Antrag - 21/SVV/0084
Grunddaten
- Betreff:
-
Reform der Arbeitsgerichtbarkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Fraktion CDU
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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18.02.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit allen Potsdamer Landtagskandidaten der demokratischen Parteien zu führen und von diesen ein Bekenntnis für den Arbeitsgerichtsstandort Potsdam einfordern. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Bekenntnisse der Abgeordneten im April 2021 zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Ende Dezember 2020 ist bekannt geworden, dass das Justizministerium eine Reform der Arbeitsgerichtbarkeit in Brandenburg plant und das Arbeitsgericht Potsdam mit dem in Brandenburg an der Havel zusammengelegt werden soll. Diese Zusammenlegung wird zu unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäftigten führen. Die coronabedingt aktuelle Lage der Wirtschaft und die voraussichtliche Entwicklung lassen erwarten, dass es in vielen Betrieben und Unternehmen zu mehr arbeitsrechtlichen Fragen und arbeitsrechtlichen Prüfungen führen wird, sodass sich die bisherigen Fallzahlen verändern werden. Potsdam als Standort mit vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern dürfte davon in besonderem Masse betroffen sein. Es ist daher von kommunalpolitischem Interesse, frühzeitig informiert zu werden und kommunalpolitische Positionen zu entwickeln. Dazu bedarf es jedoch einer zuverlässigen Informationsbasis, wozu die Information und Debatte im Hauptausschuss beitragen sollen