Beschlussvorlage - 21/SVV/0103
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung (Investition) für den Neubau eines Sportfunktionsgebäudes auf dem Sportplatz Rudolf-Breitscheid-Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
10.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss möge beschließen:
Für den Neubau des Sportfunktionsgebäudes auf dem Sportplatz Rudolf-Breitscheid-Straße des FSV 74 Babelsberg e.V. (Investitionsnummer: 21000028) wird zur Deckung der Mehrauszahlungen die überplanmäßige investive Auszahlung i.H.v. 1.000.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 genehmigt.
Die Deckung bildet die Investitionsmaßnahme Sportplatz Lerchensteig (Investitionsnummer: 21000020).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Mit Hilfe von Fördermitteln des Landes Brandenburg soll auf dem Sportplatz Rudolf-Breitscheid-Straße des FSV 74 Babelsberg e.V. ein modernes Sportfunktionsgebäude errichtet werden. Das Projekt ist durch den Stadt-/Landessportbund als besonders förderungswürdig eingestuft und im Einklang mit den eigenen Bedarfen in der LHP. Der Antragsteller ist der FSV 74 Babelsberg e.V..
Die LHP soll gemäß Beschluss DS 20/SVV/0837 und 20/SVV/0860 der SVV vom 19.08.2020 den Verein bei der Umsetzung unterstützen und die geforderten Eigenmittel bereitstellen.
Das bestehende Sportfunktionsgebäude ist stark sanierungsbedürftig und die vorhandenen Kapazitäten können den gestiegenen Bedarf nicht mehr decken. Durch den Neubau eines modernen Sportfunktionsgebäudes werden ausreichend Umkleide- und Sanitäranlagen sowie Räumlichkeiten für die Förderung des Vereinslebens geschaffen. Die Maßnahme soll in 2021 und 2022 umgesetzt werden.
Gemäß Beschluss DS 20/SVV/0860 soll die LHP den vom Verein geforderten Eigenanteil in Höhe von 25 % übernehmen. Die Fördersumme des Landes wurde auf 1.000.000 € festgesetzt. Durch Fortschreibung der Planung des Vereins ergibt sich jedoch ein Investitionsbedarf in Höhe von 2.000.000 €. Dementsprechend beträgt der Eigenanteil des Vereins 50 % anstelle von 25%, welcher durch die LHP zur Erfüllung der o.g. Beschlüsse bereitgestellt werden muss.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Förderantrag belaufen sich die Gesamtkosten für den Neubau eines Sportfunktionsgebäudes auf 2.000.000 €. Davon werden 1.000.000 € als Fördermittel durch das Land Brandenburg bereitgestellt. Die Eigenmittel in Höhe von 1.000.000 € soll die LHP dem Verein zur Verfügung stellen. Die Finanzierung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von 1.000.000 € soll aus den im Haushalt der LHP geplanten Mittel der Investitionsmaßnahme Sportplatzes Lerchensteig (Investitionsnummer: 21000020) erfolgen.
Im Rahmen der HH-Planung 2020/2021 wurden finanzielle Mittel in Höhe von 800.000 € im HH-Jahr 2023 für die ursprünglich geplante Sanierung des Sportfunktionsgebäudes eingeplant. Diese Mittel wären in der Form nicht mehr für diese Maßnahme notwendig und könnten in 2023 zurückgeführt oder anderen Bedarfen zugeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
32,4 kB
|