Antrag - 21/SVV/0042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge neu bestellt:

  

Fraktion SPD   1. Herr Uwe Adler   2. Frau Babette Reimers

     3. Herr Pete Heuer   4. Frau Grit Schkölziger

   5. Herr Dr. Hagen Wegewitz  6. Frau Imke Eisenblätter

   7. Herr Nico Marquardt   8. Herr Leon Troche

 

 Fraktion Bündnis 90/  1. Frau Janny Armbruster 2. Herr Jens Dörschel

 Die Grünen    3. Herr Fabian Twerdy 4. Frau Wiebke Bartelt  

   5. Frau Birgit Eifler 6. Herr Uwe Fröhlich 

   7. Frau Dr. Mechthild Rünger

 

Fraktion DIE LINKE   1. Frau Dr. Anja Günther   2. Frau Jana Schulze

   3. Frau Tina Lange   4. Herr Ralf Jäkel

   5. Herr Michél Berlin   6. Herr Sascha Krämer

  

Fraktion CDU   1. Herr Matthias Finken   2. Herr Clemens Viehrig

   3. Herr Günther Anger   4. Herr Dr. Wieland Niekisch

   5. Herr Lars Eichert

  

Fraktion DIE aNDERE   1. Frau Anja Heigl   2. Frau Katharina Tietz

   3. Herr Christian Raschke   4. Herr René Kulke

 

Fraktion AfD   1. Herr Daniel Friese

 

Fraktion der Freien Demokraten 1. Frau Sabine Becker   2. Frau Linda Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis   1. Frau Dr. Carmen Klockow


 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung der Fraktionen vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Drucksache 21/SVV/0035 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt.  

 

Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses  gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.


 

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