Mitteilungsvorlage - 21/SVV/0112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2020 zur Drucksache 19/SVV/1198 „Hallenwart Da-Vinci-Gesamtschule“ wurde die Verwaltung beauftragt Folgendes zu prüfen:

 

  1. Für die großen und vielfach modernen schulischen Sportanlagen und -hallen der Stadt sollen Hallenwarte beschäftigt werden. Diese sollen primär in der außerschulischen Zeit, also wochentags ab 16:30 Uhr und am Wochenende tagsüber und abends, aber auch im Schulbetrieb absprechbar und tätig sein.
  2. Es soll geprüft werden, inwieweit ehrenamtliche Kräfte unter der Leitung der Hallenwarte örtlich bezogen unterstützen können.

 

Als Ergebnis kann mitgeteilt werden, dass der Kommunale Immobilien Service (KIS) sieben Personalstellen für die Beschäftigung von Hallenwarten einrichtet, von denen bisher bereits fünf der insgesamt sieben Stellen besetzt sind. Eine Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens befindet sich in Arbeit. Die Einführung des regulären Schichtbetriebs ist ab Mitte 2021 geplant, nachdem die beiden verbleibenden Stellen besetzt wurden. Damit soll zusätzlich für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den großen und modernen Schulsportanlagen der Leonardo-Da-Vinci-Gesamtschule, des Schulzentrums am Stern und des Humboldt-Gymnasiums gesorgt werden.

 

Darüber hinaus wurde seitens des Kommunalen Immobilien Service (KIS) die Unterstützung der Hallenwarte durch ehrenamtliche Kräfte geprüft. Im Ergebnis wird mitgeteilt, dass eine Unterstützung der Hallenwarte durch die Vereine mit ihren ehrenamtlich arbeitenden Trainern generell erforderlich ist und als wichtig erachtet wird. Insbesondere Wettkämpfe benötigen durch die Vielzahl der Beteiligten intensive Abstimmungen und eine gute Zusammenarbeit zwischen den Hallenwarten und den veranstaltenden Vereinen, damit die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Objekte zu jedem Zeitpunkt gegeben ist.

 


 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Kostenr die Stellen sind im bestätigten Wirtschaftsplan 2020 des Kommunalen Immobilien Service (KIS) über die Personalkosten gedeckt.

 

Gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu den Betriebskosten werden die Kosten nftig als Teil der Betriebskostenabrechnung an den Fachbereichr Bildung, Jugend und Sport (FB 23) weitergeleitet. Eine entsprechende Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen wird im Budget 2021 des Fachbereiches berücksichtigt.
 

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