Anfrage - 21/SVV/0120

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Mit Beschluss 19/SVV/0751 vom 21.08.2019 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, einen Armutsbericht zu erstellen. Mit der Mitteilungsvorlage 19/SVV/1106 vom 14.10.2019 wurde ein Konzept zur Erstellung eines Armutsberichtes für die Landeshauptstadt Potsdam vorgelegt.

r die Erstellung des Armutsberichts sollen alle vorhandenen Daten genutzt werden, um eine verlässliche Datenlage über Armut in unserer Stadt zu erhalten.

In Folge sollen daraus spezifische Bedarfe klar zu erkennen und Hilfen wirksam zu implementieren sein. Der inhaltliche Fokus soll insbesondere bei den Bevölkerungsgruppen liegen, die von Armut betroffen oder armutsgefährdet sind, was durch die krisenbedingte Verschärfung umso wichtiger und dringender ist. Dem entgegen stehen die krisenbedingten Mehrbelastungen und daraus resultierende Verzögerungen bei der Umsetzung von Beschlüssen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie ist der Stand der Erarbeitung des Armutsberichts der Landeshauptstadt Potsdam?

 

Wie in dem Konzept vom 14.10.2019 vorgesehen, soll der Armutsbericht nicht von der Landeshauptstadt selbst, sondern von einem externen Dienstleister erstellt werden.

Vor dem Hintergrund des nicht beschlossenen Haushalts im ersten Halbjahr 2020 hat sich die Ausschreibung verzögert, da laut § 69 BbgKVerf nur Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden durften, zu deren Leistung die Landeshauptstadt Potsdam rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Zudem waren durch die Bekämpfung der Covid-19-Pandemie personelle Ressourcen innerhalb des Fachbereichs gebunden, so dass sich die Ausschreibung verzögert hat.

 

Inzwischen wurde die Leistung „Erstellung des Potsdamer Armutsberichts“ ausgeschrieben und befindet sich im Vergabeverfahren. Die Frist zur Abgabe der Angebote ist inzwischen abgelaufen und die eingereichten Angebote werden derzeit bewertet. Die Zuschlagserteilung ist für den April geplant, so dass danach zeitnah - voraussichtlich im Mai - ein Vertragsbeginn durch den externen Dienstleister möglich wäre.

Das Ergebnis der Ausschreibung wird nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens im Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion (GSWI) bekannt gegeben werden.

Es ist vertraglich vorgesehen, dass der externe Dienstleister 12 Monate Zeit erhält, um den Potsdamer Armutsbericht zu erstellen. Die politischen Parteien der Stadtverordnetenversammlung sollen die Gelegenheit erhalten, sich im Rahmen von vorgesehenen Workshops in die Diskussion zur Erstellung des Armutsberichts einzubringen.

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport

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