sowohl Baugrenzen, Geh-, Fahr- und
Leitungsrechte, als auch Aufstellflächen der Feuerwehr und Stellplätze
überschneiden sich in der Darstellung mit den festgesetzten und zu schützenden
Bäumen bzw. deren Kronentraufbereichen. Der beteiligte Bereich regt deshalb an,
im Bereich der Änderungspunkte 4 und 5.2 die zusätzlich eingetragene Fläche für
das Fahrrecht der Feuerwehr aus dem Wurzel- und Kronentraufbereichen der zu
schützenden Bäume zu nehmen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Trasse im
Bereich der Änderungspunkte 4 und 5.2 geringfügig zu verschwenken. Die Änderung
der Planung erfolgt als redaktionelle Änderung. Die Hinweise des Bereiches
Umwelt und Natur zum Baumschutz werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
und der Ausführungsplanung berücksichtigt.
Aus dem Vorschlag zur Abwägung der Stellungnahmen der
Fachbereiche ergeben sich bis auf die vorgenommenen redaktionellen Änderungen
der Planung (Aufnahme des Hinweises zur Vermessungsstelle als Hersteller der
Planungsunterlage und zum verwendeten Höhenbezugssystem), sowie der
geringfügigen Anpassung der Fahrrechte der Feuerwehr im Bereich der
Änderungspunkte 4 und 5.2 keine weiteren Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt
daher, die Planung nur in den zuvor genannten Punkten zu ändern.