Antrag - 21/SVV/0030
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung eines kommunalen Pandemie- und Präventionsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
18.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, noch während der Corona/Covid 19 Pandemie, einen kommunalen Pandemie- und Präventionsrat als beratendes Gremium zu gründen. Der Pandemie- und Präventionsrat soll transdisziplinär aufgebaut sein und aus Expert*innen, sowie Vertretungen der besonders beteiligten Gremien bestehen.
Ziel des Rates soll sein:
- Die Evaluation und das Monitoring der Maßnahmen im Rahmen des Infektions-Schutzes.
- Die Entwicklung mittel- und langfristiger Strategien der Prävention von Infektions-Krisen.
- Die Befassung mit den mittel- und langfristigen Auswirkungen der Pandemie auf die Stadtgesellschaft
- und der Erhaltung von Beteiligungsprozessen.
Der Pandemie- und Präventionsrat wird dauerhaft berufen und ergänzt den Krisenstab, welcher vorrangig operativ während einer krisenhaften Situation arbeitet. Zu den potenziellen Mitgliedern zählen z.B. Vertreter*innen der Wohlfahrtsverbände der Krankenkassen und Krankenversicherungen, die kassenärztlichen Vereinigung und Wissenschaftler*innen, aus unterschiedlichen Fachgebieten.
Über die Gründung und Besetzung des Beirates ist in Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03. März 2021 zu berichten.
Erläuterung
Begründung:
Während der Covid-19-Pandemie ist deutlich geworden, dass die Arbeit des Krisenstabs zum kurzfristigen Umgang mit der Krisensituation angemessen funktioniert.
Alle Mitglieder des Krisenstabes werden außerhalb und zu Lasten ihrer originären Aufgaben eingesetzt und freigestellt. Der Krisenstab kann und soll nur in den akuten krisenhaften Geschehen die Grundlage bieten, um zu ordnen und intervenieren.
Die Möglichkeiten zur Bewertung der Maßnahmen und Erarbeitung mittel- und längerfristiger Konzepte zur Sicherung der gesundheitlichen Situation und zur Linderung der zahlreichen gesellschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen und der Bedrohung der öffentlichen Gesundheitsfürsorge sind diesem außerordentlich eingerichteten Gremium strukturell nicht möglich.
Der Pandemie- und Präventionsrat soll daher die Aufgabe verfolgen, Präventiv-Strategien zu entwickeln, sowie die Stadtpolitik und die Stadtverwaltung zu politischen und gesellschaftlichen Aspekten während einer Pandemie-Situation zu beraten. Insbesondere sollen nachhaltige Handlungskonzepte entwickelt werden, mit deren Hilfe medizinisch notwendige Einschränkungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens mit der weitest möglichen Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Lebens und persönlicher Freiheiten ausbalanciert werden.
Hierzu ist ein interdisziplinärer Ansatz nötig, der die vielfältigen Auswirkungen eines Pandemiegeschehens in den Blick nimmt und auch die Regelwerke der Prävention 1.,2., und 3. Grades und der Krisenintervention hinterfragt und gegebenenfalls ergänzt.