Beschlussvorlage - 01/SVV/0413

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 78 "Französisches Viertel/Quartier Francais" entschieden.

2. Der Bebauungsplan Nr. 78 "Französisches Viertel/Quartier Francais" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

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Erläuterung

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden insgesamt 21 Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung des Bebauungsplanentwurfs betroffen sind, gebeten, zu den Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 78 Stellung zu nehmen. Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 17 Stellungnahmen hervor. Bei denjenigen Stellen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess einbezogen worden. In den Stellungnahmen wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert, sondern lediglich Hinweise gegeben. Neun der beteiligten Träger öffentlicher Belange äußerten keine Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 78. Stellungsnahmen, welche sich auf die geänderten Teile der Planung beziehen, wurden nicht formuliert.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung im Hinblick auf die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nicht zu ändern.

 

 

Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche

Es wurden 13 Fachbereiche gebeten, zu den Änderungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 78 Stellung zu nehmen. Aus der Beteiligung der Fachbereiche gingen insgesamt 11 Stellungnahmen hervor.

 

Die Stellungnahmen der Fachbereiche wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess einbezogen worden. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde bis auf einzelne redaktionelle Änderungen nicht geändert. In den Stellungnahmen der Fachbereiche wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung geäußert. Stellungnahmen, welche sich auf die Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 78 vom 13.11.00 beziehen, sowie darüber hinausgehende konkrete Anregungen oder Bedenken wurden nur von einem Fachbereich formuliert.

 

Seitens des Bereiches Umwelt und Natur wird die Beteiligung der Naturschutzbehörde bei der detaillierten Trassenführung für die Blockerschließung der Feuerwehr vorgeschlagen, da in Einzelfällen ein aufwendiger Baumschutz notwendig sein wird. Sowohl Baugrenzen, Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, als auch Aufstellflächen der Feuerwehr und Stellplätze überschneiden sich in der Darstellung mit den festgesetzten und zu schützenden Bäumen bzw. deren Kronentraufbereichen. Der beteiligte Bereich regt deshalb an, im Bereich der Änderungspunkte 4 und 5.2 die zusätzlich eingetragene Fläche für das Fahrrecht der Feuerwehr aus dem Wurzel- und Kronentraufbereichen der zu schützenden Bäume zu nehmen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Trasse im Bereich der Änderungspunkte 4 und 5.2 geringfügig zu verschwenken. Die Änderung der Planung erfolgt als redaktionelle Änderung. Die Hinweise des Bereiches Umwelt und Natur zum Baumschutz werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und der Ausführungsplanung berücksichtigt.

 

Aus dem Vorschlag zur Abwägung der Stellungnahmen der Fachbereiche ergeben sich bis auf die vorgenommenen redaktionellen Änderungen der Planung (Aufnahme des Hinweises zur Vermessungsstelle als Hersteller der Planungsunterlage und zum verwendeten Höhenbezugssystem), sowie der geringfügigen Anpassung der Fahrrechte der Feuerwehr im Bereich der Änderungspunkte 4 und 5.2 keine weiteren Änderungen. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Planung nur in den zuvor genannten Punkten zu ändern.

 

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