Antrag - 21/SVV/0046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass Ortsvorsteher*innen künftig für ihren Ortsteil gegenüber der Verwaltung die Kontrollrechte des § 29 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ausüben können.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Mai 2021 eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die dazu erforderliche Änderung der Hauptsatzung beschlossen werden kann.

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Erläuterung

Begründung:

 

In § 47 I Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ist geregelt, dass Kommunen durch Regelung in der Hauptsatzung ihren Ortsvorsteher*innen für deren Ortsteile die Rechte zur Kontrolle der Verwaltung in entsprechender Anwendung des § 29 BbgKVerf einräumen können.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat bisher in ihrer Hauptsatzung von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht.

 

In vielen Fällen kann die Kontrolle der Verwaltung nur durch die Ortsvorsteher*innen, die mit den Problemen vor Ort detailliert vertraut sind, effektiv erfolgen. Dazu ist es erforderlich, ihnen auch Auskunftsanspruch und Akteneinsichtsrecht für alle Belange ihres Ortsteiles zu garantieren.

 

 


 

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