Antrag - 21/SVV/0028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bekennt sich zu dem im Antrag „Sicherer Hafen“ (18/SVV/0878) formulierten Ziel der Übernahme einer Patenschaft für Missionen der zivilen Seenotrettung. Zur Ausgestaltung einer solchen Patenschaft beauftragt die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister gemeinsam mit demndnis „Potsdam bekennt Farbe“ zur Verhandlungen der Konditionen mit Akteuren der zivilen Seenotrettung, wie Sea Eye. e.V..  Die Ergebnisse dessen sollen der Stadtverordneten- versammlung zur Beschlussfassung erneut vorgelegt werden.  

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Erläuterung

Begründung:

 

Leider ist dem Beschluss der Übernahme einer Patenschaft in der zivilen Seenotrettung aus dem Antrag „Sicherer Hafen“ bisher noch nicht nachgekommen worden. Noch immer sterben viel zu viele Menschen im Mittelmeer auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Folter. Noch immer sind die zivilen Seenotretter*innen die einzigen, die ihre Augen nicht davor verschließen, sondern handeln. Eine dieser gemeinnützigen Organisationen ist Sea Eye e.V., die seit 2016 über 15.000 Menschen aus Seenot gerettet hat.  Aufgrund der steigenden Kosten pro Mission und intensiver Instandhaltungskosten sind die zivilen Rettungsorganisationen auf Unterstützung angewiesen, die sie u.a. in dem Netzwerk der Städte Sicherer Häfen suchen. Städte wie Konstanz, aber auch Kommunen wie Schöneiche konnten hierfür bereits gewonnen werden.

 Als Stadt, die sich engagiert in das Bündnis der Städte „Sicherer Häfen“ einbringt, sollte auch Potsdam diesem Vorbild folgen und eine Patenschaft mit einer zivilen Seenotrettungsorganisation auf den Weg bringen. Interesse an einer solchen Patenschaft hat Sea – Eye e.V. bereits geäußert. Um die Konditionen einer solchen Patenschaft auszuhandeln und abschließend zu entscheiden mit welcher Organisation Potsdam eine solche Patenschaft eingeht, bittet die SVV das Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ um die Ausarbeitung eines Vorschlages, der dann durch die SVV bestätigt werden soll.             

 

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