Antrag - 20/SVV/1484

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Land Brandenburg im Sinne der  § 6 Absätze 1 und 2 sowie § 12 Absatz 1 LOG Bbg in Verhandlungen zu treten und eine Kompetenzübertragung zur Zuweisung von Asylbewerbern, Asylberechtigten, ausreisepflichtigen und geduldeten Ausländern im Stadtgebiet Potsdam zu erwirken mit dem Ziel, einen Zuzugsstopp für diese Personengruppen für die Landeshauptstadt Potsdam zu erreichen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 3.6.2020 beschlossen, die Asylheime der LHP entweder in wohnungsähnliche Räumlichkeiten umzubauen oder aufzulösen, um die Bewohner in Wohnungen unterzubringen.

Bekanntlich ist der Wohnungsmarkt in der Landeshauptstadt extrem angespannt.

Wie im Hauptausschuss am 26.8.2020 von der Verwaltung berichtet wurde, ist nach gegenwärtiger Einschätzung für 65% der Bewohner von Asylheimen ein Umbau nötig, für 24% sind Neuanmietungen und für 11% Neubauten avisiert.

Bereits bis zum 31.12.2020 sollen 195 Haushalte mit 309 aufenthaltsberechtigten Personen und weitere 79 Personen in eigenen Wohnungen oder wohnungsähnlichen Verbünden unterkommen.

 

Ohne eine ausreichende Anzahl eigener kommunaler Wohnungen und ausreichender Haushaltsmittel für den Umbau der bestehenden Asylheime, zur Anmietung bzw. dem Neubau von Wohnungen, ist es dringend erforderlich, den Zuzug neuer Asylbewerber, Asylberechtigter, vollziehbar ausreisepflichtiger und geduldeter Ausländer zu unterbinden, um die Wohnungsmarktlage nicht weiter künstlich zu verschärfen. 

 

Des weiteren machen neben fehlenden Wohnungen auch die massiven Einbrüche der Steuereinnahmen infolge der Corona-Pandemie, die finanziellen Risiken aus der Rückkehr des Ernst-von-Bergmann-Klinikums in den TVÖD und weitere Prestigeprojekte, die Umbauten der  Asylheime und die Umzüge von Asylsuchenden in eigene Wohnungen unfinanzierbar und dem Potsdamer Bürger nicht erklärbar.

 

Um eine weitere Belastung des Wohnungsmarktes und der Stadtkasse im Zuge des avisierten Um- und Neubaus von Asylheimen zu vermeiden, ist daher ein Zuweisungsstopp unvermeidbar - zumal neu zugewiesene Asylbewerber, Asylberechtigte, vollziehbar ausreisepflichtige oder geduldete Ausländer ihrerseits ebenfalls nur temporär in den Asylheimen unterkommen sollen. 

 

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