Antrag - 21/SVV/0043
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Jugendhilfeausschuss der Landehauptstadt Potsdam (der stimmberechtigten Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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18.02.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden:
Stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertreter/-innen des Jugendhilfeausschusses der Landehauptstadt Potsdam (Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer)
Fraktion Mitglied stellv. Mitglied
SPD 1. Herr David Kolesnyk Herr Daniel Keller
2. Herr Tiemo Reimann Frau Anke Dreier-Horning
Bündnis 90/Die Grünen 1. Frau Birgit Eifler Frau Janny Armbruster
2. Herr Frank Otto Frau Wiebke Bartelt
DIE LINKE 1. Frau Dr. Sigrid Müller Frau Tina Lange
2. Frau Isabelle Vandre Herr Stefan Wollenberg
CDU 1. Herr Matthias Kaiser Herr Björn Karl
DIE aNDERE 1. Frau Annina Beck Herr René Kulke
AfD 1. Herr Oliver Stiffel Herr Sebastian Olbrich
Erläuterung
Begründung:
Mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 26. Mai 2019 wurde die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) - auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt (KJHG), gehören dem Jugendhilfeausschuss der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt 15 stimmberechtigte Mitglieder und deren Stellvertretungen an.
Laut Satzung sind davon 9 Stadtverordnete oder in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer, davon mindestens 5 Stadtverordnete zu wählen.
Gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Stadtverordneten oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer einschließlich deren Stellvertretungen (Drei-Fünftel-Anteil) durch offenen Wahlbeschluss. Sie ist dabei an die Vorschläge der Fraktionen gebunden.
Voraussetzung ist, dass der Antrag der Fraktion AfD auf Neubesetzung die erforderliche Mehrheit von der Mehrzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung – also 29 Ja-Stimmen erhält.